Benutzer Diskussion:Ralf Roletschek/Kennzeichen verpixeln

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Recht kontra Alltag

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Als ausgekochter Praktiker muss ich leider sagen: Nur, weil es keine rechtliche Verpflichtung gibt, Kennzeichen fein säuberlich auszuradieren, kann trotzdem Ärger drohen, wenn man Kfz mit lesbaren Nummerntafeln ablichtet und die Bilder veröffentlicht. Fällt das dem Halter dieses Fahrzeugs auf, könnte er den Fotografen oder gar die WP auf unwirsche Art (mit Androhung von Gerichtsverfahren, Strafanzeigen oder gar Selbstjustiz) anschreiben und eine Unterlassungserklärung verlangen. Oder er könnte bei Google (!) beantragen, dass das betroffene Bild (und mit ihm sämliche WP-Artikel, wo es verbaut ist) aus den Suchergebnissen verschwindet. Zwar können wir uns auf die Freiheit der Presse / Wissenschaft etc. berufen, doch ich weiß nur, dass Blogs und sogar Zeitungen immer wieder solche Post von Personen bekommen, über die berichtet wurde und die nun aus dem Netz verschwinden wollen. --Jacek79✇✇ 21:42, 28. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Geänderte (Rechts?)Lage seit 2007

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Auf https://www.autozeitung.de/autokennzeichen-unkenntlich-machen-134012.html (Stand 2021) heißt es "Zudem berücksichtigt das Urteil nicht die Europäische Datenschutzgrundverordnung von 2018. Durch die Änderung des Datenschutzrechts gelten Kennzeichen nun als personenbezogene Daten." sowie "Ein veralteter Grund, warum Kennzeichen auf Fotos unkenntlich machen nicht notwendig erschien, war, dass es nur Behörden möglich sei, über das Kennzeichen den Namen oder die Adresse des:der Halter:in zu ermitteln. Der ADAC gibt jedoch zu Bedenken, dass auch Privatpersonen eine Halterabfrage durchführen können, schlimmstenfalls unter falschem Vorwand."

Einige wesentlich Argumente der Benutzerseite sind damit zumindest fraglich.

In der Autozeitung heißt es jedoch auch: "Dass es entsprechende Urteile noch nicht gibt, zeigt aber auch, dass bisher noch kein Fall zu unverpixelten Nummernschildern fremder Autos auf Fotos vor Gericht landete (Stand: November 2021)." --Ormek (Diskussion) 21:20, 6. Sep. 2024 (CEST)Beantworten