Benutzer Diskussion:Rote4132/Archiv/2008

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Rote4132 in Abschnitt noch eine...
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Deine Bemerkung

Hallo erst einmal. Willkommen in der Wikipedia. So aber nun zur Sache: Was veranlasst dich zur expliziten Nennung meines Namens? Wo verstieß ich wie gegen die Wikiquette? Wenn du mir keinen Verstoß nachweisen kannst, bestehe ich auf eine Rücknahme, da es sonst nichts als eine Verleumdung meiner Person ist. Gruß Julius1990 Disk. 00:37, 3. Jan. 2008 (CET)

Deinem Namen nach bist Du irgendwo noch Schüler und schon in Ausbildung - oder habe ich Deine Diskussionsseite falsch verstanden? Du watschtst aber häufig in Deinen Diskussionen offensichtlich Ältere gern verbal ab: Es gehört sich nicht, als Enzyklopädist, der Du sein willst (und Dein Kampf um die sachliche richtige Meinung honoriere ich gern). Willst Du etwa noch eigene Zitate haben? Ich habe nur zu Höflichkeit des gebildeten Mitteleuropäers an Hand deiner eigenen Einträge ermahnt, weiter nichts. "Rumtoffeln" ist doch nichts weiter als pupertär oder spätpupertär. --Rote4132 21:01, 14. Jan. 2008 (CET)

Wen ich abwatsche geht dich a) nichts an. b) brauchst du mich in einer Diskussion mit mehr als 5 Beteiligten nicht herauspicken, das ist Verleumdung. c) ist mein Nick + Benutzerseite nur Tarnung. In Wahrheit bin ich 50, Professor etc. ... Im Ernst: Ich kenn dich nicht und du mich nicht. Du kannst dir gar kein Urteil erlauben und solltest es faiererweise auch nicht. Entweder du milderst deinen Kommentar und unterlässt eine namentliche Nennung von mir, wo ich eben den Angriff des Älteren nicht beachtet habe, oder ich gehe vor einen Vermittlungsausschuss und dann vor Schiedsgericht, wenn es sein muss. Ich habe es nicht nötig mir von jemanden - auch Älteren - ans bein pinkeln zu lassen, zunmal nicht bei der Arbeit, die ich hier leiste, und dem Umstand, dass ich mit jedem der vernünftig arbeitet auch gut auskomme. Wenn du meine Diskussionen richtig lesen würdest, dann wüpsstest du das auch ... Julius1990 Disk. 21:07, 14. Jan. 2008 (CET)
Ach weiß du, vergiss es. Du fliegst jetzt von meiner Beobachtungsliste und gut ist. Ich kann dir nur eins sagen: Du bist nicht besser als das, was du an anderen kritisierst. Und dein Beitrag in einer schon abgelaufenen Diskussion, es gab tagelang keinen Beitrag mehr in der Kandidatur, so als ob du einem Unschuldigen zur Hilfe beispringen müsstest, ist einfach zum kotzen. Aber bevor ich weiter Zeit an dir und diesem leidigen Thema vergeude, schreibe ich lieber an meinen pubertären Artikeln. Weiß auch nicht wie zwei davon schon exzellent werden konnten ... und wie ich dazu komme, auch bei der Abwahl von anderen Respekt und ein Minimum an Begründung und Reguzlarieneinhaltung einzufordern. Aber Ältere müssen ja nicht danach handeln, sondern können machen, was sie wollen? Ach ... Julius1990 Disk. 21:14, 14. Jan. 2008 (CET)

Weglaufen vor der Diskussion? Schade. Wo es doch nur um Höflichkeit geht - um mehr gar nicht. Ich kenne Dich nicht, richtig. Aber: "In der Sache hart, im Ton verbindlich." Solltest Du Dir mal merken. Für noch viele Jahre. PS: Ich bin auch kein Professor und keine 50. Aber mein Sohn könntest Du sein, der ist ähnlich - jedenfalls erinnert mich Dein Auftritt an ihn - nebst den Tritten ans Schienbein (ist ja anonym...) - und um mehr geht es nicht: Mit Verbalinjurien gewinnt man gar nichts (trotz "exzellenca" und "summa cum laude" und "ausgezeichnet"). --Rote4132 21:25, 14. Jan. 2008 (CET)

Ich laufe nicht weg, sonern weiß nur, wer so verblendet und von sich und seiner Position eingenommen ist, dass es sich nicht weiter lohnt auch nur eine Sekunde zu verschwenden. Julius1990 Disk. 21:36, 14. Jan. 2008 (CET) PS: Diskussion:Jan Vermeer, da siehst du wie ich mit ernst zu nehmenden Erwachsenen umgehe. Wenn jemand nicht die Regeln einhält, werde ich auch in Zukunft fragen, ob er sie kennt. Auch wenn dies der ein oder andere Familienvater nicht ertragen kann.

