Benutzer Diskussion:Ghw/Archiv/2004/Aug
Inverkehrbringen
Danke für deine Nachricht bzgl. des Inverkehrbringens: Aber - um ehrlich zu sein - halte ich es nicht für sinnvoll, einen juristischen Begriff an einer von tausenden EU-Richtlinien festzumachen. Das Problem mit dem Inverkehrbringen besteht auch bei den Btm: Wollte man der Defintion der Rspr. folgen, jede Verursachung eines Wechsels der Verfügungsgewalt [über die Btm], sieht jeder Jurist, dass da Art. 103 II GG droht und noch weiter geht eine Literaturansicht, die grundsätzlich jede auf Umsatz gerichtete Tätigkeit als Inverkehrbringen ausreichen lässt. Warum ich das nicht ergänzt habe? Weil es sich als unmögliches Unterfangen erweisen würde, die einzelnen Aspekte herauszuarbeiten. Insofern wäre es nur logisch gewesen, Inverkehrbringen aufzuspalten. Und zwar in:
- Inverkehrbringen (EU-Recht) (wobei ich glaube, dass das in der Richtlinie gemeinte Inverkehrbringen auch anders als im EGV zu verstehen ist. Daran knüpft wohl aber der Begriff des Inverkehrbringens beim Gerätesicherheitsgesetz an.)
- Inverkehrbringen (Btm/Strafrecht) (wobei dabei auch differenziert werden muss, da andere verkehrsfähige Güter auch zu instrumenta sceleres benutzt werden können
- Inverkehrbringen (Gentechnikrecht) (Mal 'ne Legaldefinition in § 3 Nr.6 GenTG)
... Ich glaube nicht, dass ich jetzt den richtigen Einstiegspunkt gefunden hätte. Da ich auch mehr im Strafrecht/Btm-Recht zuhause bin, fühle ich mich da auch nicht ausreichend kompetent. Deswegen war meine Ansicht: Eine Löschung ist besser als ein total kurzer Artikel, der wichtigere Aspekte als die EU-RiLi auslässt. Die fehlende Formatierung hätte ich sonst ersetzt. --130.75.128.107 17:20, 19. Aug 2004 (CEST)
- Ich glaube, die Diskussion läuft eher auf einen ideologischen Streit hinaus, inwieweit nun der Quantität oder der Qualität die stärkere Gewichtung in der Wikipedia beigemessen werden sollte. Ich würde einen Kompromiss vorschlagen: Wenn der Artikel "Inverkehrbringen" zunächst eine allgemeine Defintion bringt, wie z.B. "Ivb. bedeutet ein Produkt auf einen Markt zu bringen. Das Produkt wird dann zum Verkehrsgut..." und danach eine Überschrift "EU-RiLi zu ..." und dann der von dir eingesetzte Text folgt? Damit ist doch zweierlei gewonnen: Die Artikellücke ist geschlossen. Es gibt eine Erklärung, die aber noch durch Unterpunkte für das jeweilige Fachgebiet erläutert werden kann.
Könnte das ein akzeptabler Vorschlag sein? --130.75.128.107 12:38, 20. Aug 2004 (CEST)