Benutzer Diskussion:Fgrassmann

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Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Zupftom in Abschnitt Vervielfältigung von Noten
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Hi Fgrassmann, willkommen bei Wikipedia und Danke für die konstruktive Mitarbeit an den juristischen Artikeln! --Andrsvoss 13:15, 30. Nov 2003 (CET)

Hallo Fgrassmann, ich habe deinen Artikel Aufhebung nicht verstanden. Worum geht es darin eigentlich? Du schreibst nur, wie eine Verwaltung "das" tun kann. Könntest du den Artikel ausbauen? Grüße, Mikue 08:17, 9. Dez 2003 (CET)

Hat sich das jetzt gebessert? Das Problem ist, dass die Aufhebung an sich eher ein "allgemeiner" denn ein Rechtsbegriff ist, und auch auf der Mitmach-Seite nur als Oberbegriff für die Beseitigung von Verwaltungsakten benutzt wird. Die eigentlichen Handlungen sind dann in den verlinkten Artikeln beschrieben - ist das so in Ordnung?

Aloah Fgrassmann, Körperschaft Version von 16:45, 27. Nov 2003 ist leer! Gruß -- 213.23.12.164 13:50, 9. Dez 2003 (CET)


Hallo Fgrassmann,

ich habe gerade Deinen Artikel Springschwanz gesehen. Da wir uns im Wikipedia:WikiProjekt Lebewesen darauf geeinigt haben, biologische Taxa immer unter dem Plural anzulegen, müsste der Inhalt eigentlich nach Springschwänze. Unter diesem Namen gibt es auch schon einen (sehr rudimentären) Artikel. Macht es Dir was aus, wenn ich den Inhalt entsprechend verschiebe und unter Springschwanz einen Redirect anlege? --mmr 16:21, 9. Dez 2003 (CET)

Nein, überhaupt kein Problem. Ich hatte nur den leeren Artikel auf der "Neues"-Seite gesehen und wollte da ein wenig Inhalt hineinsetzen. Sorry. --fgrassmann

Hallo, unter uns Juristen ist ja klar, was die römischen Ziffern hinter den Paragraphennummern bedeuten. Dem Laien womöglich nicht. Ich plädiere daher dafür, aus I stets Abs. 1 zu machen. Wenn die Leistungskondiktion nämlich mit § 812 I 1 abgekürzt wird, bleibt das ganze Geheimwissenschaft. Vielleicht hast Du eine andere Ansicht? Vielleicht könnte man das mal ausdiskutieren. --130.75.128.107 17:11, 9. Dez 2003 (CET)

Hmm, da ist auch wieder etwas dran. Ich würde da auch gern mal im "größeren Kreis" drüber diskutieren - hättest du einen Vorschlag, wo man das am besten machen könnte? Ansonsten bin ich eigentlich für die "Kurzfassung", allerdings sollte sie irgendwo einmal erklärt werden. Jedenfalls bin ich dafür, dass das einheitlich gehandhabt wird - nicht, dass es in jedem Artikel anders aussieht, oder gar in verschiedenen Absätzen eines Artikels... --fgrassmann
Ich denke, wir sollten das pragmatisch so handhaben: Gesetzeszitierungen nach dem Schema "§ 331 Abs. 3 S. 2 ZPO". Weitere Probleme dürften die Abkürzungen von Gesetzen machen. Ich denke, wir sollten da nach den Abkürzungen des Abkürzungsverzeichnisses der Rechtssprache von Kirchner vorgehen. BGB oder StGB oder GG kann - mAn - abgekürzt werden. Bei ProdSG oder BPersVG oder PStG fragt jeder außenstehende danach, was es bedeutet. Ich habe mich mal mit einem Diplomanden der Betriebswirtschaft gestritten, wie die korrekte Abkürzung der Wirtschaftsprüferordnung lautet. WiPrO oder WPO? Ich habe bisher jedoch keinen Artikel gesehen, der Gesetzesabkürzungen ungewiss lässt. --130.75.128.107 18:02, 9. Dez 2003 (CET)
Hallo,
vielleicht versucht ihr es mal beim Wikipedia:WikiProjekt Recht. Dort kann man solche Sachen absprechen. --DaB. 18:05, 9. Dez 2003 (CET)