Na, immerhin bin ich von der Beobachtungsliste geflogen, um nur 11 Minuten später wieder mit einem Beitrag bedient zu werden: Julius1990, das ist sympathisch, dass Du doch nicht wegläufst. Und um es auch klarzustellen - bevor Du wieder wie ein Stier wütest: Deine fachliche Kompetenz habe ich nie und zu keinem Zeitpunkt in Frage gestellt. Solltest Du fairerweise (bevor Du jetzt wieder die Hörner aufrollst) auch bemerken. Ich weiss ja, das man die Welt nehmen muss, wie sie ist - aber nicht so lassen. Haben schon andere gesagt. Und das zugehörige Zitat (irgendein Spanier) wirst Du sofort finden - traue ich Dir sofort zu. Es geht mir in der sympathischen Diskussion (die Vermeer-Geschichte ist gut, da brauche ich noch mal Zeit dafür, fehlte mir jetzt) doch nicht ums "ob", sondern nur ums "wie". Gruß --Rote4132 21:54, 14. Jan. 2008 (CET)

noch eine...

Bemerkung von dir mit (m)einer Namensnennung auf einer Diskussionsseite hier, die - nicht ganz verständlich formuliert - wohl eine Wertung impliziert: So können nur Juristen diskutieren, die sich angesichts des "Richterprivilegs" auf der Ebene der Halbgötter wähnen: Die NS-Justiz hat das Morden der Euthanasie genauso sanktioniert, wie auch die Vertreibung der Juden. Wenn uns die Alliierten nicht in das Stammbuch geschrieben hätten, dass Art.1 Grundgesetz unantastbar ist - bei der Art der vorangegangenen Diskussion wären wir von der "Hexenverbrennnung" nicht weit. Unfassbar, als ob eine Diktatur rechtsstaatlichen Mitteln zugänglich wäre! Aber Moral: Richter und Moral sind wohl heute noch wie Tag und Nacht. In Deutschland auch heute noch. Und deren Studenten wohl auch. Und leider sind Wikipedianer auch nicht frei davon, lieber Holgerjan.

Ich bin kein Jurist, ziehe als Historiker neuere Forschungsliteratur zu Rate und bemühe mich um eine möglichst neutrale Darstellung. Ich ahne nur, was deinen Missfallen so erregte, dass du dich zu kryptischen Bemerkungen ad personam hinreißen ließest. Konstruktive Kritik ist hier gerne gesehen, wertende Äußerungen über andere Benutzer sind unangebracht.

Außer den beiden von die eingefügten Personen-Links bei Nürnberger Gesetze, die bereits vorher an anderer Stelle im Artikel standen und also überflüssig waren, hast du das unbestimmte Zahlwort "wenige" in "einige" verändert. Wie viele sind "einige", wie viele sind "wenige"? Die von dir beanstandete Formulierung berechtigt dich nicht, mir eine Verharmlosung vorzuwerfen. Überdies liegst du in der Sache falsch: Ich kenne die genaue Zahl der "Rassenschande"-Angeklagten, die unter Heranziehung anderer Paragrafen rechtswidrig zum Tode verurteilt wurden... du offenbar nicht. Es waren 6 (i.W.: sechs) unter mindestens 2.211 Verurteilten Und die oft gehörte Meinung, "wegen Rassenschande wurde man zum Tode verurteilt" ist schlicht falsch: solche Konstrukte blieben ein höchst seltener Ausnahmefall = wenige! MfG --Holgerjan 13:46, 15. Jul. 2008 (CEST)

Wenn also die "Nürnberger Gesetze" in keinem Fall die Todesstrafe forderten, jedoch auf ihrer Grundlage (und ausschließlich auf ihnen basierend), sechs Todesurteile ergingen, haben wir es nüchtern und sachlich mit sechs Justizmorden zu tun. Ganz streng am "Gesetzestext" orientiert. Oder? --Rote4132 23:58, 12. Okt. 2008 (CEST)


