Benutzer Diskussion:Atn

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Letzter Kommentar: vor 8 Monaten von Süffisante Miene in Abschnitt Unterschied zwischen FDGO und Strukturprinzipien
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Kategorisierung Wettbewerb

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Hallo Atn, ich habe gesehen, dass du bei einigen Artikeln zusätzlich zur Kategorie:Kartellrecht noch die Kategorie:Wettbewerb aufgenommen hast. M. E. macht das wenig Sinn, da das eine ja eine Unterkategorie des anderen ist. Demnach müsste man dann ja die übergeordneten Kategorien Volkswirtschaftslehre und Wirtschaft auch noch einführen - das ist aber nicht Usus. Bisher war es bei den Wirtschaftsartikeln so, dass immer nur die unterstsinnvolle Ebene als Kategorie gewählt wurde. Das halte ich persönlich auch für sinnvoll, da alles andere m. E. zu einer Inflationierung der Kategorien führen würde. Wie siehst du das? Kannst mir ja mal deine Meinung schreiben. Grüße --Kai (Benutzer:Geisslr) 10:23, 21. Apr 2005 (CEST)

  1. Hallo. Es ist genau umgekehrt. Ich habe bei diesen Artikeln die Kategorie "Kartellrecht" hinzugefügt, und zwar deshalb, weil es sich bei diesen Beiträgen um rechtliche Abhandlungen zum Kartellrecht handelt. Für die Einordnung in den Kategorienraum "Recht" ist die Einordnung als "Wettbewerb" nämlich nicht sinnvoll. Mit den Bereichen Volkswirtschaftslehre und Wirtschaft hat die Kategorie Kartellrecht insofern nichts zu tun. Ich habe daher kein Problem damit, beide Kategorien bestehen zu lassen. - Atn 11:13, 21. Apr 2005 (CEST)
Hallo Atn, alles klar - hatte mich da verlesen. Kartellrecht hat insofern etwas mit der VWL-Kategorie zu tun, als dass es in der Wikipedia eine Unterkategorie ist. Aber da wohl weder die Juristen noch die Ökonomen in diesem Zusammenhang die Kategorie:Wettbewerb brauchen, habe ich in den Artikeln, die ich gebookmarked habe, nur die Kategorie:Kartellrecht übrig gelassen. Das reicht ja dann für beide. Grüße --Kai (Benutzer:Geisslr) 17:39, 21. Apr 2005 (CEST)

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Hallo Atn, möchtest du dich nicht auch zu uns in die Kategorie:Benutzer aus Düsseldorf einordnen? Viele Grüße --Wiegels 14:32:22, 8. Aug 2005 (CEST)

Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters

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Die Löschung des Weblinks mit einem wenig schmeichelhaften Kommentar erscheint mir vorschnell. Auf der verlinkten Seite befindet sich eine Suchoption. Gibt man hier "Ausgleichsanspruch" ein, erhält man 83 Treffer, die aus Dutzenden von aktuellen Entscheidungen und Beiträgen bestehen. Alternativ lassen sich die Entscheidungen natürlich auch unter den Rubriken "Rechtsprechung", "Rechtstipps" und "Beiträge" abfragen. Ich kenne keine Seite, die derartig viele weiterführende Informationen zum Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters enthält. Unterstellte "Selbstdarstellung" sieht wohl etwas anders aus. Wikipedia:Weblinks kann ich auch keine andere - negative - Aussage zu diesem Thema entnehmen. --Mathias Effenberger 20:13, 8. Dez 2005 (CET)

