Benutzer:Verfahrensmechaniker/Ledige

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Eine Ledige oder ein Lediger ist nach heutigem Sprachgebrauch eine unverheiratete Person. Die ursprüngliche veraltete Bedeutung von "ledig" war frei, los beispielsweise frei von Gefangenschaft, Strafe, Schuld oder einer Verpflichtung oder auch aus der Lehre entlassen.[1]

Die Kennzeichnung ledig ist neben geschieden und verwitwet eine der drei Arten der Ehelosigkeit als Familienstand. Diese Kategorie existiert in verschiedenen Kulturen weltweit. Im erweiterten Sinne bezieht sich der Ausdruck rechtlich auch auf den Stand vor gleichgeschlechtlicher Verehelichung oder vor Verpartnerung.

Kinder von Ledigen (also außerhalb einer Ehe geborene Kinder) werden lediges Kind oder umgangssprachlich pejorativ Balg[2] (siehe auch Wechselbalg oder Tierbalg), rechtlich aussereheliches oder uneheliges Kind genannt. Im österreichischen Recht bestimmt die mit der Obsorge (Pflege und Erziehung des Kindes, gesetzliche Vertretung und Verwaltung des Vermögens) des Kindes betraute Person (grundsätzlich die Mutter) den Familiennamen eines unehelichen Kindes.[3] In Erbrechtsgesetzen sind die unehelichen Kinder den ehelichen Kindern oft gleichgestellt. Durch ein Testament können die Ansprüche auch von unehelichen Kindern auf den halben Pflichtteil reduziert werden, wenn ein familiäres Naheverhältnis über einen längeren Zeitraum nicht bestanden hat und dieses nicht grundlos verweigert wurde[4]

In der Sprachlehre

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Die grammatisch männliche Form Lediger ist von Ledige abgeleitet und ist damit einer von nur wenigen Fällen im Deutschen, wo eine männliche Personenbezeichnung von einer weiblichen abgeleitet ist (siehe zu diesem Thema Movierung #Movierung von weiblich zu männlich) .

Einzelnachweise

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  1. Deutsches Wörterbuch
  2. https://bdo.badw.de/suche?lemma=Balg&options%5Bexact%5D=1&options%5Bcase%5D=1Bayerisches Wörterbuch online]
  3. Familie und Partnerschaft bei oesterreich gv.at
  4. Österreichisches Notariat

[[Kategorie: Bevölkerungsgruppe]]. [[Kategorie: Familienrecht]].