Benutzer Diskussion:Kolja21/IM Schubert

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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Kolja21 in Abschnitt Persönlichkeitsrecht
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Vierfach vorhandenen Kommentar von IP gelöscht, siehe Benutzer Diskussion:Kolja21#IM Schubert. --Kolja21 14:58, 11. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Persönlichkeitsrecht

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Kolja, einen kleinen Hinweis: Ich hatte das Klarnamenlemma damals wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen gelöscht. Hier taucht der Klarname iun jedem denkbaren Zusammenhang wieder auf. Die ursprüngliche einstweilige Verfügung gegfen die Presse wurde meines Wissen aus eher formalen Gründen (falscher Beklagter) aufgehoben. Mindestens um den Klarnamen müsste das bereinigt werden.--Kriddl Laberecke 06:28, 7. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Hi Kriddl, ich antworte dir auf der Seite Wikipedia:Löschprüfung, damit wir die Dikussion nicht doppelt führen. Gruß --Kolja21 16:34, 7. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Offensichtlich war die Sorge um den Täterschutz nur vorgeschoben, denn die Löschprüfung versandete trotz Anonymisierung in der üblichen Weise, indem dem Admin, der die Löschung ursprünglich vorgenommen hat (Kriddl), die Entscheidung über die Löschprüfung überlassen wurde (siehe: Wikipedia:Löschprüfung/Archiv). Den ideologischen Hintergrund zum Fall IM "Schubert" hat Admin Uwe G. in aller Offenheit zu Protokoll gegeben:

"Jeder Geheimdienst hat seine Informanten, warum ausgerechnet die der Stasi plötzlich enzyklopädierelevant werden, ist mir schleierhaft (auch wenn sie mir persönlich nicht sympathisch sind)." Uwe G.

Angeblich lesen zwischen 30 und 40 Admins bei der Löschprüfung mit: Keiner hat der Gleichsetzung des MfS mit einem Geheimdienst eines demokratischen Staates widersprochen. Da hat Mielke, der ja bekanntlich alle Menschen liebte, posthum gut lachen. Und die Opfer? Schuld eigen! Hätten ja kleverer sein können und sich ihre zukünftige berufliche Karriere im vereinten Deutschland nicht durch unnötige Kritik verbauen müssen. --Kolja21 20:00, 17. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Arbeitskreis

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„In der Viadrina-Universität in Frankfurt/Oder gibt es am Lehrstuhl für Öffentliches Recht mittlerweile einen Arbeitskreis, der die Entwicklung verfolgt. Der wissenschaftliche Mitarbeiter Thomas Starke hat untersucht, ob die Namensnennung rechtlich zulässig ist. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit ‚nicht auch noch durch einen rechtsstaatlichen Schutz der Anonymität honoriert werden darf, sondern zulässiger Gegenstand öffentlichen Interesses und letztlich auch öffentlicher Kritik sein können muss‘.“

Der Spiegel, 17. November 2008