Benutzer Diskussion:Memorator
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Abgeschlossene Diskussionen
[Quelltext bearbeiten]Salzlagerstätten
[Quelltext bearbeiten]Abbau aller Art lohnt sich nur dort, wo das Salz massiv und (fast) frei von Begleitstoffen vorliegt, es wird also nicht "aus (irgendeinem) Gestein" herausgelöst, sondern ganz einfach vom Süßwassr aufgelöst (der Name "Steinsalz" rührt nicht daher, dass es in irgedwelchem (Ge)Stein vorkommt, sondern das Salz ist vom Druck der darüberliegenden Schichten "zu Stein gepresst"; die meterdicken Lagerstätten sind ja die Reste von ausgedrockneten Meeren). Die Sole hat - je nach Temperatur - 28 bis 35 % Salzgehalt und nach dem Abpumpen bleibt ein Hohlraum im Salzstock. Wenn die einstürzen, gibt es Senkungs- und Bauschäden an der Erdoberfläche (z. B. bei Rheinfelden).--Dr.cueppers 16:58, 2. Sep 2006 (CEST)
- Dem bleibt eigentlich nichts mehr hinzuzufügen. Ich hatte in dem Artikel den Satz nur um "Stein" erweitert, um deutlicher zu machen, dass es das Steinsalz ist, das sich löst. Ist mir zugegebenermaßen gar nicht gut gelungen. Deine Beschreibung ist übrigens sehr gut. Schau Dir doch mal die Seite zu "Salinen" an! Da passt das ganz bestimmt noch mit rein. --Memorator 17:33, 2. Sep 2006 (CEST)
Republik
[Quelltext bearbeiten]Sorry, mußte deinen revert meiner Änderung in "Republik" wieder rückgängig machen. Eine repräsentative Republik wäre eine contradictio in adjecto, die Fachtermini sind entweder konstitutionelle oder parlamentarische Republik. genuso lauten überigens auch die Absatzüberschriften zu denen an der fraglichen Stelle in "Republik" verlinkt wird. Da Großbritannien unstreitig ein parlamentarisches Regierungssystem besitzt und die Monarchie nurmehr Repräsentationscharakter hat - vielleicht daher das Mißverständnis? - ist GB eben eine parlamentarische Monarchie.--Dirkpetsch 14:15, 5. Sep 2006 (CEST)
- Das ist ein vielfach umstrittenes Thema - besonders hier in der Wikipedia. Bis vor kurzem war auch ich fest davon überzeugt, dass GB eine parlamentarische Monarchie sei. Dagegen spricht aber einiges. Zum einen bezeichnen die offiziellen Stellen GBs sich selbst als konstitutionell:
- -Auszug aus der Diskussionsseite von GB-
- Hier noch ein paar weitere Quellen (staatliche Websites):
- Zum anderen erfüllt GB nicht die Anforderungen einer parlamentarischen Monarchie (die Regierung wird von der Queen nicht nur ernannt, sondern auch ausgewählt). Nach der Definition des Werkes: "Geschichtliche Grundbegriffe" - Historisches Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland; von Brunner, Otto, Conce, Werner, Koselleck, Reinhart; Band 4; Stuttgart 1978; ISBN 3-12-9038809; Stichwort "Monarchie", dort mit weiteren Nachweisen, ist GB demnach eine konstitutionelle Monarchie. Der Begriff "repräsentative Monarchie" (nicht Republik!) wurde übrigens von Montesquieu geprägt und bezeichnet seither die Repräsentation des Volkes (nicht des Monarchen!) im Staat. Und die ist sowohl bei der konst. als auch bei der parl. Monarchie gegeben. Richtig ist also entweder die Verwendung des Oberbegriffs oder die Streichung von GB aus der Liste parl. Monarchien. Gruß, -Memorator 14:44, 5. Sep 2006 (CEST)
