Benutzer Diskussion:Basstardo
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Änderung an Grunderwerbsteuer
[Quelltext bearbeiten]Hi Basstardo! Du hast in dem Artikel Grunderwerbsteuer geschrieben, dass der Bund die Gesetzgebungskomeptenz an die Länder abgegeben hat. Du hast geschrieben: "Die Gesetzgebungskompetenz (konkurrierende Gesetzgebung) gemäß Art. 105 Abs. 2 GG über die Grunderwerbsteuer hatte seit 1983 bis 2006 der Bund. Mit Inkrafttreten der Grundgesetzänderung entsprechend der Föderalismuskommission I wurde sie zum 01.09.2006 jedoch gemäß Art. 105 Abs. 2a GG an die Bundesländer übertragen. Verwaltungskompetenz (Art. Art. 108 Abs. 2 GG) als auch Ertragskompetenz (Art. Art. 106 Abs. 2 Nr. 3 GG) sie auch weiterhin." Das kann so aber nicht richtig sein. Bitte belege dies mit Quellen, anderfalls muss ich deine Änderung zurückstellen. Jensen 21:22, 10. Aug. 2010 (CEST)
Die Quelle ist doch eigentlich genannt: Art. 105, Abs. 2a GG: "(2a) Die Länder haben die Befugnis zur Gesetzgebung über die örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern, solange und soweit sie nicht bundesgesetzlich geregelten Steuern gleichartig sind. Sie haben die Befugnis zur Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer."
Oder liegt die Gesetzgebungskompetenz immer noch beim Bund, wenn den Ländern "nur" die Bestimmung des Steuersatzes zugesprochen wurde??!?
Genau das ist das Problem. Sie dürfen den Steuersatz bestimmen, mehr nicht. Ansonsten hätten wir 16 Ländergesetze zur Grunderwerbsteuer. Die Gesetzgebungskompetenz liegt weiter beim Bund. Ich muss deine Änderungen leider rückgängig machen. Jensen 13:58, 11. Aug. 2010 (CEST)