Benutzer Diskussion:Bonniestu
Nur wenn du valide Belege dafür aufführst, dass die Fahndung nicht mehr besteht, kannst du den Satz löschen. Weißwaschen ist hier unerwünscht.--USt (Diskussion) 12:27, 7. Aug. 2013 (CEST)
Also reicht ein popeliger unbewiesener Inet-Bericht um jemand "schwarz" zu waschen?? --Bonniestu (Diskussion) 12:42, 7. Aug. 2013 (CEST)
wo ist denn dort der valide Beleg?--Bonniestu (Diskussion) 12:55, 7. Aug. 2013 (CEST)
- Also ein popeliger Bericht ist es nicht. Siehe hier. MfG Seader (Diskussion) 19:49, 7. Aug. 2013 (CEST)
wo ist den belegt das die Fahndung noch läuft, wo ist denn dort der valide Bericht? Das ist rufschädigend und sollte somit wirklich nur mit unwiderlegten Fakten drinstehen--Bonniestu (Diskussion) 00:42, 8. Aug. 2013 (CEST)
- Dann recherchiere Du mal bitte was daraus geworden ist. Wenn Du was dazu findest kann man es sicherlich einbauen. MfG Seader (Diskussion) 22:43, 8. Aug. 2013 (CEST)
Das ist mein Problem bei der Angelegenheit, ich habe mit Ardian selbst gesprochen, er hat da ein andere Version der Geschichte, er soll auf Anraten seines Anwalts nicht weiteres sagen. Es hat keine Fahndung gegeben, die Heidelberger Polizei hat im Auftrag der Frankfurter Polizei (dort ist der Vorfall ja passiert) Kontakt zu Ardian aufgenommen, er ist mit seinem Anwalt dann zu Polizei, um auszusagen. Es wird eine Verhandlung nicht vor Ende des Jahres geben, da geht es um eine Schmerzensgeldklage. Dazu gibt es keine Presseartikel, weil man von beiden Seiten aus vereinbart hat, die Sache erst mal Ruhen zu lassen. Wie gesagt, es gibt keinen schriftl. Beweis a) das eine Fahndung läuft aber auch keinen schriftl. Beweis zu den Infos die ich habe! somit können meine Infos hier auch nicht eingebaut werden mfg --Bonniestu (Diskussion) 23:15, 8. Aug. 2013 (CEST)