- Wenn Du darauf bestehst, nenne GB Halt konstitutionell, jede parlamentarische Monarchie ist auch eine konstitutionelle, umgekehrt gilt das natürlich nicht. Repräsentativ im Sinne einer Regierungsform kann eine Monarchie aber qua definitionem nicht sein. Die Auswahl der Regierung durch die Queen hat heute nur noch rituellen Charakter, kein Politologe würde das ernsthaft bestreiten. Nichts gegen Montesquieu, aber wir wollen doch in der wikipedia mit etwas moderneren Terminologien arbeiten, oder? Sonst müßtest Du bei der Verwendung des Terminus "repräsentative Monarchie" im Sinne von Montesquieu auch explizit auf diesen verweisen. Noch ein Wort zu den von Dir genannten Quellen: In der Politischen Wissenschaft variieren die Begrifflichkeiten zwischen dem englischen und deutschen Sprachraum sehr stark, dies gilt vermutlich für viele Wissenschaften, aber zumindest für die Politologie kann ich das ganz gut beurteilen. Und nochmals, ich habe als Obergriff nichts gegen konstitutionelle M., auch wenn parlamentarische exakter wäre, aber eben bitte nicht "repräsentative".--Dirkpetsch 15:20, 5. Sep 2006 (CEST)
- Wie es scheint, fällt es Dir schwer, die beiden Monarchieformen voneinander abzugrenzen. Es gibt auch leider nur wenige Quellen, die das überhaupt machen. Aber das Vorliegen eines parlamentarischen Systems allein rechtfertigt nicht die Einordnung als parl. Monarchie. Dann wäre auch jede konstitutionelle Monarchie eine parlamentarische. Und das ist ganz unstreitig nicht der Fall. Von Aretin über Zachariä, Dahlmann, Hegel, v.Stein, v.Mohl etc. wird danach unterschieden, wer die Regierung auswählt, und nicht wer die Gesetze macht. Die Tatsache, dass es üblich ist (in GB wie auch anderswo in konst. Monarchien), die Führer der stärksten Partei der 2. Kammer als Minister auszuwählen, ändert nichts an der Einstufung: Konstitutionell. Im übrigen ist nicht jede parlamentarische M. auch gleichzeitig eine konst.M., denn es ist unverzichtbares Kennzeichen letzterer, dass die Regierung nicht dem Parlament, sondern dem Monarchen gegenüber verantwortlich ist, und das ist in parl.M. umgekehrt. Ich kann Dir dahingehend nur anraten, die Abgrenzung mal in der Literatur nachzuschlagen. Solange sich Deine Sichtweise nicht belegen lässt, unterliegst Du da einem Irrtum. --Memorator 15:45, 5. Sep 2006 (CEST)
- Hinzu kommt, dass wir in der Wiki doch wenigsten ein wenig auf Abstimmung der Artikel untereinander achten sollten. Wenn also die Hauptseite über GB den Konsens gefunden hat, sie als Konst.M. zu beschreiben, dann sollten wir davon in anderen Artikeln nicht abweichen. Du bist natürlich gerne eingeladen, das Thema dort erneut zur Diskussion zu stellen. Wenn wir uns aber hier nicht einigen können, schlage ich vor, GB aus der Liste zu streichen, zumal es für das Lemma wirklich nicht wichtig und für uns nur verschwendete Zeit ist. --Memorator 15:55, 5. Sep 2006 (CEST)
"Im übrigen ist nicht jede parlamentarische M. auch gleichzeitig eine konst.M., denn es ist unverzichtbares Kennzeichen letzterer, dass die Regierung nicht dem Parlament, sondern dem Monarchen gegenüber verantwortlich ist, und das ist in parl.M. umgekehrt." Na eben, sage ich ja. Bitte erst die Argumente lesen und verstehen, bevor Du ausfälllig wirst. Im übrigen werden deine Quellen irgendwie nicht wirklich jünger und aktueller. Ich habe aber auch wirklich keine Lust mit Dir einen edit-war zu führen, nenne GB konstitutionell, dann ist allerdings die Einordnung beispielsweise der skandinavischen Monarchien zu hinterfragen, nur bitte bitte nicht "repräsentativ". Als letzten Hinweis: repräsentativ bei Montesqieu meint keine Zusatndsbeschreibung sondern eine legitimierende Forderung an den Monarchen, taugt also nicht für die Beschreibung einer Regierungsform, da hilft auch noch so viel name-dropping nicht weiter.--Dirkpetsch 16:00, 5. Sep 2006 (CEST)
- Ich habe nicht die versucht, Dich zu beleidigen, wenn es trotzdem so bei Dir angekommen ist, bitte ich demütigst, das zu entschuldigen. :-) Sicher sind seriöse aktuellere Quellen älteren gegenüber vorzuziehen. Sie aber zu verwerfen, ohne eine entgegenstehende aktuellere Sichtweise nachweisen zu können, ist nicht sonderlich wissenschaftlich, findest Du nicht? --Memorator 16:17, 5. Sep 2006 (CEST)
