Benutzer Diskussion:Ghw/Archiv/2006/Jul

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Letzter Kommentar: vor 18 Jahren von 888344 in Abschnitt SI-Artikel
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Vielleicht lohnt es sich eine kurze Email an die Firmen zu schicken, die Ihre Werbung in Wiki hinterlegen? Alexander Volland 15:32, 6. Jul 2006 (CEST)

In der mittleren Vergangenheit hab ich das gemacht, die Antworten reichen von "ich werd dem Mitarbeiter die Ohren lang ziehen", bis zu "Kümmer dich um deinen Sch...". Wenn ich Zeit hab, schreib ich durchaus mal eine Mail an den Firmenchef, ob es in seinem Sinne ist, die WP zu verspammen... --~ğħŵ ☎℡ 15:40, 6. Jul 2006 (CEST)

EWG-Richtlinie.

"In der EU ist die Verwendung von Einheiten durch die EG-Richtlinie 80/181/EWG geregelt." Das stimmt m. W. nicht; die Richtlinie ist für Einwohner der EU Individueen unbedeutend. Die Richtlinie wendet sich an die EU-Mitgliedstaaten und hat zu Inhalt, dass diese ihre Rechtsvorschriften anpassen sollen. --888344

Eben, und genau deswegen stellt die Richtlinie 80/181/EWG den gemeinsamen Nenner innerhalb der EU zum Thema Einheiten dar. --~ğħŵ ☎℡ 17:13, 13. Jul 2006 (CEST)
Nein. --888344
Sondern? Wenn EG-Richtlinien für Einwohner der EU Individuen unbedeutend sind, warum verweisen dann nationale Gesetze in .de und .at (und allen anderen Mitgliedstaaten) direkt auf diese Richtlinien (oder bestimmte §§ daraus), weilche dann wieder auf andere Richtlinien verweisen (unter anderem auch auf die 80/181/EWG)? Die zugehörigen §§ finden sich in den nationalen Gesetzestexten nicht, sondern Verweise auf die EG-Richtlinien. Wie kann es Strafbestimmungen für Verstöße gegen EG-Richtlinien in nationalen Gesetzen geben, wenn diese angeblich unbedeutend sind? --~ğħŵ ☎℡ 19:27, 13. Jul 2006 (CEST)
Ist doch klar, um ihnen die a priori fehlende Bedeutung zu geben. Das zum 1. Fragezeichen. - In der hier zur Frage stehenden EWG-Richtlinie steht als Einheitenzeichen der Millimeter-Quecksilbersäule "mm Hg". Der deutsche Gesetzgeber hat das umgesetzt zu "mmHg" ohne Lücke; DIN auch. Wer in D im amtl. oder geschäftlichen Verkehr "mm Hg" mit Lücke verwendet, begeht also formal eine Ordnungswidrigkeit, obwohl er eine EWG-Richtlinie sozusagen besser beachtet hat als der Gesetzgeber. Ist jetzt klar, inwiefern für den Einzelbürger E(W)G-Richtlinien uninteressant sind, aber deren nationale Umsetzung wichtig ist? Ausserdem lassen die Richtlinien den nationalen Gesetzgebern viele Gestaltungsfreiräume. --888344

Gut ist bestimmt auch

Wenn Du noch einen kleinen Kommentar zu Diskussion:Neuro-Linguistische Psychotherapie geben könntest. Widescreen ® 20:08, 16. Jul 2006 (CEST)

...du wirst es erwarten müssen... Es gibt noch ein Leben außerhalb der Realität! --~ğħŵ ☎℡ 07:38, 17. Jul 2006 (CEST)

Merkt man, wenn man Deine Diskussionsbeiträge liest :-)). <- nich bös sein... Gruß Widescreen ® 09:46, 17. Jul 2006 (CEST)

[ ] Du hast verstanden...--~ğħŵ ☎℡ 10:08, 17. Jul 2006 (CEST)

Hallo Ghw, ich erwarte Deinen Kommentar sehnsüchtig! Widescreen ® 01:32, 27. Jul 2006 (CEST)

