Benutzer Diskussion:SVL/Baustelle/Eigengeschäft
Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Karsten11
Der Begriff Eigengeschäft wird in vielerlei Kontexten mit unterschiedlichen Bedeutungen gebraucht. Daher ist Eigengeschäft eher als BKL auszulegen.
Generell wird Eigengeschäft verwendet als
- "Geschäft in eigenem Namen" (insbesondere bei den Juristen) als Abgrenzung zu Kommissionsgeschäft
- (nicht ausschreibungspflichtiges) Geschäft bei öffentlichen Unternehmen
- Im Bankenbereich als Synonym für Eigenhandel
- Daneben haben wir im im Bankenbereich die Definitionen in KWG § 1.
- Dieses Urteil verwendet Eigengeschäft im Sinne von Directors’ Dealings. Deckt sich nicht ganz mit meinem Verständnis. Scheint aber verwendung zu finden. Z.B. "Karin Thoma: Eigengeschäfte des Vorstands mit der Aktiengesellschaft: Eine vergleichende Untersuchung zum englischen, U.S.-amerikanischen und deutschen Recht, ISBN 363150621X .
Weiterhin wäre eine Abgrenzung zum Insichgeschäft sinnvoll.Karsten11 10:30, 20. Mär. 2008 (CET)