ok, wenn da keine Gegenquelle mehr kommt, füge ich halt noch ein paar aktuelle hinzu:
- nach dem Brockhaus ist Repräsentativsystem (Repräsentativverfassung) ein System, bei dem das Volk über den Weg der Repräsentation am Staatsgeschehen teilhat. Repräsentation ist dabei (im weiteren Sinne) "die an politische Systeme nicht gebundene Herrschaft, ausgeübt kraft Wahl oder (ständischem) Privileg in Gestalt des freien oder gebundenen Mandats"
- bei der Revolution_von_1848/49_im_Kaisertum_Österreich wurde die konstitutionelle Monarchie in Österreich mittels einer Repräsentativverfassung eingeführt
- unter Napoleonischer Herrschaft wurde in der Schweiz 1803 eine Repräsentativverfassung errichtet. 1 2 3
- Definition "repräsentativer Monarchie" in "Klassiker der Staatsphilosophie" von Arnold Bergstraesser, Dieter Oberndörfer, Stuttgart 1962, Seite 242
Gerade die zweite Quelle demonstriert doch recht deutlich, dass die repräsentative Monarchie kein abstruses Hirngespinnst Montesquieus ist, das mit dessen Tod starb, sondern zur politischen Realität gehört. --Memorator 00:33, 6. Sep 2006 (CEST)
Regierung
[Quelltext bearbeiten]Das Du nicht mal mehr anerkannte Wörterbücher als Quellen akzepierst, musst Du dann schon mit Deinem Anspruch an Wissenschaftlickeit ausmachen, da wo ich wissenschaftliches Arbeiten gelernt habe, weiss man, dass es bei Quellenangaben auch auf die richtige Auswahl ankommt. Relevanz ist hierbei ein wichtiges Kriterium. Aber wo um alles in der Welt hast Du denn gefunden, die Regierung in demokratischen Staaten stehe über dem Parlament? Im Grundgesetz bspw. sicer nicht.--Dirkpetsch 13:23, 11. Sep 2006 (CEST)
- Das sage ich auch nicht. Keine mir bekannte demokratische Verfassung kennt eine Hierarchie unter den Staatsorganen. Genau genommen sind Staaten mit Gewaltenteilung sogar hierarchiefeindlich, denn wenn ein oberstes Staatsorgan über dem anderen stehen würde, könnte man sich die Sache mit der Gewaltenteilung sparen. Deswegen bin ich auch nicht so glücklich über die Darstellung im Artikel. Ich wollte den Satz aber auch nicht rausnehmen, weil scheinbar hier das Bedürfnis besteht, die Organe zu ordnen (siehe: Staatsoberhaupt). Kann man machen. Schließlich haben nicht alle Staaten das Prinzip der Gewaltenteilung. Und wenn man in der Materie nicht ganz drin steckt, verbildlicht das die Stellung des Organs im Staat ein bisschen. Zu Deinem Einschub mit der Stellung des Parlamentes wollte ich Dich eigentlich auch schon fragen. Du warst aber schneller. :-) Ich vermute mal, Du meinst die parlamentarische Funktion in der Legitimationskette der Regierung, also Wahl-, Abwahl- und Kontrollbefugnis des Parlaments. In der Bedeutung derer stimme ich mit Dir voll überein. Man darf allerdings nicht soweit gehen und daraus den Umkehrschluss ziehen, das Parlament stehe deswegen über der Regierung. Wenn das so wäre, stünde das Volk (in der Demokratie) in der staatlichen Hierarchie über dem Parlament und die Bundesversammlung in D stünde über dem Bundespräsidenten. Man könnte diese Umkehrschlüsse auch noch weiter treiben und -ernsthaft- behaupten, das Verfassungsgericht stünde über allen anderen Organen, weil ja deren Akte, sei es nun Gesetz, Beschluss, außenpolitischer Vertrag, Armeeeinsatz, etc. alle nachprüfbar und kassierbar sind. Kurz, dass das Parlament über der Regierung stehe, habe ich bisher noch nicht gehört. Meines staatsrechlichen Verständnisses nach stehen Exekutive, Legislative und Judikative nebeneinander. Wenn man es also ganz korrekt machen und das Parlament unbedingt genannt haben will, sollte es richtig heißen: "Die Regierung ist nach dem Staatsoberhaupt (und in Staaten mit parlamentarischem Regierungssystem neben dem Parlament) die höchste Institution eines Staates."
