Benutzer Diskussion:Laluna53
Hallo Laluna,
Du schreibst: "In diesem Zusammenhang sollte bemerkt werden, dass in Deutschland eine "Hinzuziehungspflicht" besteht; das bedeutet, dass jeder - also auch ein Arzt - verpflichtet ist, eine Hebamme zu einer geburt hinzuzuziehen. Nur eine hebamme ist berechtig, eine physiologische ( normale) Geburt durchzuführen." Im Artikel Hausgeburt steht aber: "In Deutschland ist es einer Schwangeren zwar grundsätzlich erlaubt, ohne Inanspruchnahme professioneller Hilfe zu gebären." Was stimmt denn nun (möglichst mit Quellenangabe des Gesetzes)? Bis zur Klärung habe ich Deine Änderung erstmal wieder zurückgenommen, auch wegen der, naja, etwas unenzyklopädischen Formulierung und Rechtschreibung. Im Zweifel kann man Deinen Zusatz ja immer wieder zurückholen. Danke schonmal im Voraus für Deine Mitarbeit. Gruß, --Wiki-piet 13:47, 20. Jun. 2007 (CEST)
Hallo Piet, bitte habe Nachsicht mit mir, wenn ich nicht den richtigen Weg gewählt habe, mich hier einzubringen. Lass meinen Beitrag erstmal draußen... ich komme später darauf zurück.
Gruß, -- laluna 15:04, 20. Jun. 2007 (CEST)
Neinein, Du hast schon den richtigen Weg gewählt. Bei Änderungen in Artikeln sollte man diese aber möglichst belegen können, damit alles nachvollziehbar bleibt. Laß Dich nicht entmutigen, wenn nicht alle Deiner Meinung sind oder jemand Deine Beiträge kritisiert oder hinterfragt, das ist normal.
Deine Arbeit ist hier willkommen, mit der Zeit merkst Du schon die Feinheiten. Bei der angesprochenen Hinzuziehungspflicht sollte man doch die Gesetzesquelle herausfinden können, um die Inhalte von Geburt und Hausgeburt ggf. zu verbessern. Vielleicht hast Du die Möglichkeit? Gruß, --Wiki-piet 16:18, 20. Jun. 2007 (CEST)
- Die Hinzuziehungspflicht scheint mir eine berufsrechtliche Pflicht zu sein (also eine Pflicht, die nur die Angehörigen eines bestimmten Berufes trifft; hier: nur Ärzte). Auf die Schnelle habe ich allerdings auch keine Quelle gefunden. (Anders im österreichischen Recht; die Rechtsnorm der Hinzuziehungspflicht in Österreich, § 3 HebG, ist in Hausgeburt erläutert.) --[Rw] !? 19:56, 20. Jun. 2007 (CEST)
- Habs gefunden und eingebaut. --Wiki-piet 09:26, 21. Jun. 2007 (CEST)
Die vorbehaltenen Tätigkeiten und die Hinzuziehungspflicht des Arztes sind im HebG (Hebammengesetz) § 4 geregelt. Gruß -- laluna 11:20, 21. Jun. 2007 (CEST)