Benutzer Diskussion:JuTa/Archiv/2017-I

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von F.Blaubiget in Abschnitt Bild
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Änderungen im Artikel: Abraham Wolfgang Küfner

Sehr geehrter Herr JuTa.
Sie haben am 21. Januar 2017 u.a. folgende Änderung vorgenommen: >>Um an das Original zu gelangen, hatten es Küfner oder von Petz durch eine mutmaßlich von Küfner hergestellte Fälschung (Albrecht-Dürer-Haus, Gm 51) ausgetauscht.<<
Was Sie von Dr. Renkls Veröffentlichung abgeschrieben haben, kann aber von Dr. Renkl nicht belegt werden. Belegbar ist aber, dass das Dürerselbstbildnis bereits 1672 an den Stadtrat Georg IV. Volckamer verschenkt wurde und seit diesem Jahr nie mehr in den Besitz der Stadt Nürnberg zurück gelangte!
Wenn es von der Stadt Nürnberg jemals wieder erworben worden wäre, dann könnte Dr. Renkl einen Beleg dafür vorlegen und Sie könnten ihn hier referenzieren.
Es gibt diesen Beleg für einen Rückkauf aber deswegen nicht, weil es nie mehr zurückgekauft wurde! Es war seit 1672 im Privatbesitz und wurde im Jahr 1786 bei einer Auktion für den Nachlass des J. G. Friedrich von Hagen, beim Nachverkauf durch Dr. G.G. Wilhelm Petz von Lichtenhof erworben.
Deswegen hat er als Eigentümer das Angebotsschreiben vom 15.07.1805 für den Verkauf an die Gemäldegalerie in München unterschreiben.

Gegen die Behauptungen von Dr. Renkl es wäre einen Diebstahl oder eine Unterschlagung gewesen, spricht unwiderlegbar die korrekte schriftliche Abwicklung des Verkaufs an die Gemäldedirektion, mit schriftlichem Angebot, Inkassovollmacht für den Buchhändler Palm und Bestätigung des Eingangs des Kaufpreises.
[Diese Originaldokumente sind bei Dr. Schawe in München:]

   Angebotsschreiben vom 15.07.1805, verfasst von Petz und A.W.Küfner an die Gemäldegalerie München.
   Eingang des Verkaufspreises: 600 Gulden, am 12.08.1805 bestätigt durch Kunsthändler Abrahm Wolfgang Küfner.

[Originaldokumente-Kopien können geschickt werden]

Selbst durch einfaches Nachdenken erkennt man in der Diebesgutverkauf-These von Dr. Renkl einen offensichtlichen Widerspruch: Jedermann bestätigt, dass einem der gesunde Menschenverstand und Lebenserfahrung sagt, dass ein Dieb niemals einen Papierbeleg über den Verkauf von Diebesgut anfertigen würde.
Ein Verkauf von Diebesgut erfolgt unter der Hand, ohne einen Nachweis auf Papier! Auch quittiert ein Dieb niemals dem Käufer seines Diebensgutes den Erhalt des Geldes für das Diebesgut!!
Tatsächlich war der Verkauf 1805 an die Gemäldegalerie von Kurfürst Max I. ein regulärer Verkauf des Originals des Eigentümers Dr. jur. Georg Gustav Wilhelm Petz von Lichtenhof unter Mitwirkung des Kunsthändlers Abraham Wolfgang Küfner.
MfG--KHFietta (Diskussion) 19:27, 31. Jan. 2017 (CET)

Hallo KHFietta, ich habe lediglch einen Bildnamen durch einen anderen ersetzt - siehe hier, da das zwei identische Bilder waren und ich das Duplikat gelöscht habe. Gruß --JuTa 20:30, 31. Jan. 2017 (CET)

Bilddatei von Benno Eide Siebs

Hallo JuTa, du hast mich angeschrieben, dass die Bilddatei zu Benno Eide Siebs bezüglich des Urhebers und der Quelle nachgebessert werden muss. Ich habe die entsprechende PDF-Datei, von der auch das Seitenfoto stammt, nun als EN in den Artikel eingebaut. Ich hoffe, dass dieses Portrait, als Baustein des Artikels, nun weiterhin bestehen bleiben darf. LG, --Lothar520 (Diskussion) 16:54, 13. Feb. 2017 (CET)

Hallo Lothar520, nein das reicht leider nicht. Du hast als Urheber Frank Huismann angegeben. Nur er bzw. seine Erben können dieses Bild unter einer freien Lizenz veröffentlichen, es sei den Herr Huismann wäre vor mehr als 70 Jahren verstorben (also vor 1947). Dann wären die Urheberrechte inzwischen erloschen un Du müsstest dann die Vorlage Commons:Template:PD-old anstatt dem {{self|GFDL|cc-by-sa-all}} verwenden. Falls nicht müstte Herr Huismann oder seine Erben eine sog. Freigabeerklärung an das Commons-Support-Team schicken - siehe commons:Commons:OTRS/de. Gruß --JuTa 17:43, 13. Feb. 2017 (CET)

Ich habe nachgeforscht, der Herr Huismann ist nur der Urheber der angegebenen PDF-Datei mit dem dazugehörigen Bild. Der Herr Huismann hat sich an dem Bild bedient, denn das Porträt ist ein Gemälde von H. Grüter aus dem Jahr 1961 aus folgender Literatur: Festschrift zum siebzigsten Geburtstage des Vorsitzenden Dr. jur. Benno Eide Siebs (= Jahrbuch der Männer vom Morgenstern Nr.42, 1961), Bremerhaven 1961 (Portr.) Ich selber besitze dieses Jahrbuch zwar nicht, bin aber seit geraumer Zeit Mitglied in dem angegebenen Heimatbund. LG, --Lothar520 (Diskussion) 19:50, 13. Feb. 2017 (CET)

Nungut, dann verlagert sich das ganze von Hrn. Huismann auf Hrn. Grüter. Da das Bild 1961 entstanden ist ist er ja noch keine 70 Jahre tot. Du müsstest ihn bzw. seine Erben ausfindig machen und ihn/sie um eine Freigabe bitten. --JuTa 23:36, 13. Feb. 2017 (CET)

Bild

Hallo JuTa,

ggf. darf ich dich fragen, weil ich mich bei Porträtbildern immer wieder über die "Lizenzlage" wundere.

Als Beispiel: Wie ist die Situation bei diesem Bild? Es wird ja bei Quelle und Autor die abgebildete Person angegeben, hochgeladen wurde es jedoch von Benutzer Marius1983. Hat dieser Benutzer das dann als eigens Werk hochgeladen? Oder ist das etwa die abgebildete Person selbst? Wenn ja: Warum heißt der Benutzer dann nicht so und ist (idealerweise) verifiziert? Ich finde das Bild auch nicht lizenzfrei bei flickr oder so. Ich dachte, man kann nicht einfach ein Bild bei Commons hochladen, auch wenn man Quelle und Autor korrekt nennt.

Danke dir sehr für Aufklärung und Nachilfe :-) F.Blaubiget (Auch ich finde den Namen doof) 13:03, 14. Mär. 2017 (CET)