Benutzer Diskussion:Benatrevqre/Archiv/2007/Januar

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Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Orangerider in Abschnitt Verwarnung
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Endbenutzer / Endverbraucher

Habe da was auf der Disku-Seite geschrieben, bitte dort Stellung beziehen. --Matthiasb 10:31, 2. Jan. 2007 (CET)

Danke für deine Mitteilung. Habe dir dort (auf beiden) Diskussionsseiten geantwortet. --Orangerider 18:37, 2. Jan. 2007 (CET)

Edit-War wegen Fugen-s

Unterlasse bitte den Unsinn dieser Art: "offizielle und juristische Schreibweise; mit Fugen-s nur Umgangssprache und nicht rechtlich)" Es gibt keine "offizielle und juristische Schreibweise". Allerdings kommt die "verfassungsgebende Versammlung" mit Fugen-S immerhin im Grundgesetz vor! -- Der Stachel 03:24, 4. Jan. 2007 (CET)

Da jemand kürzlich auf Sicks "Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod" higewiesen hat, hier noch ein Hinweis auf eine von Sicks Zwiebelfisch-Kolumnen http://www.spiegel.de/kultur/zwiebelfisch/0,1518,293195,00.html:

Schwankender Gebrauch des Fugen-s

  • bei Zusammensetzungen mit -steuer, -straße: Einkommen[s]steuer, Vermögen[s]steuer, Bahnhof[s]straße, Frieden[s]straße
  • bei Zusammensetzungen mit einem Partizip als zweitem Bestandteil: verfassung[s]gebend, richtung[s]weisend, krieg[s]führend, staat[s]erhaltend

-- Der Stachel 03:37, 4. Jan. 2007 (CET)

ERST informieren, DANN schreiben! Es heißt Schwankender Gebrauch, d.h. Gebrauch ist nicht gleich in jeder Hinsicht korrekt.
Ja, es kommt im GG vor, aber es ist nicht juristisch bzw. grammatikalisch korrekt. Vielmehr wurde der Grammatikfehler bei der Niederschrift des GGs begangen. Es handelt sich daher nur um ein Zitat, welches sich über Jahrzehnte lang gehalten hat. Siehe hier: http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/0,1518,321163,00.html
Es mögen beide Formen laut Duden zulässig sein, d.h. sie sind es auch, aber die mit Fugen-s ist und bleibt trotzdem nicht juristisch korrekt. Der Duden entwickelt sich mit der (Umgangssprache-)Srache, d.h. er MUSS NICHT in allen Gesichtspunkten (hier: juristisch) einwandfrei sein.
Ich habe mich um Konsensbildung bemüht und bewusst nur den Ausdruck in "-Zeichen editiert.
Wenn du noch weiter deinem Edit-War frönst (du bist wohl berüchtigt für alle Änderungen/Edit-Wars bei "verfassung(s)gebend"-Artikel in der WP), werde ich einen Sperrantrag gegen dich stellen.
Und unterstelle mir nicht noch einmal Unsinn oder Vandalismus! --Orangerider 03:50, 4. Jan. 2007 (CET)
Es gibt keine juristisch korrekte Formen. Sprache ist nie juristisch korrekt. Das Gegenteil zu behaupten, ist in höchstem Maße unsinnig! -- Der Stachel 04:13, 4. Jan. 2007 (CET)
Hör mal zu, hast du überhaupt den von mir gelinkten Spiegelartikel gelesen?!!
Weißt du, was ein Konsens bzw. Kompromiss ist?
Hier ein Zitat eines anderen Benutzers:
[...]das ist vor Jahr und Tag schon einmal ausgiebig diskutiert worden. Und hat schließlich zu der schönen Übereinstimmung geführt, daß hierhin kein Fugen-S gehört. Die simpelste Erklärung angesichts Ihrer Beispiele: die Verben sind alle intransitiv. Man könnte jeweils sagen Bildung/Auflösung/Fehler der/des; der Substantivteil ist also als Genitiv zu denken, deshalb mit Fugen-S (auch, wenn der Genitiv des jeweiligen Substantivs kein Endungs-S hat). Geben ist transitiv: eine Verfassung geben, Akkusativ, also kein Endungs/Fugen-S. Hilft das?--Ulula 12:17, 8. Dez. 2006 (CET)
Beim nächsten/folgenden Edit deinerseits, der nur dient, deinem Edit-War zu frönen, werde ich mich über dich bei einem Admin beschweren! --Orangerider 04:43, 4. Jan. 2007 (CET)
Die Darstellung von Ulala entspricht nicht der in der Duden-Grammatik und taugt schon gar nicht als Regel (Siehe Duden-Grammatik, in der mir vorliegenden 5. Auflage die Seiten 479 bis 488). -- Der Stachel 05:08, 4. Jan. 2007 (CET)
Da beides möglich ist, bin ich dafür, auch beides zu verwenden, und zwar so, wie es meine letze Version vorsah.
Zudem steht es in Beamtendeutsch ebenfalls. --Orangerider 05:25, 4. Jan. 2007 (CET)
Mit "beides verwenden" bin ich einverstanden - aber in dem Sinne, daß beide Formen verwendet werden können und nicht von der einen in die andere Form korrigiert wird, wie das auch in anderen Fällen, wenn mehrere Varianten korrekt sind, praktiziert werden soll. Ob ein Begriff in Anführungszeichen steht, ist kein geeignetes Kriterium, solange es sich nicht um ein Zitat handelt. In dem Satz "pouvoir constituant ist ein Begriff aus der Staatsrechtslehre und bedeutet „verfassunggebende Gewalt“" werden "pouvoir constituant" und "verfassungsgebende Gewalt" nur deshalb in Anführungszeichen gesetzt, weil es sich um feststehende Begriffe handelt. Es handelt sich hierbei - wie in dem Satz zu lesen ist - um Begriffe der Staatsrechtslehre, also nicht um Rechtsbegriffe, die aus einem Rechtstext stammen. Anders ist das bei Begriffen wie Einkommensteuer oder Vermögensteuer. "verfassunggebend" wird zwar im Artikel Beamtendeutsch aufgeführt. Das ist jedoch nicht korrekt (widerspricht ja der Verwendung von "verfassungsgebend" im GG) und fehlt auch in der Duden-Grammatik im Abschnitt zur behördlichen Sprachregelung zum Fugen-s. (siehe S. 485) -- Der Stachel 05:41, 4. Jan. 2007 (CET)
Wie ist das jetzt zu verstehen bzw. heißt das, dass der Artikel nun so, wie er ist [[1]], d.h meine letzte Fassung (Kompromiss), bleibt?
Wenn ja, werde ich meine Anzeige gegen dich zurückziehen. --Orangerider 06:25, 4. Jan. 2007 (CET)

