Benutzer Diskussion:Superbass/Archiv/2017/I
Verifizierung
https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia:Benutzerverifizierung&curid=7465072&diff=161567352&oldid=160894925 Nett gemeint, aber warum nicht gleich richtig? Es gibt durchaus Leute, die haben keine eigene Domain aber eine zweifelsfrei zugehörige und öffentlich benannte Mail Adresse bei einem Freemailer oder noch bei t-online. Die können auch verifiziert werden (hatte sowas auch schon in der Praxis gesehen). --Zxmt 16:54, 12. Jan. 2017 (CET)
- Hallo Zxmt,
- es gibt viele Dinge, aber hier sprichst Du eine seltene Ausnahme an. In aller Regel sind deratige Adressen rein privat und können nicht verfiziert werden. Wenn Du tatsächlich auf eine derartige Konstellation stößt (Verifizierung ist wirklich notwendig, aber auch möglich mit einer öffentlich bekannten Mailadresse ohne eigene Domain) kannst Du den Betroffenen ja individualisiert dazu auffordern, dann können wir das im Support-Team nachvollziehen. --Superbass (Diskussion) 18:22, 12. Jan. 2017 (CET)
- Naja, wenn das wirklich so selten ist, dann braucht man dazu wirklich nichts schreiben. Ok. --Zxmt 18:23, 12. Jan. 2017 (CET)
Guten Abend,
kann man da etwas retten? --Slopianka (Diskussion) 21:04, 12. Jan. 2017 (CET)
- Ich kann Dir die Seite in Deinen Benutzernamensraum schieben, dann kannst Du Dir das ansehen. Es durfte keine Kleinigkeit sein. Möchtest Du? --Superbass (Diskussion) 07:17, 13. Jan. 2017 (CET)
- Gerne, danke --Slopianka (Diskussion) 13:20, 13. Jan. 2017 (CET)
Würde empfehlen auch die Disk wiederherzustellen. Dort wurde Quellenbasis etc. diskutiert. Dürfte hilfreich sein. --Häuslebauer (Diskussion) 15:15, 13. Jan. 2017 (CET)
- Ich dachte, das hätte ich getan. Danke für den Hinweis, kommt... --Superbass (Diskussion) 15:21, 13. Jan. 2017 (CET)
- Ergänzung: War ein schwieriger Fall, da die Diskussionsseite auf dem (ebenfalls gelöschten) Lemma Erziehungsdiktatur lag. Ich habe nun aber Artikel und Diskussion wieder vereint. --Superbass (Diskussion) 15:26, 13. Jan. 2017 (CET)
Und wie kann ich Herrn Magister jetzt fragen, ob er wieder mein Co im Mentorenprogramm sein möchte (da will ich wieder mitmachen und er war bis 2015 mein Co)? -- faltenwolf · diskussion 23:57, 30. Jan. 2017 (CET)
- Quetsch: vielleicht sollte sich dass MP damit beschäftigen, ob Magister ins Team reinpasst. -jkb- 23:59, 30. Jan. 2017 (CET)
- Das wäre aber nicht hier, sondern auf der Diskussionsseite des MP zu diskutieren. -- faltenwolf · diskussion 01:36, 31. Jan. 2017 (CET)
- @Faltenwolf: Die Benutzerdiskussionsseite von Magister funktioniert noch. Ihm eine Wikimail zu schreiben scheint auch zu gehen, er kann nur keine absenden (aber mit normaler Mail auf Deine Nachricht antworten). --Superbass (Diskussion) 07:39, 31. Jan. 2017 (CET)
- Das wäre aber nicht hier, sondern auf der Diskussionsseite des MP zu diskutieren. -- faltenwolf · diskussion 01:36, 31. Jan. 2017 (CET)
Ich bin wieder einmal über deine Selbstverpflichtung gestolpert
auch nach mehreren Jahren hat sich wenig geändert. Umso wichtiger ist es, das Thema nicht aus den Augen zu verlieren. Dass das aber nicht die Regel wird, darum werde ich mich bemühen. Denn jede einzelne veröffentlichte Abmahnung richtet einen Schaden an der in keiner Relation zum pekuniären Erfolg eines einzelnen, "erfolgreichen" steht. So zB ein Fernsehbeitrag am 9.11. von 4:32 Minuten mit ca 300.000 Zusehern, bei dem der Abmahner wieder einer der Üblichen ist, Wikipedia als Abmahnmafia bezeichnet wurde und diese Leute auf unsere Kosten ihren Vorteil suchen. Ich bin grad dabei, deinen Hinweis: "Ich werde dich nicht so schnell abmahnen" direkt bei den Lizenzbedingungen aller Bilder von mir anzufügen.
