Benutzer Diskussion:Stevemcclaine

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von THWZ in Abschnitt Du wolltest es anscheinend nicht glauben
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Schnelllöschung deines Eintrags „Tiefensuggestion“

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Hallo, du hast den Artikel „Tiefensuggestion“ eingestellt, der nach unseren Vereinbarungen über Schnelllöschungen zur Löschung vorgeschlagen wurde.

Im Rahmen einer Enzyklopädie gibt es gewisse Anforderungen, die Textbeiträge erfüllen sollten. In deinem Textbeitrag wurden folgende Mängel vollständig oder teilweise festgestellt:

Was nun?

Sollte Dein Beitrag noch existieren und nur zur Schnelllöschung vorgeschlagen sein, so setze, sofern sinnvoll, deinen Einspruch mit entsprechender Begründung direkt unter die Begründung des Schnelllöschantrags im Artikel.

Sollte der Artikel bereits gelöscht sein: Stelle nicht erneut deinen Textbeitrag oder einen Protest gegen die Löschung ein. Täglich werden hunderte von Neueinträgen im Rahmen der Eingangskontrolle gelöscht. Dabei sind Fehler natürlich nicht auszuschließen. Bitte prüfe aber zunächst deinen Text kritisch nach den oben genannten Punkten. Schaue dann ins allgemeine Lösch-Logbuch, ins Löschlog des Artikels, zu dem dir ein Link nach der Löschung angezeigt wird, und frage erst danach bei Unklarheiten den löschenden Administrator nach dem genauen Grund, bzw. bitte um Wiederherstellung, sofern keine Urheberrechtsverletzung vorliegt.

Falls nicht mangelnde Relevanz ein Löschgrund war, kannst du deinen Artikel als angemeldeter Benutzer auch in deinem Benutzernamensraum soweit vorbereiten, dass er unseren Kriterien entspricht.
Mit freundlichen Grüßen -- -- Nachtgestalt Licht aus! 13:05, 24. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Den gleichen Text hat Benutzer:Tobeis eingestellt und eine Löschdiskussion gab es dazu auch schon. Stelle den Text bitte nicht wieder neu ein. Danke --Nolispanmo Disk. Hilfe? 13:16, 24. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Du wolltest es anscheinend nicht glauben

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...aber dennoch ist der o.g. Artikel jetzt wieder gelöscht. Eine erneute Einstellung wird nicht gelingen, da das Lemma jetzt blockiert ist. Du kannst auf der Seite Wikipedia:Löschprüfung Einspruch gegen die Löschung einlegen, dafür solltest Du aber sehr gute Argumente und vor allem unabhängige Quellen zum Lemma haben! --Thomas, der Bader (TH?WZRM-Wau!!) 22:42, 9. Nov. 2011 (CET)Beantworten