Benutzer:WolfgangRieger/MB
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- Für die Formatierung von Geburts- und Sterbedatum in biographischen Artikeln können sowohl die genealogischen Zeichen „*“ bzw. „†“ als auch die Abkürzungen „geb.“ bzw. „gest.“ verwendet werden.
- Änderung einer bestehenden Formatierung ist von Ausnahmen abgesehen unerwünscht.
Ausnahmen sind:
- Wurde die betreffende Person belegbar mit einem christlichen Ritus bestattet, so ist eine Änderung von „geb./gest.“ nach „*/†“ zulässig.
- Wurde die betreffende Person belegbar nicht nach christlichen Ritus bestattet, so ist eine Änderung von „*/†“ nach „geb./gest.“ zulässig.
- Wenn aus Ort und Zeit des Todes evident ist, dass der betreffende nach christlichem Ritus bzw. nicht nach christlichem Ritus bestattet wurde, bedarf es keines Belegs.
- Im Zweifelsfall bleibt es bei der bestehenden Formatierung.
Beispiele für zulässige Änderung von „geb./gest.“ nach „*/†“:
- Photographie des Grabes zeigt ein Kreuzsymbol
- Bestattung auf einem christlichen Friedhof oder in einer Kirche
- Gestorben in Deutschland im 19. Jahrhundert, ohne dass es Hinweise auf eine jüdische Glaubenszugehörigkeit gibt
- Gestorben in Spanien im 18. Jahrhundert
Beispiele für zulässige Änderung von „*/†“ nach „geb./gest.“:
- Bestattung auf einem muslimischen Friedhof
- Bestattung auf einem jüdischen Friedhof
- Gestorben in Japan im 18. Jahrhundert, ohne dass es Hinweise auf eine christliche Glaubenszugehörigkeit gibt
- Gestorben in der Antike, ohne dass es Hinweise auf eine christliche Glaubenszugehörigkeit gibt
- Gestorben im 1. Jahrhundert v. Chr. oder früher