Benutzer Diskussion:Edohdiekmann
Kassenbon
[Quelltext bearbeiten]Dein Beitrag: Spezial:Permanentlink/161348315#Rechtliches. Ich habe Deine Änderung rückgängig gemacht - auch weil sie ohne Beleg auf die konkrete Verordnung erfolgt ist.
Das es eine Aufbewahrungspflicht für Kleinstbetragsrechnungen gibt, stand bereits dort. Für alle Details zu dieser Aufbewahrungspflicht gibt es den verlinkten Artikel Kleinstbetragsrechnung. Das Ablaufen der Übergangsfrist für Registrierkassen gehört in die entsprechenden Artikel und spielt für den Kassenbon der aus dem Bondrucker rauskommt überhaupt keine Rolle. Bitte bringe doch daher Deine Informationen bei den entsprechenden Artikeln in belegter Form ein. --Xipolis (Diskussion) 17:35, 7. Jan. 2017 (CET)
Warum hast Du den Verweis auf den Fragen- und Antworten-Katalog zum Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung entfernt?—Godung Gwahag (Diskussion) 17:29, 12. Jul. 2019 (CEST)
Weil der FAQ zum Datenzugriff als Hilfestellung zu den GDPdU (BMF-Schr.v. 16.7.2001) veröffentlicht und laufend aktualisiert wurde. Die GDPdU gelten ab 2015 nicht mehr und wurden durch die GoBD abgelöst. Daher ist ein Verweis auf den uralten FAQ-Katalog falsch. —Benutzer:Edohdiekmann (ohne (gültigen) Zeitstempel signierter Beitrag von Edohdiekmann (Diskussion | Beiträge) 23:28, 12. Jul. 2019 (CEST))