Danke jedenfalls dafür, dass du auch bereit bist, fair zu unseren Lesern und Nachnutzern zu sein. --Hubertl (Diskussion) 06:34, 17. Jan. 2017 (CET)
- Richtigstellung: Ab Dezember 2016 brachte Benutzer:Hubertl wiederholt an verschiedenen Stellen in der Wikipedia die Begriffe „Abmahnmafia“ und „Wikipedia-Abmahnmafia“ auf. Angeblich sei Wikipedia in einer Fernsehsendung des ORF „als Abmahnmafia bezeichnet“ worden. An anderer Stelle behauptete Hubertl: „Im November wurden wir im ORF als die Wikipedia-Abmahnmafia bezeichnet.“. Hubertl beschwerte sich darüber, dass er sich „als Teil der Wikipedia-Abmahnmafia bezeichnen lassen“ müsse. Er wiederholte mehrfach, der Begriff stamme nicht von ihm, sondern vom ORF (zum Beispiel: „die Abmahnmafia (O-Ton ORF-Heute, 9.11. 2016)“ bzw. „(ORF: Wikipedia-Abmahnmafia)“). Auf den Umstand hingewiesen, dass der Begriff „Abmahnmafia“ in der Sendung kein einziges Mal benutzt wurde, erwiderte Hubertl: „Der Begriff hieß tatsächlich nicht Abmahnmafia (das hab ich auch so nie geschrieben) sondern Wikipedia-Abmahnmafia.“. In der ORF-Sendung war jedoch weder von „Abmahnmafia“ noch von „Wikipedia-Abmahnmafia“ die Rede. --Martina Disk. 04:21, 1. Feb. 2017 (CET)
- @Hubertl: Darf ich dich um etwas mehr Fairness und darum bitten, die Behauptung, geltende Förderbedingungen würden mit Hilfe der Geschäftsstelle in Wien unterlaufen werden, zurückzunehmen. Danke und Gruß aus der Geschäftsstelle in Wien --Raimund Liebert (WMAT) (Diskussion) 15:46, 19. Jan. 2017 (CET)
- Ich bin überrascht, dass du das in Frage stellst, Raimund, immerhin haben wir darüber bereits ausführlich gesprochen - meine Position ist dieselbe wie am Mittwoch letzter Woche! Wenn man die Umsetzung einer Projektförderung zur Aufgabe gestellt bekommt und nicht Sorge trägt, dass die geltenden Förderbedingungen auch eingehalten werden (indem man von den Verantwortlichen das bereits schon lange Vereinbarte (zumindest, was die Landtagsprojekte betrifft) abverlangt, nämlich die Teilnehmer in auf einer eigenen Teilnahmebedingungsseite davon zu informieren, dass diese Förderung nur unter bestimmten Bedingungen gilt), dann ist das ein Unterlaufen dann, wenn schon seit längerer Zeit bekannt ist, dass es Teilnehmer an solchen Projekten gibt, welche diese Förderungen in Anspruch nehmen, aber sich wenig darum scheren, ob die mit der Förderung verbundenen Pflichten auch einhalten werden. Kurz gesagt, Personen, welche zum Kern der Abmahner gehören. Und wer zum Kern der Abmahner gehört ist der Geschäftsstelle mehr als bekannt und nicht erst seit meiner Intervention im November. Tatsache ist aber auch, und da sind wir beide uns nicht einig, dass du dich persönlich gegen eine offensichtliche Lösung, nämlich den Einsatz der 4.0er-Version bei geförderten Projekten ausssprichst. Was im Übrigen außerhalb deines Aufgabenbereiches ist. Dass die 4.0er-Version unter diesen Prämissen keine unzumutbare Forderung, schon gar nicht eine Nischenlösung ist, sieht man ua. darin, dass die Foundation selbst diese präferiert und es auch im Entwicklungsprozess der CC-Lizenzen eine mehr als sinnvolle Weiterentwicklung darstellt. Und sie entspricht in ihrem Geist genau den Förderbedingungen, welche wir im Dezember 2012 in der Auseinandersetzung mit Martina Nolte als Lösung erkannt haben und als solche niedergeschrieben haben. Ich halte deine Position - als Vertreter der Geschäftsstelle - für ein Unterlaufen dieser Förderbedingungen wenn man davon ausgehen muss und es zu erwarten ist, dass diese nicht eingehalten werden. Du selbst hast mir nämlich auf die Frage, wie die Geschäftsstelle die Einhaltung überprüfen will, keine Antwort gegeben. --Hubertl (Diskussion) 16:52, 19. Jan. 2017 (CET)
- Es ist jedenfalls notwendig, unsere Unterstützungsrichtlinien zu überarbeiten. Dass es keine Abmahnungen geben soll, steht ja jetzt schon drin, nur funktioniert der bisherige Weg dazu nicht (mehr).
