Benutzer Diskussion:Aschmidt/2006

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Letzter Kommentar: vor 18 Jahren von Aschmidt in Abschnitt Betriebskosten
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Schönen Sonntag Benutzer:Aschmidt. Ich klopfe bei Dir an, nachdem Alkibiades mir das empfahl. Der Grund meines Anklopfens ist der Artikel Rechtspositivismus, den ich heute morgen gestutzt habe. Vo einigen Wochen mußte ich da einen Abgleich liefern gegenüber dem Artikel Positivismus. Ich schrieb da eine hoffentlich bessere Eingangsdefinition als zuvor bestand. Den Rest des damaligen Artikels ließ ich stehen in der Hoffnung der fände einen Juristen oder Rechtsphilosophen mit mehr Expertise. Heute nahm ich die alten Passagen raus, da sie (wie die Edits zeigen) mehr Verwirrung stiften als Hilfe geben. Da müßte ein Kapitel 20. Jahrhundert hin mit Weimarer Republik etc. und vor allem ein Blick auf die Debatte nach dem Krieg. Für den Buchhandelshistoriker, der ich bin, ist das nicht machbar. Indes kommen hier Leute hin, die sich mit der Frage befassen, wie richterliches Unrecht in der Diskussion nach dem Dritten Reich - ist also politisch feinfühlig zu handhaben, am besten eben mit Fachwissen um die Debatte. Kann ich Dir diesen Artikel ans Herz legen? (In dem Fall: magst Du Dir den Artikel in der Version mal ansehen, die ich heute löschte, und auch auf die Diskussionsseite sehen, und nachdenken, wie man da den ratlosen Kunden begegnet? Meinen Gruß unbekannterweise, --Olaf Simons 13:07, 29. Jan 2006 (CET)

Hallo Olaf, Danke, Dein bzw. Euer Vertrauen in meine Fachkunde ehrt mich ja, und ich trage auch gerne zum (Rechts-)Positivismus noch etwas bei, ich bin derzeit aber auf einer ganz anderen Baustelle zugange (außerhalb der Wikipedia, war auch reiner Zufall, daß ich heute abend hier hereinschaue). Ich habe mir die Artikel mal gezogen und will mir gerne überlegen, was man ändern könnte. Dabei frage ich mich immer mehr, ob der Ansatz der englischsprachigen Wikipedia, Stichwörter stärker aufzuspalten und viel mehr auf den Hypertext zu setzen, nicht doch besser ist als unsere ewiglangen Ergüsse, mit denen der Anfänger bei der Beschäftigung mit einem Thema sich so schwer tun dürfte. -- Melde mich wieder auf dem jeweiligen Seiten/ Diskussionen. -- Aschmidt 00:11, 5. Feb 2006 (CET)

Betriebskosten

[Quelltext bearbeiten]

Hallo Aschmidt.

Im Abschnitt Betriebskostenabrechnung hast du am 3. Oktober 2006 geschrieben: Leerstehende Wohnungen können nicht in die Umlage mit einbezogen werden. Kosten, die auf leerstehende Einheiten entfallen, trägt deshalb der Eigentümer.

M.E. ist dies nicht richtig, im Gegenteil: leerstehende Wohnungen müssen einbezogen werden. Wie sollen sonst die Kosten für das gesamte Haus zu 100% verteilt werden? Richtig ist dann der Schluß: Kosten trägt der Eigentümer.

Beste Grüße und noch viel Spaß bei deinen Vorhaben.

--Sebastian Mehlmacher 19:50, 19. Nov. 2006 (CET)Beantworten


Noch eine Bitte.

Du hast geschrieben: Unwirtschaftliche Kosten sind nicht umlagefähig.

In dieser Absolutheit könnte das missverstanden werden. Die Kosten sind - gegebenenfalls - auf ein wirtschaftliches Maß zu reduzieren, aber dann vom Mieter zu zahlen.

Kannst du das bitte entsprechend klarer schreiben?

--Sebastian Mehlmacher 20:15, 19. Nov. 2006 (CET)Beantworten


Lieber "Sebastian", danke für Deinen Vorschlag. Es ist tatsächlich so, dass der Vermieter Kosten, die auf leerstehende Wohnungen entfallen, nicht in die Umlage einbeziehen kann. Stehen zB in einem 6-Parteien-Haus zwei Wohnungen leer, so sind zunächst die Anteile für alle Wohnungen zu berechnen. Es wäre aber nicht zulässig, die Anteile, die auf die leerstehenden Wohnungen entfallen, auf die übrigen Einheiten aufzuschlagen. Diese Anteile verbleiben beim Vermieter, er kann sie nicht umlegen, weil es dafür keine vertragliche Grundlage in den Mietverträgen der vermieteten Wohnungen gibt. -- Zu 2: Im Ergebnis hast Du Recht. Genau genommen, wird darüber gestritten, auf welchem Wege man zu dem Ergebnis kommt, aber soweit wollte ich es hier nicht "aufdröseln", das gehört in einen Kommentar, nicht in ein Lexikon. Ich werde deshalb nachschauen, ob ich den Teil zum Wirtschaftlichkeitsgebot anders fassen kann. Aschmidt 00:51, 20. Nov. 2006 (CET)Beantworten


Nachtrag: Habe gerade gesehen, dass Du den Artikel zum Betriebskostenspiegel geschrieben hast und dort einige Richtigstellungen und Präzisierungen nachgetragen. Dto. bei dem Artikel zum Mietspiegel. Kann dazu nur sagen, dass wir sehr erfolgreich mit dem Betriebskostenspiegel arbeiten und dadurch schon einigen übersetzten Betriebskostenabrechnungen auf die Spur gekommen sind. Aschmidt 01:24, 20. Nov. 2006 (CET)Beantworten