Benutzer:Verwaltungsgliederung/Kreisreform in Nordrhein-Westfalen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Bei der Kreisreform in Nordrhein-Westfalen wurde die Anzahl der Landkreise von ... auf ... verringert. Die Anzahl der kreisfreien Städte verringerte sich um .... Aufgrund der folgenden Gesetze wurde sie durchgeführt:
- Aachen-Gesetz: §§ 35 bis 38
- Bielefeld-Gesetz: §§ 19 bis 21
- Düsseldorf-Gesetz: §§ 22 bis 24
- Köln-Gesetz: §§ 24 bis 26
- Münster/Hamm-Gesetz: §§ 53 bis 57
- Niederrhein-Gesetz: §§ 11 und 12
- Ruhrgebiet-Gesetz: §§ 19 bis 21
- Sauerland/Paderborn-Gesetz: §§ 36 bis 40
Bielefeld-Gesetz
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Erweiterte Landkreise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Kreis Herford
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Kreis Herford mit der Kreisstadt Herford wurde um die Gemeinde Uffeln des bisherigen Kreises Minden erweitert.
Neue Kreise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Kreis Gütersloh
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Kreis Gütersloh mit der Kreisstadt Gütersloh wurde neu gebildet aus:
- dem bisherigen Kreis Halle mit Ausnahme des Großteils der Gemeinde Schröttinghausen
- dem bisherigen Kreis Wiedenbrück mit Ausnahme der Gemeinde Lette
- den Gemeinden Greffen, Harsewinkel und Marienfeld des bisherigen Kreises Warendorf
- der Gemeinden Schloß Holte-Stukenbrock des bisherigen Kreises Bielefeld
- der Gemeinde Benteler des bisherigen Kreises Beckum
Erweiterte kreisfreie Stadt
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Bielefeld
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In die kreisfreie Stadt Bielefeld wurden um die Ämter Dornberg, Heepen und Jöllenbeck, die Gemeinden Gadderbaum und Senne sowie die Städte Brackwede und Sennestadt des bisherigen Kreises Bielefeld eingegliedert.