Ich habe keinerlei Zweifel daran, dass die Informationen, die Ihre offenbar auf Vertriebsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei auf ihrer Website bereitstellt, vielfältig, hilfreich und von hoher fachlicher Qualität sind. Ich bin lediglich der Auffassung, dass ein Internetprojekt, das für sich in Anspruch nimmt, eine Enzyklopädie zu sein, nicht der rechte Ort für Kanzleimarketing ist. - Atn 09:41, 9. Dez 2005 (CET)
Aber sollte man nicht ein wenig Kanzleimarketing hinnehmen, wenn man dafür die von dir genannten beträchtlichen Vorteile bekommt? Wenn nur Weblinks aufgenommen werden dürften, bei denen kein kommerzieller Hintergrund besteht, würden 99% des WWW ausscheiden. Warum stört dich Marketing?--Dr. Malte Schipper 13:20, 9. Dez 2005 (CET)
weil es bisher - jedenfalls soweit ich das überblicke - noch niemand so offensichtlich getan hat. - Atn 13:38, 9. Dez 2005 (CET)
Das kann ich nicht beurteilen. Aber wenn es so wäre, was spricht dagegen, es - mit Augenmaß - zu ändern?--Dr. Malte Schipper 14:07, 9. Dez 2005 (CET)
etwa der edle Gedanke vom uneigennützigen Knowledge-sharing, der die Wikipedia noch immer überwiegend trägt und den ich persönlich für wertvoll und erhaltenswert halte. - Atn 14:28, 9. Dez 2005 (CET)
D'accord. Aber können nicht beide Motivationen nebeneinander existieren?--Dr. Malte Schipper 15:00, 9. Dez 2005 (CET)
Das schließe ich nicht aus. Auch im Falle einer solchen Koexistenz fände ich es allerdings nicht unbedingt glücklich, wenn der einzige Weblink zu einem Artikel zu einer Präsenz führt, die die Aufmerksamkeit des Lesers beim Einstieg zunächst vor allem auf die Autoren und ihre berufliche Betätigung lenkt und erst in zweiter Linie bzw. nach weiterem Suchen zu den versprochenen Fachinformationen führt. - Atn 15:10, 9. Dez 2005 (CET)
Die naheliegende Lösung wäre doch dann, einen weiteren Link hinzuzufügen, nicht aber, den einzigen Link zu löschen und den Informationsgehalt der Seite damit zu verschlechtern.--Dr. Malte Schipper 15:18, 9. Dez 2005 (CET)
Wäre ein Gedanke, in der Tat. - Atn 15:22, 9. Dez 2005 (CET)
Ein kurzes Surfen offenbart bereits beim ersten "üblichen Verdächtigen", dem Erbrecht, dass (Kanzlei-)Marketing in Wikipedia kein Fremdwort ist. Dort werden sogar kommerzielle Anbieter mit lästigen Pop-Ups verlinkt. --Mathias Effenberger 14:21, 9. Dez 2005 (CET)
Sie plädieren also auf Gleichbehandlung im Unrecht? Lassen Sie das aber mal nicht das Bundesverfassungsgericht hören... ;-) - Atn 14:28, 9. Dez 2005 (CET)
Uneigennütziges - da unentgeltliches - "knowledge" zum Ausgleichsanspruch wird auf unserer Kanzleihomepage in einem Ausmaß bereitgestellt, wie es - soweit ersichtlich - kein vom edlen Gedanken beseelter WWW-Anbieter vermag. --Mathias Effenberger 14:44, 9. Dez 2005 (CET)
Verstehe. Dann ist der Rest von www.vertriebsrecht.de - Tätigkeitsbereiche, Kurzporträts der Anwälte, Kontaktformular, Kanzleidarstelltung - bestimmt nur das Impressum. Vielen Dank für die Klarstellung. - Atn 15:04, 9. Dez 2005 (CET)
Im Übrigen sehe ich das "Unrecht" nicht, auch nicht auf den - wohl vom zitierten Mehrheitsgedanken der Wikipedianer getragenen - Wikipedia:Weblinks. --Mathias Effenberger 14:44, 9. Dez 2005 (CET)
Das könnte daran liegen, dass Sie Wikipedia:Was Wikipedia nicht ist nebst dortiger Nummer 3 noch nicht entdeckt haben. Und ich hoffe wirklich inständig, dass ich nicht als nächstes erklären muss, weshalb die Tatsache, dass unter "Wikipedia ist keine Propaganda- oder Werbeplattform" nicht ausdrücklich auch von Kanzleimarketing die Rede ist, kein wirklich tauglicher Einwand ist ... - Atn 15:04, 9. Dez 2005 (CET)
Ist diese Auslegung von Nummer 3 nicht ein wenig streng? Immerhin heißt es bei Wikipedia:Weblinks lediglich "Bevorzuge Internetseiten ohne oder mit wenig Werbung".--Dr. Malte Schipper 15:33, 9. Dez 2005 (CET)
Ich habe einen Kompromissvorschlag in den Artikel eingefügt. Die Links verweisen direkt auf die maßgeblichen Rechtsprechungs-/Beitragsseiten. Der Nutzer kann mithin direkt auf die weiterführenden Informationen zugreifen. --Mathias Effenberger 15:56, 9. Dez 2005 (CET)

