Benutzer Diskussion:Lammy/Artikel

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zukünftiger Artikel: Kapitel (Versammlung) oder Genralkapitel s.a. Kapitel

Ein Kapitel (v. lat.: capitulum Köpfchen) ist im katholischen Kirchenrecht die Versammlung aller Mitglieder eines Klosters oder Ordens.


Das Generalkapitel ist die höchste beschlussfassende Instanz eines Ordens. Es wird in regelmäßigen Abständen einberufen, zum Beispiel um den Generaloberen, den Vorsteher des Generalat, zu wählen.

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