Benutzer:Verwaltungsgliederung/Kreisreform Schleswig-Holstein 1970/74
Die Kreisreform in Schleswig-Holstein wurde an folgenden drei Stichtagen durchgeführt:
- 1. Januar 1970 (Gebietsumverteilungen aufgrund der Neubildung der Stadt Norderstedt)
- 26. April 1970 (eigentliche Kreisreform)
- 24. März 1974 (Neubildung des Kreises Schleswig-Flensburg)
Bei ihr wurden die Anzahl der Kreise von 17 auf 11 verringert. Die Kreise Herzogtum Lauenburg, Pinneberg, Segeberg und Stormarn blieben dagegen unverändert bestehen.
1. Januar 1970
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Am 1. Januar 1970 wurde die Stadt Norderstedt aus den Gemeinden Friedrichsgabe und Garstedt (beide Kreis Pinneberg) sowie Glashütte und Harksheide (beide Kreis Stormarn) gebildet. Da sich die beiden Kreise über die Verwaltungszugehörigkeit der neuen Stadt nicht einigen konnte, erfolgte die Zuordnung zum Kreis Segeberg.
26. April 1970
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die eigentliche Kreisreform wurde am 26. April 1970 durchgeführt. Dadurch gab es folgende Veränderungen:
- Neubildung des Kreises Nordfriesland aus den aufgelösten Kreisen Eiderstedt, Husum und Südtondern (außer Amt Medelby) sowie aus den Gemeinden Drage und Seeth und der Stadt Friedrichstadt aus dem Kreis Schleswig
- Eingliederung des Amtes Medelby in den Kreis Flensburg-Land
- Neubildung des Kreises Dithmarschen aus den aufgelösten Kreisen Norder- und Süderdithmarschen
- Neubildung des Kreises Rendsburg-Eckernförde aus den aufgelösten Kreisen Eckernförde und Rendsburg (außer 17 Gemeinden) sowie aus den Gemeinden X, Y und Z des Kreises Plön
- Neubildung des Kreises Ostholstein aus den aufgelösten Kreisen Eutin und Oldenburg in Holstein
- Eingliederung von 17 Gemeinden des aufgelösten Kreises Rendsburg in den Kreis Steinburg
24. März 1974
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Am 24. März 1974 wurde die Kreise Flensburg-Land und Schleswig zum neuen Kreis Schleswig-Flensburg zusammengelegt. Die Gemeinden Sünderup und Tarup des Kreises Flensburg-Land wurden dagegen nach Flensburg eingemeindet.