- Es gibt kein Landtagsprojekt, das eine Projektförderung von WMAT erhalten hat, bei dem die Unterstützungsrichtlinien nicht allen Teilnehmern bekannt waren, seitdem es die Richtlinien gibt. Landtagsprojekte in Deutschland haben keine Projektförderung bekommen (und auch keinen entsprechenden Antrag gestellt), sondern am Projekt teilnehmende Benutzer, denen die Unterstützungsrichtlinien bekannt sind, Equipment aus unserem Bestand zugeschickt bekommen. Wenn dir in diesen Fällen Verstöße gegen die Richtlinien bekannt sind, dann sollte ich das wissen.
- Du sprichst von einem "Kern der Abmahner", wie auch immer du diesen definierst. Es gibt keine Regel, die besagt, dass Benutzer, die sich in bestimmten Zusammenhängen "unmoralisch" verhalten, bei anderen Vorhaben nicht unterstützt werden können, solange sie sich bei den unterstützten Vorhaben an die Richtlinien halten. Und das ist auch gut so, alles andere hätte das Geschmäckle von Anmaßung und Willkür. Auch hier wieder: Gibt es einen Fall, bei dem die Unterstützungsrichtlinien nicht eingehalten worden wären, bitte ich um Information.
- Ich habe dir einmal ein paar Gründe geschrieben, warum ich persönlich eine Verpflichtung zu CC-BY-SA 4.0 für keine optimale Lösung und sogar für gefährlich halte. Das ändert aber nichts daran, dass ich kein Mitspracherecht habe, ich kann mich also gar nicht gegen etwas sperren. Ich setze Vereinsbeschlüsse um. Wieder nur meine Meinung: Was die Foundation präferiert, kann uns hier doch eher egal sein, zumal es die Foundation den jeweiligen Communitys überlässt, für welche Lizenz(en) sie sich in ihrem Projekt entscheiden. Das ist doch eine Errungenschaft, willst du die wirklich aufweichen und die Chapter mit solchen zentralen Entscheidungen die Community overrulen lassen? Das ist durchaus möglich und nicht einmal unüblich, mich wundert es nur, weil es nicht meiner Wahrnehmung der Philosophie von WMAT entspricht.
- Ich kenne keine Förderbedingungen, die im Dezember 2012 niedergeschrieben worden sind. Die einzig gültigen sind die jetzigen Unterstützungsrichtlinien.
- Zu deinem letzten Punkt, ich habe dir darauf eine Antwort gegeben, hier noch einmal: Es liegt in der Natur der meisten Gesetze und Richtlinien, dass nur bekannte und bewiesene Verstöße dagegen geahndet werden können. Die Alternative ist die ständige Kontrolle und Überwachung. Es gibt in den Unterstützungsrichtlinien mehrere solche Punkte, die vorgegeben werden, aber nicht überprüft werden, solange es dafür keinen Anlass gibt. Das würde übrigens auch eine 4.0-only-Regelung betreffen, denn ich sehe nicht, wo die Geschäftsstelle noch bürokratische Kapazitäten hätte, das laufend zu überprüfen.