SI-Artikel

"Revert: Morgen kann es regnen, muss es aber nicht...)" --- Bitte erkläre mir, warum es dort besser ist, die Bedeutung der Übergangsfrist (ihre Verlängerung um 10 Jahre) NICHT zu erläutern; sie gilt nämlich nur für Doppelangaben, nicht für übergangsweise gedultete Einheiten schlechthin. --888344

Weil "bis zu diesem Datum können ... tolerieren, müssen aber nicht" eine Nullaussage ist (wie die vom Wetter ), die keinerlei Informationsgewinn bringt. Wenn du konkrete Auszüge aus dem .de .at .ch Einheitengesetz hast, welche eine detaillierte Regelung geben, ob, ob nicht und wie lange, dann ist das eine Information, die hier angeführt werden sollte... --~ğħŵ ☎℡ 14:45, 28. Jul 2006 (CEST)
1. Mir ging es um etwas Anderes. Wenn es für nützlich gehalten wird, zu schreiben, dass eine Übergangsfrist verlängert wurde, dann halte ich für nützlich, zu erklären, welche Übergänge diese Frist zeitlich begrenzt; nämlich nur Doppelangaben, nicht die Weiterverwendung alter Einheiten schlechthin, für die es unverlängerte Übergangsfristen gibt. 2. Es handelt sich nicht um eine Nullaussage. Nach jetzigem Stande sind Doppelangaben z. B. im Jahre 2032 EU-weit verboten, bis 2009 kann es von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich sein. Ist das eine Nullaussage? 3. An sich braucht der Einheiten-Kram in der WP ohnehin eine anders gegliederte Behandlung. Die Materie ist dreigeteilt, und zusätzlich gibt's regionale Unterschiede, zeitliche ohnehin. Nun zur Dreiteilung: Empfehlungen der Organe der Meterkonvention ; Empfehlungen in Regelwerken (Normung, Fachgesellschaften, nationale, überregionale, internationale) ; rechtliche Situation. Diese 3 Bereiche überschneiden sich weitgehend, sind aber nicht identisch. Die hier strittige Übergangsregelung gehört nur zum dritten Aspekt, somit eigentlich überhaupt nicht in ein Lemma Internationales Einheitensystem. Und dann kann es noch vorkommen, dass ein nationaler Gesetzgeber in Spezialgesetzen für Teilgebiete Sonderregelungen schafft oder benutzt, die in keinem der drei genannten Bereiche verankert sind.- Oft wird in der WP A und CH vernachlässigt. --888344
Und all das ist deiner Meinung nach mit dem kurzen Satz "bis zu diesem Datum können ... tolerieren, müssen aber nicht" hinreichend klar beschrieben? --~ğħŵ ☎℡ 15:10, 1. Aug 2006 (CEST)
ich kucke nochmals in den damaligen text. --888344

--888344 14:05, 16. Nov. 2006 (CET):::: "bis zu diesem Datum können die Mitgliedstaaten Zusatzangaben in nicht-gesetzlichen Einheiten tolerieren, müssen nes aber nicht" Ein "n" zuviel -sonst : Ja. Meines Erachtens knapp und kompakt, für den geneigten Leser aber verständlich; jetzt zwar noch kürzer, worauf sich die übergangsfrist bezieht, bleibt jedoch völlig offen. Gruß --888344

Meiner Meinung nach zu knapp, daher mein Einwand. --~ğħŵ ☎℡ 18:30, 1. Aug 2006 (CEST)
Ich habe noch mal einen Reparaturversuch gewagt; deinem Hauptanliegen - können aber nicht müssen klar zu kriegen - bin ich wohl nicht gerecht geworden; vielleicht schaffen wir's gemeinsam. --888344
Der Artikel krankt daran, dass 4 ähnliche aber nicht völlig identische Themen in einem Artikel behandelt werden: SI abstrakt, deutsches Einheitenrecht, europäische Vereinheitlichung, Stand der nationalen und internationalen Normung. Es fehlen noch Belange von A und CH. Bei fast jedem kleinen Detail, das jemand in guter Absicht nachträgt, bricht die Problematik neu auf.