Benutzer Diskussion:Sodanur

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Bitte diese widerlichen, anstößigen Texte nicht hier einstellen.

Ständige und wiederholte Löschungen von Diskussionen etc.

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Hallo Sodanur aka Benutzer:PeterBonn: Kannst du dich jetzt bitte mal am Riemen reissen und mal ne Nacht drüber schlafen bevor du hier weitermachst?? --BLueFiSH ?! 02:19, 11. Apr 2005 (CEST)

Kann ich. Mach ich aber nicht. Ich lösche übrigens nur meine Beiträge und evtl. daraus abgeleitete, schon lange abgehandelte Diskussionen. Sodanur 02:21, 11. Apr 2005 (CEST)
Die GFDL ist nicht widerrufbar, frag Benutzer:Historiograf. Demzufolge sind auch die Löschungen deiner ehemaligen Beiträge und Bilder nicht machbar. Beim Upload wurde der GFDL zugestimmt. wer lesen kann ist klar im Vorteil. Und Diskussionen werden schon gar nicht gelöscht, auch nicht "abgehandelte". --BLueFiSH ?! 02:24, 11. Apr 2005 (CEST)
Ich kann lesen. Aber was du da sagst ist falsch. Kein Vertrag kann deutsches Recht aushebeln. Und das sieht keine lebenslange Urheberrechtsabtretungen vor. Also: Tu dir den Gefallen und lösche meine Sachen, sonst machst du dir sicherlich keine Freunde. Sodanur 02:27, 11. Apr 2005 (CEST)
Ich lösche deine Sachen sicherlich nicht. und hoffentlich auch kein anderer Admin, der sich die Versionshistorie ansieht. --BLueFiSH ?! 02:29, 11. Apr 2005 (CEST)
Du kannst dein Urheberrecht nicht abtreten. Du vergibst ein einfaches Nutzungsrecht an jedermann. --Avatar 02:44, 11. Apr 2005 (CEST)
Du trittst das Urheberecht ja nicht ab (das geht nicht mal Zeitweise, es ist, wie der Name ja schon nahelegt, das Recht des Urhebers), du räumst jemandem, im Falle der GFDL ein zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein. Das geht natürlich und ohne Probleme. Und es lässt sich auch nicht mit dem Urheberrecht begründen, dass dies widerrufbar sein müsste. Im Übrigen ist die Einräumung des Nutzungsrechts im Gegensatz zu vielen täglich praktizierten hier nicht einmal exklusiv. Das Urheberrecht wird in keiner Weise durch die GFDL verletzt.--Bühler ? @ 02:45, 11. Apr 2005 (CEST)
Auch wenn das Urheberrecht zeitlich unbeschränkt eingeräumt wird, bedeutet das nicht, dass es danach nicht wieder zurückgenommen werden kann. Wie Ehe: Man heiratet auf unbestimmte Zeit, aber man kann trotzdem Scheidung einreichen. So sieht das aus. 193.159.66.245 14:04, 11. Apr 2005 (CEST)
Nein, so sieht das nicht aus. Du bastelst dir da eine Legende nach deinem augenblicklichen Ziel zusammen. Ein zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht ist genau das: zeitlich unbeschränkt. Das kann nur in ganz speziellen Ausnahmefällen widerrufen werden, zu denen „ich will aber“ nicht gehört. --Skriptor 14:34, 11. Apr 2005 (CEST)

Sehr richtig. Grundsätzlich ist nach deutschem Recht auch bei urheberrechtlichen Verträgen also auch der GNU FDL-Lizenz eine Kündigung aus wichtigem Grund denkbar. Da nun aber freie Lizenzen bis zum Ende der urheberrechtlichen Schutzfrist 70 Jahre pma gelten sollen (CC ist da präziser), wird man allerhöchste Anforderungen an einen Rückruf stellen. Im übrigen ist § 32 Abs. 3 Satz 3 UrhG zu beachten (sog. Linux-Klausel). Da steht auch nix von Rückruf. --Historiograf 23:09, 12. Apr 2005 (CEST)