Wenn ich mich hier mal kurz einschalten darf. Tatsächlich ist Wikipedia keine Werbeplattform und soll auch keine werden. Von daher ist es ein wenig unschön, dass Leute von der Kanzlei sich hier selbst verlinkt haben. Aber andererseits heißt es unter Wikipedia:Weblinks " Bitte vom Feinsten. Nimm nicht irgendwelche Links zum Thema, sondern wähle das Beste und Ausführlichste aus, was im Netz zu finden ist." Soweit wie ich das sehe ist die Seite www.vertreibsrecht.de wirklich die ausführlichste und informativste Seite im deutschsprachigen Internet zu dem Thema. Als ich irgendwann mal was zum Handelsvertreterrecht über Google gesucht habe, bin ich auch relativ schnell auf diese Seite gestoßen. Ich halte also als weitgehend Außenstehender die Seite wirklich für verlinkenswert. Was soll man sonst da für Links hinsetzen? Alle anderen Links wären nicht "vom Feinsten" und so gesehen würde man gegen diese Grundregel verstoßen. Der Kompromissvorschlag von Mathias ist insoweit daher akzeptabel. Besser wäre es natürlich, wenn auf der Webseite das informative Angebot und das Kanzleiprofil klarer abgetrennt sein würden. Jedenfalls halte ich einen Link zumindest auf eine tiefere Ebene für sinnvoll. --Alkibiades 18:15, 9. Dez 2005 (CET)

Recht Deutschlands

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Hallo Atn!

Die von dir angelegte Seite Recht Deutschlands wurde zum Löschen vorgeschlagen. Gemäß den Löschregeln wird über die Löschung mindestens sieben Tage diskutiert und danach entschieden.

Du bist herzlich eingeladen, dich an der Löschdiskussion zu beteiligen. Wenn du möchtest, dass der Artikel behalten wird, kannst du dort die Argumente, die für eine Löschung sprechen, entkräften, indem du dich beispielsweise zur enzyklopädischen Relevanz des Artikels äußerst. Du kannst auch während der Löschdiskussion Artikelverbesserungen vornehmen, die die Relevanz besser erkennen lassen und die Mindestqualität sichern.

Da bei Wikipedia jeder Löschanträge stellen darf, sind manche Löschanträge auch offensichtlich unbegründet; solche Anträge kannst du ignorieren.

Vielleicht fühlst du dich durch den Löschantrag vor den Kopf gestoßen, weil der Antragsteller die Arbeit, die du in den Artikel gesteckt hast, nicht würdigt. Sei tapfer und bleibe dennoch freundlich. Der andere meint es vermutlich auch gut.

Grüße, Xqbot (Diskussion) 23:48, 8. Nov. 2018 (CET)   (Diese Nachricht wurde automatisch durch einen Bot erstellt. Wenn du zukünftig von diesem Bot nicht mehr über Löschanträge informiert werden möchtest, trag dich hier ein.)Beantworten


Unterschied zwischen FDGO und Strukturprinzipien

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Hallo,

worin besteht der Unterschied? Soweit ich weiß sind die Staatsstrukturprinzipien in Artikel 20 Absatz 1 GG festgelegt: Demokratie, Republik, Rechtsstaat, Sozialstaat, Bundesstaat.

Die FDGO umfasst noch mehr Aspekte oder?

Und falls du noch Zeit hast: Wie kann man diese im Einzelnen erklären in 1-2 Sätzen? Also bei der Republik weiß ich: von lateinisch res publica - öffentliche Angelegenheit, also Ausschluss einer Monarchie. Wie kann man die anderen erklären.

Danke im Voraus --Süffisante Miene (Diskussion) 22:54, 13. Apr. 2024 (CEST)Beantworten