Verwarnung

Ich habe dich und WR verwarnt, in Zukunft WP:WQ und WP:RS zu beachten. Gleichzeitig möchte ich Euch beide darauf hinweisen, dass die weitere Änderung von „verfassunggebend“ auf „verfassungsgebend“ oder umgekehrt in Artikeln zu Kurzsperren führen kann, bei Wiederholungen mit entsprechender Verlängerungen. sebmol ? ! 11:01, 4. Jan. 2007 (CET)

Ich wüsste nicht, dass ich gegen eine dieser Regeln verstoßen hätte. --Orangerider 11:10, 4. Jan. 2007 (CET)
Das hier ist ein Editwar, an dem ihr euch beide beteiligt habt. Diese Tatsache allein reicht schon für eine kurzzeitige Sperre aus. Konflikte sollen in der Wikipedia durch Diskussionen und Vermittlungen gelöst werden, nicht durch sich-in-Editwars-durchsetzen. Ihr habt WP:WQ verletzt, weil ihr eben nicht vom guten Willen ausgegangen ist, nicht freundlich wart und euch auch nicht um eine konstruktive, gemeinschaftliche Konfliktlösung bemüht habt. Ihr habt WP:RS verletzt, weil ihr zwischen zwei Rechtschreibungsvarianten hin- und hergeändert habt. sebmol ? ! 11:28, 4. Jan. 2007 (CET)
Natürlich hatte/habe ich mich um eine Konfliktlösung bemüht! Ich habe beide Begriffe gleichwertig im Artikel vertretet. Zudem hatte ich mich ausdrücklich auf den Spiegellink berufen, diesen jedoch nicht als Non-plus-ultra verwendet, da ich eben die andere Version zwecks Konsens/Kompromiss ebenfalls gelassen habe (so wie es sich auch gehört).
Ich bin mir keiner Schuld bewusst, da ich nicht auf Konflikt aus war, sondern eine Koexistenz beider Wörter wollte. --Orangerider 11:34, 4. Jan. 2007 (CET)
Damit ein Kompromiss existiert, müssen ihm auch alle beteiligten Parteien zustimmen. Sonst ist das nur ein einseitiges Lösungsangebot. Ein Angebot wird nicht automatisch dadurch zum Kompromiss, dass eine der Parteien etwas weniger auf ihren Standpunkt besteht. Das heißt hier im konkreten Fall: erst ist eine Einigung zu suchen, dann kann der Artikel entsprechend geändert werden. sebmol ? ! 11:39, 4. Jan. 2007 (CET)
Es geht hier doch nicht um die Definition der beiden Begriffe! Fakt ist, dass ich mich um eine Konfliktlösung bemüht hatte, die im Endeffekt ja dann insoweit positiv war, dass beide Wörter gleichberechtigt im Artikel stehen. Ein Grund für eine Verwarnung ist deswegen nicht gegeben. --Orangerider 11:46, 4. Jan. 2007 (CET)