Schon ein e i n z i g e r wegen "Rassenschande" Verurteilter wäre zuviel! "Die Beschuldigung, kurz gesagt, ist die der bewussten Teilnahme an einem über das ganze Land und von der Regierung organisierten System der Grausamkeit und Ungerechtigkeit unter Verletzung der Kriegsgesetze und der Gesetze der Menschlichkeit, begangen im N a m e n d e s R e c h t s unter Autorität des Justizministeriums und mit Hilfe der Gerichte. Der Dolch war unter der Robe des Juristen verborgen". (Nürnberger Urteil im Juristenprozess, Hervorhebungen von mir). Und demzufolge ist j e d e auch nur ansatzweise Rechtfertigung, mag sie sich auch unter dem Deckmantel historischer Korrektheit ("blieben ein höchst seltener Ausnahmefall") verbergen, strikt abzulehnen. "wegen Rassenschande wurde man zum Tode verurteilt": Genau. Sechs Mal ist es passiert. Sechs Mal zu viel. Weil schon die "Rassenschande" selbst zum Gesetz erhoben bereits die Perversion der Gerechtigkeit (und der Menschlichkeit) ist. Und da bleibt es bei dem vernichtenden Urteil seit dem bekannten Werk von Müller, Ingo: "Furchtbare Juristen. Die unbewältigte Vergangenheit unserer Justiz" (1977), denen inzwischen weitere gute Bücher zu diesem Thema gefolgt sind. -Rote4132 22:37, 14. Sep. 2008 (CEST)

Es geht mir hier um ein ganz grundsätzliches Problem: Das deutsche Strafrecht hat sich seit der NS-Zeit grundlegend gewandelt und besteht in einigen gravierenden Änderungen aus der NS-Zeit noch heute fort. So ist zwar das "nulla poena sine lege" als Paragraphenbestandteil des StGB aufgenommen worden, gleichwohl ist die seit der NS-Zeit bestehende Verschiebung aus der Tat- zur Täterperspektive (und die damit verbundene de facto Aufhebung der "Unschuldsvermutung") nie rückgängig gemacht worden. Gleiches gilt für die Ausdehnung strafrechtlicher Paragraphen während der NS-Zeit bis zur Willkür, die ebenfalls nie rückgängig gemacht wurde (z.B. § 266 StGB: Untreue, 1933). Diese Kontinuität des NS-Unrechts ist für einen Rechtsstaat auf Dauer unerträglich.

Für weiterführendes verweise ich auf folgenden Link: http://www.humboldt-forum-recht.de/druckansicht/druckansicht.php?artikelid=79.

Und dass (ehemalige) NS-Juristen Standardkommentare von rechtsstaatlichen Gesetzen schreiben durften, ist an sich schon unerträglich, dass diese noch heute zur Grundausbildung heutiger Jurastudenten herangezogen werden, geradezu pervers (Maunz, Schlegelberger). Das entspräche in etwa, dass ich als Ingenieur mir noch heute z.B. die NS-Ablehnung der Einsteinschen Relativitätstheorie zu eigen machen müsste (oder dessen Verfasser als ernsthaften Wissenschaftler betrachten müsste). Und deshalb kann es hier und an dieser Stelle keine "enzyklopädische Neutralität" geben.

Tut mir leid, wenn ich dies auch immer wieder deutlich machen werde. Schließlich komme ich auch aus einem Bundesland, wo die "neuen Nazis" in Fraktionsstärke im Landtag sitzen, und immer wieder den "Rechtsstaat" juristisch "austricksen". Und da wird man sehr hellhörig, vor allem dann, wenn die eigene Familie davon betroffen war (und ist). --Rote4132 20:42, 15. Sep. 2008 (CEST)

