Benutzer Diskussion:Benatrevqre/Grundgesetz = Verfassung
Die Seite http://www.deutschland-debatte.de/2008/04/11/verfassung-grundgesetz-oder-was/ stellt eine andere Sicht der Dinge dar, die sich aus der Entstehung des Grundgesetzes dem Einigungsvertrag wie der Absegnung des EU Vertrages ergibt. Deshalb stellt dieser Beitrag "Benutzer Diskussion:Benatrevqre/Grundgesetz = Verfassung" eine dogmatische Darstellung dar und keinesfalls geltendes Recht. (nicht signierter Beitrag von 109.125.125.211 (Diskussion) )
- Ob die obige Seite „eine andere Sicht der Dinge dar[stellt]“, ist für den akademischen Diskurs aber letztlich vollends unerheblich. Was zählt, ist schließlich das einschlägige juristische Schrifttum, die maßgebliche Fachliteratur zur Rechtsprechung und Lehre, und nicht die Privatinterpretationen juristischer Laien. Oder mit anderen Worten (sinngemäß): „sonst könnt’ ja jeder kommen!“ --Benatrevqre …?! 15:29, 13. Jun. 2011 (CEST)
Deine Argumentation mag zwar weit verbreitete Meinung sein, ist aber dennoch an den Haaren herbeigezogen:
- Das GG für die BRD wurde explizit als Übergangskonstrukt zur Selbstverwaltung des durch die Westmächte besetzten Gebietes, und unter stetem Vorbehalt selbiger, geschaffen. (Vgl. Rede von Carlo Schmitt). Dies geht auch aus dem GG selbst hervor (der mittlerweile gestrichene Art.146).
- Sollte das GG unterdessen zu einer echten Verfassung (nicht lediglich ein temporärer Stellvertreter) geworden sein, hätte eine vollständige Verfassungsneuschöpfung durch das sich damit verfassende Staatsvolk (dh. also auch ein Verfassungsreferendum) stattfinden müssen. Kannst Du belegen, wann und wo das genau passiert sein soll ?
- Ein Beitritt der ex-DDR in sich bewirkt jedenfalls noch keine Verfassungsneuschöpfung
- Damit der von der DDR-Volkskammer am 23.08.1990 beschlossene Beitritt rechtmäßig sein kann, muß diese zu diesem Zeitpunkt auch für derarte Akte rechtlich befugt sein. Jedoch hat die DDR mit 17.07.1990 auf Anweisung der Besatzungsmacht UdSSR aufgehört zu existieren.
- Ebenfalls am 17.07.1990 haben die westlichen Besatzungsmächte mit Wirkung zum 18.07.1990 (mitgeteilt durch US Außenminister Baker) dem GG für die BRD den Geltungsbereich, womit die Organe der BRD (zB. des Bundestages) für das einstige BRD-Territorium keine Befugnis mehr hatten. Wie können dann also zwei nicht existierende Staaten eine Einigung vollziehen ?
- Wie bereits das BVerfG festgestellt hat, ist das Völkerrechtsubjekt "Deutsches Reich" als Staat Deutschland nie untergegangen und besteht in den Vorkriegsgrenzen weiterhin fort (später erfolgte Annektionen bzw. Besetzungen wurden von den Siegermächten postum als nichtig erklärt), verfügt aktuell jedoch nicht über handlungsfähige Organe. Wäre das GG eine Verfassung und damit die BRD ein eingeständiger Verfassungsstaat, hätten wir damit territoriale Überschneidungen verschiedener Staaten.
- Damit das vom GG (vor der Streichung) gebotene Wiedervereinigung Ganz-Deutschlangs verwirklicht werden kann, müßten die verbleibenden Gebiete entweder ebenso wieder angeschlossen oder völkerrechtswirksam - zB. durch einen Friedensvertrag des Deutschen Reiches mit den Kontrahenten oder durch Annektion durch die Besatzungsmächte abgetreten werden. Kannst Du in irgenteiner Weise nachweisen, daß deratiges je stattgefunden hat ? (nicht signierter Beitrag von 80.141.126.214 (Diskussion) )
- Deine Punkte sind allesamt aus juristischer Sicht unausgegorener Unsinn und unhaltbar. Keine einzige deiner absurden Behauptungen lässt sich durch das juristische Schrifttum stützen, im Gegenteil: sie widersprechen sich teils selbst wie auch den einschlägigen Lehrbüchern (die wesentlichen Auszüge findest du umseitig vor!) und sind daher vollkommen abwegig, so etwa auch die Mär von James Baker und seine vermeintliche Streichung des Art. 23 GG aF. Du bedienst dich in deiner haarsträubenden juristischen Argumentation den abstrusen und geschichtsrevisionistischen Theorien der “Reichsbürger”, die gemeinhin vor Gericht als geisteskrank beurteilt werden; das sollte dir eigentlich zu denken geben. --Benatrevqre …?! 19:10, 12. Jul. 2011 (CEST)
Offenkundig und Bekannt ist, das seit dem 18.07.1990 alle ca.80 mio Deutschen die Staatsangehörigkeit des Deutschen Reichs wieder angenommen haben. Für dieses Staatsvolk gilt Weimarer Verfassung(1919) also Deutsches Recht und vorübergehend SHeaF, Smad gesetze und HLKO! Der Bundesrepublik Deutschland ist es nicht gestattet sich als Deutschland oder als Staat zu bezeichnen und ist kein Rechtsstaat. (Urteil vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte) Demnach ist in der BRD das Recht auf einen gesetzlichen Richter und ein rechtsstaatliches Verfahren ganz einfach nicht gegeben PUNKT! Das ist FAKT! --(nicht signierter Beitrag von 178.25.83.1 (Diskussion) )
- Das ist kein „Fakt“, sondern deine Ausführungen sind schlicht und einfach hanebüchener Schwachsinn und eine abwegige Rechtsauffassung. Insbesondere die von dir gebrauchte Stichtagsgrenze – zumal es eine solche gar nicht gibt – ist völlig aus der Luft gegriffen und unbegründet. --Benatrevqre …?! 09:26, 5. Jun. 2013 (CEST)