Benutzer Diskussion:Marcus Jensen

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Wo st 01 in Abschnitt Schnelllöschung deines Eintrags „Agnes Voigt“
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Problem mit Deiner Datei (14.01.2019)

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Hallo Marcus Jensen,

bei der folgenden von dir hochgeladenen Datei gibt es noch ein Problem:

  1. Datei:AgnesVoigt2019.jpg - Problem: Gezeigtes Werk, Hinweis
  • Gezeigtes Werk: Um ein Foto, das ein urheberrechtlich geschütztes Werk einer anderen Person (z. B. ein Foto eines Plakats oder eine Nachzeichnung eines Gemäldes) zeigt, hochzuladen brauchst du eine Erlaubnis. Bitte den Urheber um eine solche Erlaubnis wie hier beschrieben. Das ist nicht nötig, wenn sich das gezeigte Werk dauerhaft im öffentlichen Verkehrsraum befindet (z. B. in einem öffentlichen Park), gib dies auf der Dateibeschreibungsseite dann mit an.
  • Hinweis durch den DÜP-Bearbeiter: Freigabe der Künstlerin für die im Hintergrund gezeigten Kunstwerke notwendig.

Durch Klicken auf „Bearbeiten“ oben auf der Dateibeschreibungsseite kannst du die fehlenden Angaben nachtragen. Wenn das Problem nicht innerhalb von 14 Tagen behoben wird, muss die Datei leider gelöscht werden.

Fragen beantwortet dir möglicherweise die Bilder-FAQ. Du kannst aber auch gern hier in diesem Abschnitt antworten, damit dir individuell geholfen wird.

Vielen Dank für deine Unterstützung, Xqbot (Diskussion) 00:51, 14. Jan. 2019 (CET)Beantworten

verständigt

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Die Künstlerin hat die Einverständniserklärung nun abgeschickt.

Schnelllöschung deines Eintrags „Agnes Voigt“

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Hallo, du hast den Artikel „Agnes Voigt“ eingestellt, der nach unseren Vereinbarungen über Schnelllöschungen entfernt wurde.

Im Rahmen einer Enzyklopädie gibt es gewisse Anforderungen, die Textbeiträge erfüllen sollten. In deinem Textbeitrag wurden folgende Mängel vollständig oder teilweise festgestellt:

  • Wiedergänger: Der Artikel ist entweder eine exakte Kopie eines Artikels, der bereits gelöscht wurde, oder es wurde ein Artikel unter einem Lemma eingestellt, dem in einer regulären Löschdiskussion die Relevanz (zu diesem Zeitpunkt) grundsätzlich abgesprochen wurde oder das aufgrund fehlender Darstellung der Relevanz gelöscht wurde, was in der neuen Version nicht behoben wurde. Wende dich im Zweifelsfalle bitte an die Löschprüfung.

Was nun?

Sollte dein Beitrag noch vorhanden und nur zur Schnelllöschung vorgeschlagen sein, dann setze, sofern sinnvoll, deinen Einspruch mit Begründung direkt unter die Begründung des Schnelllöschantrags im Artikel.

Sollte der Artikel bereits gelöscht sein: Stelle deinen Text – etwa aus Protest gegen die Löschung – nicht erneut ein. Täglich werden hunderte von Neueinträgen im Rahmen der Eingangskontrolle gelöscht. Dabei sind Fehler natürlich nicht auszuschließen. Bitte prüfe daher zunächst deinen Text kritisch anhand der oben genannten Kriterien. Schau dann ins allgemeine Lösch-Logbuch bzw. ins Löschlog des Artikels, zu dem dir nach der Löschung ein Link angezeigt wird, und frage bei Unklarheiten den löschenden Administrator nach dem genauen Grund für die Löschung. Wenn die Löschung deiner Ansicht nach zu Unrecht erfolgt ist und keine Urheberrechtsverletzung vorliegt, kannst du um die Wiederherstellung des Artikels bitten.

Falls nicht mangelnde Relevanz oder ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht oder gegen Was Wikipedia nicht ist ein Löschgrund war, kannst du als angemeldeter Benutzer deinen Artikel auch in deinem Benutzernamensraum so weit verbessern, dass er unseren Kriterien entspricht. Viele Grüße -- Wo st 01 (Sprich mit mir) 21:55, 26. Jan. 2019 (CET)Beantworten