- Abschließend noch zu dem Punkt, um den ich dich eigentlich gebeten hatte: Ich sehe hier in erster Linie, dass du drei Menschen, die mit ihrem Klarnamen arbeiten, öffentlich und dauerhaft sichtbar ein Verhalten unterstellt hast, das zu ihrer Kündigung führen könnte. Da ist für mich nachwievor eine Linie überschritten. --Raimund Liebert (WMAT) (Diskussion) 18:53, 19. Jan. 2017 (CET)
- Nachtrag: Die Diskrepanz ergibt sich vor allem dadurch, dass du in deiner Funktion natürlich im Sinne der Förderung von Wikipedianern den Blick auf die zu erwarteten und erhofften Ergebnisse beim Einsatz von Mitteln hast. Das ist ja im Grunde positiv, langfristig jedoch wird es zu einer Zweiklassentrennung kommen (mir scheint, dass das schon stattgefunden hat). Unser Ziel muss es sein, dass es nicht dazu kommt, dass es Fotografen gibt, welche in hohem Maß an die Idee des freien Wissens orientiert sind, Fotografen gegenüberstehen, welche dasselbe Projekt vorrangig dafür Nutzen, über die unterschiedlichsten Wege ein Einkommen durch das Fotografieren zu erlangen. Wenn nun Teilnehmer beider Gruppen im selben Projekt sind, wie gestaltet sich das dann? Wenn wir - wie es auch die Meinung von Superbass ist - hunderte dieser Fotografen mit lauteren Vorstellungen haben, aber nur wenige gehören zur Gruppe der Abmahner, wieso soll hier die Mehrheit den Mist auslöffeln, Wikipedia-Abmahnmafia genannt zu werden, den Mist, den ein paar Wenige zu verantworten haben. Und genau hier kommt die Geschäftsstelle ins Spiel:
- Die Geschäftsstelle muss sicherstellen, dass durch die Einhaltung der Förderbedingungen die Interessen der großen Gruppe der Freiwilligen Vorrang haben vor den pekuniären Interessen einiger weniger semiprofessionelle Fotografen, die - und das ist wohlbekannt - teilweise nur auf Fehler von Nachnutzern warten!
- Ist das zuviel verlangt von der Geschäftsstelle, wenn doch, dann sag mir bitte, wo mein Denkfehler liegt! --Hubertl (Diskussion) 17:23, 19. Jan. 2017 (CET)
- Es mag die Lauernden geben, für die Commons nur ein Geschäftsmodell ist. Aber was ist mit denen, die nur ihren Namen und die Lizenz genannt haben wollen? Und dafür vielleicht ein Mittel zur Durchsetzbarkeit? Und vielleicht sogar einen Schadenersatz, wenn ein reicher Medienkonzern ein Foto lizenzwidrig verwendet? Wo ist die Grenze? Ich sehe einfach nicht nur zwei Gruppen und will nicht viele dafür bestraft wissen, dass es wenige Lauernde gibt. --Raimund Liebert (WMAT) (Diskussion) 19:23, 19. Jan. 2017 (CET)
- Du argumentierst nicht konsistent, Raimund Das Mittel zur Durchsetzbarkeit ist in beiden Fällen gegeben. Tu bitte nicht so, als ob die Version 4.0 die Durchsetzbarkeit verhindert! Dazu kommt, dass unsere Förderbedingungen den Inhalt der Version 4.0 bereits inkludiert. Die Durchsetzbarkeit von Forderungen für diese Gruppe wird überhaupt erst durch Hilfestellung ermöglicht. Ich habe mir schon mehrere Male in dieser Frage den Zorn der Gruppe anhören dürfen. Wo war die Leidenschaft damals, mich in meiner Haltung zu unterstützen? Sehr spärlich! Warum muss ich mich eigentlich für etwas verteidigen, was geltende Regel ist? Ich merke, dass auch du dich inzwischen Argumenten bedienst, welche aus der Handschrift derer kommen, welche sich als Opfer böser Bilderklauer darstellen - nämlich der Abmahnmafia! Wo sind die reichen Medienkonzerne, die ach so böse sind? In den meisten Fällen sind es doch die kleinen, die geklagt werden!