Bilder hochladen

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Hallo Ferdinand, habe vorhin Dein tolles Schwarzmilanfoto nach Commons übertragen, schau mal in dieser Commonsgalerie, von dort aus können es jetzt alle Wikipediaprojekte nutzen ohne es extra einzeln hochladen zu müssen. Es wäre schön, wenn Du Deine Bilder zukünftig selbst dort hochladen würdest, denn die allermeisten sind nicht nur für de.wikipedia interessant. Bei Wikipedia:Wikimedia Commons findest Du alle notwendigen Tipps. Danke und Grüße -- Farbenfreude 15:00, 20. Jun 2005 (CEST)

Hi,

Can I replace the black kite photo of u on wiki with this one

Datei:Black kite india 8k.jpg

bitte benutze die vorschaufunktion

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zig einzeln gespeicherte änderungen wie bei Schranken des Urheberrechts blähen die versionsgeschite unnötig auf.

grüsse,--poupou l'quourouce Review? 12:08, 19. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Sorry. Das war aber eher kein Problem mangelnder Vorschau (außer in einem Fall), sondern eher ein anderes: Ich wollte die Beiträge eigentlich nur lesen, aber mir sind in den Absätzen teilweise Fehler aufgefallen. Da ich eigentlich nicht den gesamten Artikel lesen wollte, habe ich dann immer absatzweise korrigiert... Ciao, fgrassmann
ich öffne den artikel in solchen fällen immer zweimal, einmal zum lesen und einmal zum bearbeiten. idealerweise kann man dann am ende alle änderungen aufs mal speichern. ich habe gesehen, dass du begonnen hast, die schranken zu überarbeiten. wichtig wäre dabei, dass du deine beiträge noch mit quellen belegst. eine aussage wie "xyz steht in der kritik" braucht natürlich einen beleg, wo sich diese kritk z.b. findet. ähnliches gilt für bgh rechtsprechung, auch hier sollten dann die entspr. wichtigsten urteile auch zitiert werden. für die enge auslegung fällt mir da z.b. cb-infobank I ein, da gibts aber sicher noch mehr und früheres...will sagen, deine fundierten beiträge sind hochwillkommen - mit absicherung durch entsprechende literatur- und fundstellenverweise sind sie es noch viel mehr. unterscheiben kannst du übrigens mit --~~~~. grüsse,--poupou l'quourouce Review? 10:13, 20. Dez. 2006 (CET)Beantworten
Stimmt, das wäre auch eine Variante. Ich gelobe Besserung! Mit der Literatur ist das so eine Sache - ich würde das gern machen, bin aber im Augenblick fernab jeglicher (deutscher) Urheberrechtsliteratur. Eventuell könnte man das später nachholen?! Danke für den Tipp mit der Unterschrift - ich wusste vor Jahren mal, wie das ging, aber es wollte mir partout nicht einfallen! Fgrassmann 01:06, 21. Dez. 2006 (CET)Beantworten
besser wäre, du würdest deine überarbeitungen dann so lange erstmal aufschieben, denn eine unbelegte aussage nachztäglich zu belegen ist oft schwierig, weil die artikel ja weiter bearbeitet werden. mit der zeit schiebt gerade so ein langer artikel dann eine art moräne unbelegten wissens vor sich her, der es einem dann auch oft verleidet, sich so eines artikels dann mal von grund auf anzunehmen, weil man andern noch so viel hinterherrecherchieren muss. je nachdem um was es geht, und wer den artikel auf seiner beobachtungsliste hat, kann es dir auch passieren, dass unbelegte einfügungen revertiert werden. und gerade bei einem eher überreferenzierten fachgebiet wie jura kann man da eben auch leicht einige ansprüche stellen. schriebest du über die kulturgeschichte der konservendose wäre das vermutlich was anderes. gerade in dieser hinsicht sind die anforderungen hier innerhalb des letzten jahres ganz deutlich angestiegen, was ja an sich in unser aller sinne sein dürfte...
grüsse, und ich hoffe ich habe dich damit jetzt nicht verschreckt... ;-) --poupou l'quourouce Review? 09:45, 21. Dez. 2006 (CET)Beantworten
