Benutzer Diskussion:Gut informiert/Archiv/2009/November
Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von 84.158.90.27 in Abschnitt QR Code
QR Code
Hallo, nur eine kleine Anmerkung zum verschieben des "QR Code" Lemmas nach "QR-Code": "QR Code" ist ein Eigenname, der auch so zur Marke angemeldet ist. Es ist nicht ein Code vom Typ QR. Daher ist wirklich "QR Code", nicht aber "QR-Code" korrekt. Kann man die Änderung ggf. rückgängig machen? Vergleiche das einfach mal mit dem Ausdruck "Terra Nova", welcher sich in vielen Maken als "terranova" findet. Obwohl "Terra Nova" korrekt wäre, wird man die Marke deshalb dennoch "terranova" schreiben. -- Gruß Hans Dretscher
- Hallo und Danke für den Kommentar. Bitte unterschreiben Sie nächstes Mal einfach mit vier Tilden (-- ~~~~).
- Ich hol' mir wohl nacher endlich mal einen Account, dann klappt es auch mit den vier Tilden :-). Ab morgen dann... ich hoffe das wird mir noch einmal verziehen. *duck und weg*
- Zur Sache: QR ist in Deutschland keine Marke (http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/einsteiger aufrufen und nach QR suchen). Selbst, wenn das so wäre, ändert sich nicht, dass Code die Gattungsbezeichnung ist. Jeglicher Codename, der dem Wort Code vorangestellt wird, wird im Deutschen hemmungslos verbindestricht. Im Englischen übrigens nicht, daher findet man es im Internet und englisch-affinen Dokumenten (z.B. über Computer) häufig ohne. Das ändert nichts an der Bindestrichsetzung im Deutschen.
- Prinzipiell haben Sie recht, dennoch ist es so, das "QR Code" als Solches ein Eigenname ist, und "Code" hier nicht die Gattungsbezeichnug wie bei vergleichbaren Barcodes (z.B. "Datamatrix"-Code). Der Code heißt IMHO nicht "QR" womit "QR-Code" die richtige Schreibweise wäre, sondern er heißt "QR Code". Wo der Name nun eingetragen ist spielt dabei IMHO keine Rolle, eine deutsche Marke würde z.B. auch in Amerika mit Bindestrich geschrieben. Vergleiche man es doch einfach mit "McDonald's". "McDonald's" bleibt "McDonald's" - egal wo man sich auf der Welt befindet. Und so ist auch der "QR Code" hier in Deutschland ein "QR Code". Selbst der Hersteller selbst schreibt "QR Code" in einem Text, der ansonsten keine fehlenden Bindestriche aufweist: http://www.ttid-systems.de/index.php?pageid=54&newsid=92
- Die Webseite von Toyota Tsusho ID Systems, die Sie anführen, folgt nicht wie angeführt den Regeln der deutschen Rechtschreibung (Beispiele: "Dort werden [...] keine Mobiltelefone mehr ohne QR Code Reader Software verkauft." - QR-Code-Reader-Software würde trotz der unübersetzten Übernahme ins Deutsche in einem deutschen Text mit Bindestrichen geschrieben werden. Diese falsche Schreibung wird mindestens zwei Mal im Text benutzt. Auch sonst ist der Text nicht fehlerfrei, wie das Anführen von "Google Adds" zeigt, was wohl eigentlich Google-Ads meint und (im Deutschen!) mit Bindestrich, aber ohne Anführungszeichen und zweitem d geschrieben wird.). Sie kann daher nicht für ein Autoritätsargument herangezogen werden.
- Weiterhin sind Rechtschreibauffassungen von Firmen generell mit Vorsicht zu genießen. Deren Auswüchse haben sich letzten Endes immer der deutschen Sprache/Rechtschreibung zu unterwerfen. Zum Vergleich: Würde nur die Schreibweise des Herstellers gelten, würden wir nur noch von "LEGO® Steinen" und nicht von Lego-Steinen sprechen dürfen.1
- Der von Ihnen angeführten Logik nach müsste man übrigens vom Code QR Code sprechen oder vom QR-Code-Code. Beides wirkt bestenfalls skurril.
- Es hört sich zwar holprig an, wäre aber IMHO in der Tat richtig. Wenngleich ich QR Code-Barcode oder "QR Code, ein 2D-Barcode" schreiben würde.
- Ich sehe daher im Moment keinen Grund anzunehmen, der "Code" bei "QR Code" sei keine Gattungsbezeichnung. Entsprechend bleibt Ihre Argumentation erfolglos und der QR-Code erstmal so, wie er im Moment ist: Mit Bindestrich. -- Gut informiert 14:16, 7. Nov. 2009 (CET)
- Vielen lieben Dank für die ausführliche Erklärung :-). Ehrlich gesagt kann ich Ihren Argumenten in vielen Punkten durchaus folgen und daher auch mit der Verschiebung des Lemmas leben, wenngleich ich persönlich weiterhin bei "QR Code" bleiben würde. -- Lieber Gruß Hans Dretscher 84.158.90.27 15:59, 7. Nov. 2009 (CET)
- Ihr Beispiel zu Terra Nova habe ich im Übrigen nicht nachvollziehen können. Über eine Erklärung würde ich mich freuen. -- Gut informiert 18:01, 6. Nov. 2009 (CET)
- Ich habe mich auch wirklich unklar ausgedrückt, Entschuldigung :-(. Ich wollte damit nur herausstellen, dass Schreibfehler in Eigennamen sogar gewollt sein können (und so z.B. überhaupt erst als Marken eingetragen werden können), diese jedoch nicht einfach korrigiert werden dürfen und auch nicht korrigiert werden sollten. Man denke nur an die ganzen Web 2.0-Namen wie "Dopplr" etc.: Niemand käme auf die Idee, Daraus ein "Doppler" zu machen, nur weil es so "richtig" wäre. Und eben wie gesagt: "McDonald's" wird nicht zu "McDonalds". Deutsche Rechtschreibung hin oder her. -- Lieber Gruß Hans Dretscher 84.158.116.156 23:56, 6. Nov. 2009 (CET)
- Kurzbemerkung dazu: "McDonald's" ist der Name des Restaurants. Genau in dieser Schreibung, ist wohl auch so eingetragen. Aber "McDonald's Restaurant" schreiben zu müssen, nur weil das Unternehmen das so will, ist nicht einsehbar. Restaurant ist Gattungsbezeichnung und damit wirds im Deutschen zum McDonald's-Restaurant. Bitte beachten Sie, dass der Name, der als Genitiv im Englischen ausgestaltet ist, im Deutschen nicht als Genitiv verwendet wird (dann wäre es in der Tat McDonalds Restaurant - ohne Apostroph). -- Gut informiert 14:16, 7. Nov. 2009 (CET)