- Der Normalfotograf hat keinen Anwalt bei der Hand! Einen ganz wichtigen Unterschied gibt es aber: Das von mir präferierte Modell, welches ich gar nicht erfunden habe, es sich aber genau aus dieser nun diskutierten Problematik heraus entwickelt hat, findet auf der Grundlage von Freundlichkeit statt. Wenn man das anwendet, wird man mit großer Sicherheit das Wort "Abmahnmafia" nicht hören. Demjenigen Lehrer, welcher der Ausgangspunkt der Kontroverse und des ORF-Beitrags war, dem will ich das nicht vorwerfen. Ich werfe es denen vor, welche diese Situation durch ihr eigennütziges Verhalten überhaupt erst geschaffen haben und ich werfe es denen vor, welche über lange Zeit bereits davon wussten dass das passiert und nichts dagegen unternommen haben. Und Ende letzten Jahres, als ich die Sache ins Laufen brachte, plötzlich sehr überrascht getan haben. --Hubertl (Diskussion) 09:36, 20. Jan. 2017 (CET)
- Es mag die Lauernden geben, für die Commons nur ein Geschäftsmodell ist. Aber was ist mit denen, die nur ihren Namen und die Lizenz genannt haben wollen? Und dafür vielleicht ein Mittel zur Durchsetzbarkeit? Und vielleicht sogar einen Schadenersatz, wenn ein reicher Medienkonzern ein Foto lizenzwidrig verwendet? Wo ist die Grenze? Ich sehe einfach nicht nur zwei Gruppen und will nicht viele dafür bestraft wissen, dass es wenige Lauernde gibt. --Raimund Liebert (WMAT) (Diskussion) 19:23, 19. Jan. 2017 (CET)
- Ich bin überrascht, dass du das in Frage stellst, Raimund, immerhin haben wir darüber bereits ausführlich gesprochen - meine Position ist dieselbe wie am Mittwoch letzter Woche! Wenn man die Umsetzung einer Projektförderung zur Aufgabe gestellt bekommt und nicht Sorge trägt, dass die geltenden Förderbedingungen auch eingehalten werden (indem man von den Verantwortlichen das bereits schon lange Vereinbarte (zumindest, was die Landtagsprojekte betrifft) abverlangt, nämlich die Teilnehmer in auf einer eigenen Teilnahmebedingungsseite davon zu informieren, dass diese Förderung nur unter bestimmten Bedingungen gilt), dann ist das ein Unterlaufen dann, wenn schon seit längerer Zeit bekannt ist, dass es Teilnehmer an solchen Projekten gibt, welche diese Förderungen in Anspruch nehmen, aber sich wenig darum scheren, ob die mit der Förderung verbundenen Pflichten auch einhalten werden. Kurz gesagt, Personen, welche zum Kern der Abmahner gehören. Und wer zum Kern der Abmahner gehört ist der Geschäftsstelle mehr als bekannt und nicht erst seit meiner Intervention im November. Tatsache ist aber auch, und da sind wir beide uns nicht einig, dass du dich persönlich gegen eine offensichtliche Lösung, nämlich den Einsatz der 4.0er-Version bei geförderten Projekten ausssprichst. Was im Übrigen außerhalb deines Aufgabenbereiches ist. Dass die 4.0er-Version unter diesen Prämissen keine unzumutbare Forderung, schon gar nicht eine Nischenlösung ist, sieht man ua. darin, dass die Foundation selbst diese präferiert und es auch im Entwicklungsprozess der CC-Lizenzen eine mehr als sinnvolle Weiterentwicklung darstellt. Und sie entspricht in ihrem Geist genau den Förderbedingungen, welche wir im Dezember 2012 in der Auseinandersetzung mit Martina Nolte als Lösung erkannt haben und als solche niedergeschrieben haben. Ich halte deine Position - als Vertreter der Geschäftsstelle - für ein Unterlaufen dieser Förderbedingungen wenn man davon ausgehen muss und es zu erwarten ist, dass diese nicht eingehalten werden. Du selbst hast mir nämlich auf die Frage, wie die Geschäftsstelle die Einhaltung überprüfen will, keine Antwort gegeben. --Hubertl (Diskussion) 16:52, 19. Jan. 2017 (CET)
- @Hubertl: Darf ich dich um etwas mehr Fairness und darum bitten, die Behauptung, geltende Förderbedingungen würden mit Hilfe der Geschäftsstelle in Wien unterlaufen werden, zurückzunehmen. Danke und Gruß aus der Geschäftsstelle in Wien --Raimund Liebert (WMAT) (Diskussion) 15:46, 19. Jan. 2017 (CET)
- Ich glaube, viele hundert anderer Nutzer halten es ebenso, ohne es eigens aufzuschreiben. Einige gehen mit Augenmaß vor und setzen ihre Rechte in begründeten Einzelfällen rechtlich durch, und ganz wenige fallen durch extreme Forderungen, auch gegenüber finanzschwächeren Fehl-Nachnutzern auf, die dann ein schlechtes Licht auf das Prohekt werfen :-( --Superbass (Diskussion) 08:11, 17. Jan. 2017 (CET)
- Genau so sehe ich das auch. Ich bin überhaupt kein Gegner von Abmahnungen, aber für mich muss sichergestellt sein, dass vorrangig das Wohl des Gesamtprojekts und nicht der von einzelnen erwartete pekuniäre Vorteil im Vordergrund steht. --Hubertl (Diskussion) 13:49, 19. Jan. 2017 (CET)
- Das Ziel ist auch für mich klar und heißt cc-by-sa-4.0. Dazu müssen aber entweder die Community in WikiCommons im großen oder die Mitglieder von WMAT im kleinen Rahmen (bezüglich der Verleihbedingungen) überzeugt werden. Die Geschäftsstelle von WMAT ist dabei genau jene Institution, die darüber überhaupt nicht befinden kann, ob sie jemanden ein Equipment verweigern darf, solange dieser sich an den derzeit (leider) gültigen Rahmen von cc-by-sa-3.0 hält. Genau deshalb bin ich auch (als ehemals "3.0-Vertreter") mittlerweile von 4.0 überzeugt. Dazu müssen wir aber eben vor allem die WMAT-Mitglieder überzeugen und nicht gerade jenen einen Vorwurf machen, die in der Geschäftsstelle uns Wikipedianer unterstützen und servicen.