- Die Sache mit der Quelle ist ein kleines Missverständnis. Ich zweifele ganz und gar nicht an Deiner Quelle. Im Gegenteil, ich weiss, dass die Wörterbücher das so übersetzen und das ist auch korrekt so. Ich habe das Verb "regieren" nur nach unten verschoben, weil es dort zum Kontext passt. Ich fand es nur etwas überflüssig, in der einleitenden Zusammenfassung "Regierung" mit "regieren" zu erklären. Schließlich fand ich auch das "di-rigieren" fehl am PLatze und habe es entfernt, obwohl die Quelle authentisch war. Deine Quelle habe ich nur entfernt, weil sie sich erübrigt hatte. Aber wenn Du willst, füge ich sie wieder ein.
- Ich kann ja verstehen, dass Du verärgert bist. Wir hatten nicht unbedingt den besten Start miteinander. Ich ändere Artikel nicht, um Dich zu ärgern. Es geht mir, genauso wie Dir nur um die Verbesserung der Qualität und die Berichtigung von Fehlern. Wir werden voraussichtlich noch häufiger miteinander zu tun haben und ich würde dem lieber auf freundschaftlicher Basis begegnen als anders. Also, Kriegsbeil begraben? --Memorator 16:40, 11. Sep 2006 (CEST)
- Zu der Sache mit der Hierarchie: Aus dem engen Blick der Gewaltenteilung ist eine Verfassung wie das Grundgesetz natürlich hierarchiefeindlich, keine Frage. Allerdings gibt es eben noch die funktionale Ebene, und die rekurriert schon deutlich auf Fragen der Wahl und der Verantwortlickeit. Drittens haben wir da noch die protokollarische Ebene auf welcher es um beim Beispiel des GG zu bleiben die klare Rangfolge Bundespräsident, Bundestagspräsident, Bundeskanzler gibt, was sich sogar in eher spassigen Details niederschlägt. So ist das Gehalt des Bundespräsidenten un einige hundert € höher als das des Bundeskanzlers. Das ist vielleict eher nebensächlich aber hier wirkt die normative Kraft des faktischen.
Konstruktiv gewendet: Lass' uns im Artikel auf den rein protokollarischen Charakter der Abstufung hinweisen, eine Diskussion über die Hierarchie zwischen Bundespräsident und Bundesversammlung führte allerdings ins Absurde.
- Da ich entschiedener Gegner von Kriegen jeder Art bin: Mein Kriegsbeil liegt vergraben im Garten.
Dein offensichtliches Interesse an politischen Themen verleitet mich dann allerdings zu der Frage, ob Du Dich nicht am Projekt Politik in der wikipedia beteiligen magst? (http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:WikiProjekt_Politik) Das brächte noch häufige Chancen zu Kreuzen der Klingen. In Zukunft, damit es hier nict zu voll wird, auch gern auf http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer_Diskussion:Dirkpetsch. --Dirkpetsch 20:46, 11. Sep 2006 (CEST)
- "Kriegsbeil": Es freut mich, zu hören, dass wir neben dem Interessengebiet wenigstens einen gemeinsamen Nenner haben. :-)
- "Protokollarische Reihenfolge": Ok, das ist auch eine Möglichkeit. Da wären wir dann aber schon tief im deutschen Staatsrecht. Für einen einleitenden, möglichst umfassenden Überblick wäre das nicht so toll - zu spezifisch. In einem Abschnitt über die deutsche Regierung hätte ich keine Einwände. Gehen würde sicher auch ein Abschnitt Hierarchie, in dem man das umfasend darstellt. Dann könnte der Einleitungshierarchiesatz da auch mit rein. Es gibt bestimmt noch die ein oder andere allgemeingültige Aussage zu Regierung, die den Platz ganz am Anfang eher verdient hätte. Man könnte sich im Einleitungssatz auch um die Hierarchie herumwieseln ("Die Regierung ist eine der wichtigsten Institutionen an der Spitze eines Staates. Sie leitet...")
- "Projekt": Könnte interessant sein. Ich denke darüber nach.