Das Problem mit dem Aufschieben ist nur, dass ich im Augenblick der Überarbeitung etwas Zeit hatte, und mir dachte, dass man da vielleicht einiges richtigstellen sollte. After all finde ich persönlich es immernoch erstrebenswert, Artikel mit möglichst richtigen Aussagen zu haben. Natürlich dient die Quellenangabe der Verifizierbarkeit - da aber auch in den Artikeln, die ich jetzt überarbeitet hatte (die Schranken und die Privatkopie), keine Quellen angegeben waren, hat sich zumindest insoweit nichts geändert. Es wäre damit meiner Meinung nach - mit Verlaub - unklug, wenn es zu einem revert kommen würde, weil a) auch dann keine höhere Verifizierbarkeit gegeben wäre und b) falsche Aussagen ihren Weg zurück in die WP finden würden.
Und gerade letzteres dürfte mit keinerlei Ansprüchen vereinbar sein - denke ich. Ich habe jetzt, soweit es mir hier aus der Ferne möglich war, einige Quellen zu "kritischen" Punkten angegeben, bin mir aber absolut nicht sicher, wie weit die Referenzen gehen sollen. Ich habe die Seite zur Quellenangabe mal kurz überflogen, aber auch hier wird mir nicht klar, wie detailliert das gemacht werden soll. Soll ein Artikel letztlich wie eine Hausarbeit/Seminararbeit/Dissertation aussehen? Das würde sicher den Lesefluss stören. Aber wo sollte die Grenze gezogen werden?
Zum anderen geht es ja auch häufig um die Zitierfähigkeit der WP. Dieses Problem stellt sich meiner Meinung nach in juristischen Fällen aber selten, weil auch das Zitieren aus allgemeinen Lexika verpönt ist (zumindest ist das mein letzter Stand, aber das Studium ist schon ein wenig her). Für die Personen, die etwas detaillierter Nachschauen wollen, sollten die Literaturhinweise am Ende reichen, oder?
Verschreckt bin ich trotz allem erst einmal noch nicht, was aber sicherlich auch daran liegt, dass deine Anmerkungen konstruktiv und höflich sind. Anders wäre es sicherlich, wenn die Beiträge wortlos wieder in ihren Ursprungszustand zurückgekehrt wären. Dennoch wäre es vielleicht nicht schlecht, wenn insoweit mal Klarheit geschaffen würde, wofür sicherlich meine Diskussionsseite dann auch nicht der richtige Rahmen ist. :-) Hier scheint eben doch offenbar zu werden, dass das System der WP in einigen Punkten nicht wirklich funktioniert: Wenn Leute nur Wissen beisteuerten, für dass sie auch ihre Hand ins Feuer legen würden, gäbe es diese Diskussionen sicher nicht. Aber dafür ist der Mensch wohl zu unvollkommen.
In der Hoffnung, dich nicht allzu sehr verschreckt zu haben, verabschiede ich mich jetzt für einige Tage von der WP - Internet gibt es hier leider auch nicht überall... Ich hoffe, dass die Artikel bis dahin überleben und vielleicht besser werden. In diesem Sinne bis bald, Fgrassmann 02:35, 22. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Vervielfältigung von Noten

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Hallo Fgrassmann, wenn ich das richtig gesehen habe, hast du den Abschnitt Privatkopie#Musiknoten erstellt. Könntest du mal einen Blick auf den Absatz Rechtsschutz_von_Schriftzeichen#Schutz_von_Notenbildern werfen? Der ist nämlich nicht mit dem, was du auf der Privatkopie-Seite geschrieben hast, vereinbar. Vielen Dank! --Zupftom 00:40, 16. Jan. 2007 (CET)Beantworten

So richtig sehe ich da eigentlich keinen Widerspruch - auf die Schranke des § 53 UrhG kommt es ja nur an, wenn es sich tatsächlich um ein geschütztes Werk handelt. Wann das der Fall ist, wird im Artikel über die Privatkopie nicht erörtert - dafür aber in dem Beitrag über den Rechtsschutz von Schriftzeichen. Insoweit dürfte der klarstellende Verweis auf diesen Beitrag, der von Historiograf eingefügt wurde, ausreichend sein, oder? - Fgrassmann 13:43, 30. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Ja, mittlerweile habe ich das auch kapiert. Trotzdem vielen Dank! --Zupftom 20:58, 30. Jan. 2007 (CET)Beantworten