Als Zeitgeschichtler, der sich mit der NS-Zeit beschäftigt, stößt man ständig auf Gesetze, Erlasse und Verordnungen, die nach unseren Maßstäben gegen Menschenrecht verstoßen und bei denen ns-Juristen erkennbares Unrecht mit scheinbarer Legalität bemäntelt haben: ein markantes Beispiel findest du auch auf der Diskussion: Reichsbürgergesetz: Um das Vermögen der Juden bei der Deportation „legal“ beschlagnahmen zu können, werden diese unter Berufung auf völlig sachfremde Gesetze von 1933 pauschal zu „Volks- und Staatsfeinden“ erklärt.
Ich habe mich auch gründlich mit der Aufhebung von NS-Unrechtsurteilen und der zögerlichen und unzureichenden Bestrafung nationalsozialistischer Verbrechen befasst. Dies lässt einen nicht „kalt“. Dennoch bin ich – anders als du – der Überzeugung, dass meine eigene emotionale Betroffenheit nicht im Artikel deutlich werden sollte - s. a. Wikipedia:POV. Und wenn die sachliche und unverhüllte Darstellung der Fakten beim Leser nichts an Erstaunen, Erschrecken, Empathie und Empörung auslöst, wäre dies ohnehin ein Reden gegen Wände.
Zum Reichsbürgergesetz ist IMO die schon enthaltene deutliche Beschreibung der Sachlage völlig ausreichend: Der Verlust des – in einer Diktatur ohnehin fragwürdigen – Wahlrechts war ein vergleichsweise geringes Übel. Doch alsbald wuchs dieses Gesetz zu einem existenzbedrohenden und -vernichtenden Werkzeug heran. In der Folge ergingen 13 „Verordnungen zum Reichsbürgergesetz“, durch welche die jüdische Minderheit weiter ausgegrenzt und entrechtet wurde. [mit folgender Inhaltsangabe der 13 VOs)
Mit freundlichen Grüßen --Holgerjan 12:52, 16. Sep. 2008 (CEST)

Leider bleibt die Seite trotzdem - und das sage ich als Ingenieur! - zu technokratisch. Nur als Beispiel: "... weiter ausgegrenzt und endgültig entrechtet wurde." - nur dieses eine Wort machte es deutlich. Man wird dem Artikel Nürnberger Rassegesetze kaum einen "NPOV" unterstellen können - hinsichtlich Stil und Duktus liegen aber Längen zwischen diesem Artikel und dem des Reichsbürgergesetzes. Es ist eben nicht "völlig ausreichend", meine ich.

Und da Sie sich umfangreich beschäftigt haben: Warum überbürden Sie die Suche nach einem geeigneten Zitat a n d e r e n Autoren und Diskutanten? In Ihrem Bücherschrank müssten sich doch die Müllers und Friedrichs dieser Republik doch jederzeit finden lassen? Samt ihren Zitaten. Zum Selbsteinfügen. Mir fehlen die Bücher noch, sollte ich mich mit dem Thema wirklich weiter beschäftigen.

Irgendwie verbleibt ein schaler Beigeschmack - einschließlich der Verschiebung der Diskussion von Ihrer Seite weg. Eigentlich schade.

Freundlicher Gruß zurück! - rote4132

PS: Und damit für den unvoreingenommenen Leser keinerlei Diskrepanz zur obigen Diskussion zu Julius1990 entsteht: Die seinerzeit inkriminierten Passagen von Julius1990 habe ich nicht in die Diskussion übernommen und sie sind auch im Original mittlerweile (stillschweigend, durch wen auch immer) gelöscht. Zur Wikikette gehört m.E. auch, andere Nutzer nicht anzupöbeln (und das war die Sache oben), wenngleich es bei dem Verdikt bleibt: "In der Sache hart, im Ton verbindlich."

So sehr sich Julius1990 im Ton vergriff, ist es hier die Sache, um die es mir geht: Denn mit Neonazis umgehen zu müssen, ist ja sicher nicht gerade Angelegenheit eines "Lehrers i.R.", wie von Holgerjan im wohlsortierten Hamburg (eigene Angaben), da wird das auch anders sein, wohl aber von mir, der sich in seinem Bundesland irgendwie sein Brot verdient und in dem die neuen Nazis in den öffentlichen Körperschaften von Gemeinderäten über Kreistagen und in Fraktionsstärke im Landtag sitzen und genau wissen, wie sie den Rechtsstaat austricksen können, vor allem mit "unverfänglich" erscheinenden Formulierungen - oder auch mit perversen Wortkreationen unter dem Deckmantel der "Meinungsfreiheit".