- "Vorbeugung": In Zukunft sage ich bei Sachen wie dieser kurz Bescheid, warum und wieso. (wegen der Geschichte mit der mangelnden Kommunikation und so...) --Memorator 22:55, 11. Sep 2006 (CEST)
Direkte Demokratie
[Quelltext bearbeiten]Deine Änderung unter Gegenbegriff ist zwar sprachlich logisch, repräsentiert aber nicht die politologische Begrifflichkeit. Hier gibt es ganz klar in allen mir bekannten Quellen die Paarung repräsentative versus direkte, manchal auch plebiszitäre Demokratie. Bevor ich jetzt mal wieder ein revert setze, wie kommst Du zu Deiner Ansicht?--Dirkpetsch 14:31, 17. Sep 2006 (CEST)
- Es stimmt, das Gegenstück zu repräsentativer Demokratie ist ganz klar direkte Demokratie. Das sagen auch alle meine Quellen. Das bedeutet aber im Umkehrschluss nicht automatisch, dass das Gegenstück zu direkter Demokratie die repräsentative Demokratie ist. Genau genommen ist sie EIN Gegenstück. Weitere Gegenstücke sind die Rätedemokratie, plebiszitäre Demokratie usw. Alle diese Gegenstücke lassen sich unter dem Oberbegriff indirekte Demokratie zusammenfassen. Deswegen ist repräsentative Demokratie nicht falsch, indirekte Demokratie ist aber besser, weil sie auch die anderen Formen umfasst. --Memorator 18:11, 17. Sep 2006 (CEST)
- Sorry, aber das ist, und jetzt glaub mal dem Politologen, der zu diesen Fragen garbeitet hat, schlicht nicht haltbar. Rätedemokratie gilt als Sonderform der direkten, wegen des imperativen Mandates, plebiszitäre ist praktisch deckungsgleich mit Direkter Demokratie. Wenn Du eine Quelle für Deine Argumentation hast, würde die mich sehr interessieren, wie gesagt in der Thematik kenne ich mich ganz gut aus und wäre echt irritiert, wenn mir da etwas relevantes entgangen wäre.--Dirkpetsch 18:51, 17. Sep 2006 (CEST)
- Das sehe ich als Rechtswissenschaftler anders. Plebiszitäre Demokratie ist nicht deckungsgleich mit direkter Demokratie. Sie ist eine Mischform aus Repräsentativer Demokratie mit direktdemokratischen Elementen, nämlich der Möglichkeit des Volkes, über Abstimmungen über Einzelsachfragen zu entscheiden. Die Grundform ist aber nicht direkte sondern indirekte Demokratie (siehe bedingt repräsentative Demokratie). Quelle: Kühne, in: "Plebiszitäre Demokratie", Ergänzbares Lexikon des Rechts, Bnd 5, Staats- und Verfassungsrecht Stand: 1996)--Memorator 19:00, 17. Sep 2006 (CEST)
- Mit der Rätedemokrie hast Du natürlich recht.
Naja, letztenendes sage ich es ja sogar selbst: Mischform. :-) Die repräsentative Demokratie ist von den indirekten Demokratien schon die indirekteste überhaupt und von daher als Gegenbegriff am geeignetsten. Ich ändere das wieder.--Memorator 02:12, 18. Sep 2006 (CEST)
Danke. Jetzt kann auch der Politologe wieder ruhig schlafen. Habe mir allerdings noch erlaubt, das "rein" vor repräsentative Demokratie zu löschen. Zu viel politologisch-juristisches Konfliktpotential ohne Erkennnisgewinn.--Dirkpetsch 08:48, 18. Sep 2006 (CEST)
Offene Diskussionen
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Parlamentarische Monarchie (alt)
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Parlamentarische Monarchie (neu)
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Konstitutionelle Monarchie (alt)
-
Konstitutionelle Monarchie (neu)
Hallo Memorator, du hattest vor einiger Zeit die Monarchieschemata erstellt und hochgeladen. Da die WP ja mit der Zeit geht, wurden die in den letzten Tagen aufpoliert und in das modernere SVG-Format gebracht. Nun die Frage an dich, ob inhaltlich alles richtig gemacht wurde. Mit deiner Erlaubnis würde ich dann deine Schemata zur Löschung freigeben. Queryzo ?! 09:00, 11. Dez. 2007 (CET)