Beispiel gerade eben aus unserer Landeshauptstadt, nebst politischem Beben im Landtag: 'Man gedenke des 11. September'. Nur meinte die Mehrheit des Dresdner Stadtrates dem des 11.09.2001 in New York und tat's auch so, die antragstellenden Nazis meinten aber den 11.09.1944 - so sind deren Formulierungen eben. Und deswegen habe ich etwas gegen "Sprachhurerei" und "Sprachperversion", die die Nazis so perfekt beherrschten und die neuen Nazis haben offenbar daraus perfekt gelernt. Sie sollte in Wikipedia unter dem Schlagwort "POV" einfach nicht um sich greifen, meine ich. Ohne Verletzung der Neutralität, und ohne deswegen zu politisieren. Aber die deutsche Sprache gibt es her. --Rote4132 00:35, 19. Sep. 2008 (CEST)

In Eile und aller Kürze: 1) Weder bei Müller noch bei Friedrich habe ich eine genau auf das Reichsbürgergesetz gemünzte Bewertung gefunden - und auch im Standardwerk Uwe Dietrich Adam: "Judenpolizik im Dritten Reich", das eingehend die Entstehung aller antisemitischen Gesetze abhandelt, gibt keine explizite Bewertung her. 2) Üblich ist aber bei Wikipedia, dass derjenige, der eine Änderung für nötig hält, selbst den Beleg suchen muss. -Holgerjan 16:29, 19. Sep. 2008 (CEST)

Dann empfehle ich dringendst Hilberg, Raul: Die Quellen des Holocaust. Entschlüsseln und Interpretieren. Fischer, Frankfurt, 2002 , ISBN 978-3-10033-626-2. Mindestens methodisch (siehe unten).

Und Essner, Cornelia: Die "Nürnberger Gesetze" oder die Verwaltung des Rassenwahns 1933-45. Schöningh, Paderborn, 2002, ISBN 978-3-50672-260-7 (als Habilitationsschrift mit mehr und weitaus klarerer sprachlicher Positionierung - als wissenschaftliche Schrift wohlgemerkt).

Das klassische Werk von Uwe Dietrich Adam ist 1978 erschienen und hat zwar seinerzeit eine neue Richtung der Forschung gewiesen (wenn er nichts z.B. zum "Reichsbürgergesetz" sagt, dann bedeutet das längst nicht, das nie jemand was dazu gesagt hat), und der Verweis darauf allerdings ein wenig dünn. Gerade die Forschungsmethode(n) Hilbergs ist (sind) inzwischen der heutige Standard der Holocaust-Forschung geworden. Und an denen gemessen bleibt der Beitrag zum Reichsbürgergesetz weit dahinter zurück. --Rote4132 22:00, 19. Sep. 2008 (CEST)

Es wirkt schon peinlich, wenn du irgendetwas über das Werk von Adam schreibst, ohne es selbst gelesen zu haben. Es ist keinesfalls überholt [... habe ich auch nicht behauptet ... --Rote4132 12:45, 3. Okt. 2008 (CEST)], und Hilberg hat das Werk bis in jüngste Zeit hoch gelobt. (Hilberg, ISBN 978-3-596-18004-2, S.69-72)
Auch Esser habe ich gelesen, für Rassenschande und Nürnberger Gesetze ausgewertet und dort refenziert - noch eine (von dir bislang ungelesene) "Eule nach Athen" ...
Und bei deiner dringenden Leseempfehlung auf Hilberg, Quellen des Holocaust, hat der Untertitel dich in die Irre geführt: Auch dieses Buch hast du offenbar nicht gelesen: Es hat weder methodisch noch inhaltlich mit der Sache hier zu tun (ich habe es hier neben mir liegen...)
Ich habe dir nun unter Diskussion:Reichsbürgergesetz mitgeteilt, dass ich eine weitere Diskussion mit dir für sinnlos halte. Deine weitschweifigen Beiträge tragen zur Sache nichts weiter bei, du kritisierst und richtest (mit subtilen Unterstellungen ad personam) Forderungen an mich, statt selbst Arbeit zu investieren. So nicht mit mir! --20:53, 20. Sep. 2008 (CEST) Holgerjan

Hinweis: Im Reichsbürgergesetz habe ich in der Diskussion nun auf fehlende oder auch falsche Passagen aufmerksam gemacht und insbesondere einen wichtigen Link zur Uni Saarbrücken gesetzt. Und auf Stil und Duktus zu achten, sind wohl zuallererst eine Aufgabe des Erstverfassers. Wer versucht, einen Unrechtsstaat nach "rechtsstaatlichen Maßstäben" zu bewerten, setzt Unrecht fort. Und verhilft nachträglich zu Legitimationen, die einfach zum bekannten Wort führen: "Wer dem Teufel die Hand reicht, muss sich nicht wundern, dass er anschließend nach Schwefel stinkt." Niemand möge je eine Zeit erleben, es aus eigener Anschauung begreifen zu müssen. --Rote4132 10:22, 21. Sep. 2008 (CEST)

Du tust der Debatte um die fraglichen Artikel keinen Gefallen, wenn Du gegenüber den offensichtlich engagierten und kenntnisreichen Mitautoren einen belehrenden und unterschwellig aggressiven Ton anschlägst. Mbdortmund 16:52, 18. Dez. 2010 (CET)
Nein, es geht um zwei völlig verschiedene Standpunkte. Der eine geht davon aus, dass in einem - mehr oder minder - rechtsstaatlichen Gebilde die Abfolge von Gesetze und Verordnungen die Entwicklung dieses Staatsgebildes (und damit dessen gesellschaftlichen Abbildes) widerspiegelt und der andere geht davon aus, dass in einem per se Unrechtsstaat Gesetze und Verordnungen lediglich dazu dienen, das Unrecht (gleich welcher Art) in "formales" Recht umzusetzen. Im letzteren Fall ist deren Abfolge völlig überflüssig, weil grundsätzlich dem Zufall überlassen; das kann man bestenfalls statistisch in Form einer Tabelle darstellen.
In dieser Debatte nimmt Holgerjan den Standpunkt ein - er hat dieses mehr oder minder deutlich gemacht - dass man sich dem Reichsbürger-"Gesetz" nähern könne, wie jedem x-beliebigen Gesetz Deutschlands, z.B. dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Oder dem "Sozialgesetzbuch, VII.Teil". Und Holgerjan versucht nun, die Verästelungen über alle Facetten hinweg darzustellen. Ich selbst nehme den genau gegensätzlichen Standpunkt ein, dass seit 1933, mindestens seit dem Reichstagsbrandprozess, bis 1945 kein "Gesetz" - möge es auch die Bezeichnung "Gesetz" tragen - auch nur annähernd den Mindestkriterien an ein "Gesetz" genügt, mithin von vornherein nichtig ist (war).
Darin liegt aber auch ein methodischer Unterschied, nämlich der zwischen "induktiver" und "deduktiver" Forschung, ich selbst bin "Deduktivist", denn die "induktive" Forschung ist nur dann umfassend, wenn sie den (mathematischen) Kriterien der "vollständigen Induktion" entspricht, was bei Geschichtsforschung nie der Fall sein kann.
Diese Debatte bekommt ihre Brisanz zusätzlich dadurch, dass die NPD politisch genau denselben Standpunkt wie Holgerjan einnimmt, nämlich, dass die Zeit 1933 - 1945 eine Zeit des Rechtsstaates war. Und sie nimmt die Argumentation für ein rechtsstaatliches Handeln der damals führenden Kaste genau aus solchen Beiträgen. Weil, ich verkürze drastisch, das "Reichsbürger- ""Gesetz"" das Ausrotten der Juden gestattet habe, demzufolge geschah es rechtmäßig, immerhin waren Juden keine Reichsbürger. So ist ganz verknappt und sehr simplifiziert ein NPD-Standpunkt. Und von diesem Standpunkt lese man den Wikipedia-Artikel. Mit Stand vom 20.12.2010, 1.30 Uhr. Es stehen einem "die Haare zu Berge", man findet nach wie vor alles, was diesen Standpunkt stützt.
Gegen dieses politische "aufmunitionieren" der NPD habe ich mich in meiner Diskussion gewandt, habe ich mich aus diesem Grund - auch persönlich - gegen Holgerjan gewandt und sicher drastische Worte gebraucht. Habe ich auch klar gemacht, wo diese Aufarbeitung stattfindet, sie ist ein Irrlichtern in einem Sumpf. Und deshalb ist sie nicht nur falsch, sie ist gefährlich: "Gesetz" 1933-1945 hat einen anderen Inhalt als Gesetz seit 1948/49, und auch dieser Inhalt ist nach Ost und West jeweils unterschiedlich. Und genau diese "Undifferenziertheit" ist überall in dem Artikel zu finden. Wenn nicht gewollt, so doch grob fahrlässig. Ein ganz simples "deduktives" Herangehen zeigt genau die Schwächen dieses Beitrages auf.
Ich bin aber im Beruf eingespannt und kann dem nicht permanent hinterher jagen, zumal auch kein Wille zum Überdenken, geschweige Diskussion, des Forschungsstandpunktes erkennbar war und ist. --Rote4132 01:43, 20. Dez. 2010 (CET)