- Es liegt an uns allen, dem Vorstand und den Mitgliedern von WMAT, etwas zu unternehmen, um jenen sehr wenigen Einhalt zu gebieten, die die cc-by-sa-3.0 missbraucht und damit ruiniert haben. Wer die letzte Mail über den Vereinsverteiler gelesen hat, weiß, dass von WMAT bereits ein Workshop für den Februar angekündigt ist um aus den Erfahrungen bzw. Fehlern der Vergangenheit zu lernen und verbesserte Verleihbedingungen auszuarbeiten, lG --Agruwie Disk 20:07, 19. Jan. 2017 (CET)
- Wenn man Teile der laufenden Diskussion ausblendet, dann hast du mit deiner Argumentation recht, Agruwie. Nur geht das halt nicht so einfach mit dem Ausblenden, sonst entsteht Beliebigkeit: Raimund sprach davon, dass er nicht 27.000 Bilder, supported by... aufs Spiel setzen will, wenn er die Regeleinhaltung einfordert. Aber ich kann doch nicht als jemand in seiner Position hergehen und die Regeln nach Bedarf biegen?
- Je länger ich mich mit der Sache befasse umso mehr kommt ans Tageslicht, wovon ich jetzt gar nicht reden will. Mein Vorwurf an Raimund war der, dass er von sich aus das Modell: Wir können die Autoren nicht zwingen, die 4.0er-Version zu verwenden mit überraschender Vehemenz und einer Begründung verteidigte (siehe Absatz davor), welche ich so nicht akzeptieren kann. Was im Grunde egal wäre, wenn es sichergestellt werden kann, dass die Einhaltung der bestehenden Bestimmungen sichergestellt werden kann. Und das geht eben mit der Version 3.0 nicht, mit der Version 4.0 bestünde zumindest eine Chance in Form von Sanktionierung. Wenn jedoch geförderten Teilnehmern nicht einmal die Föderbedingungen nachweislich nahegebracht werden (und das muss man erwarten vom Förderungsgeber!!), es auch zu keiner Überprüfung kommt, ob Förderungen auch tatsächlich so eingesetzt werden, wie es im jeweiligen Förderantrag steht, dann ist alles ziemlich sinnlos. Das ist und war meine Kritik. Und dafür benötigt man keinen Förderungsworkshop. Dieser muss sich auf die Weiterentwicklung konzentrieren, das Bestehende ist schon ziemlich gut, es muss nur überprüft und in Teilen angepasst werden um die Durchführungsmöglichkeit überhaupt erst zu ermöglichen.
- Auch wenn das jetzt dramatisch klingt, aber ich sehe auf der einen Seite eine wirklich große Masse an Fotografen, welche mit großem Eifer und ohne auch nur an pekuniäre Vorteile zu denken, dem Projekt ihre Leistungen anbieten. Dieser Masse - und es sind derer wirklich viele - steht ein kleines, überschaubares Grüppchen von Leuten gegenüber, welche die große Gruppe in Geiselhaft nimmt. Und, wie es sich herausgestellt hat, es wurden sogar Leuten, welche nicht im Entferntesten an Abmahnungen denken, Abmahndienstleistung offen angeboten. Das Geschäftsmodell geht offenbar deutlich weiter als wir es uns vorstellen können!
- Wer dann als Fotograf einigermaßen Anstand bewahren will, dem wird offenbar nichts anderes übrigbleiben, als sich aus diesem Fördersystem zu verabschieden um nicht in den Geruch der Unvereinbarkeitsüberschreitung zu kommen. Und genau dann werden aber bestimmte Projekte nicht mehr möglich sein.
- Die Frage die sich stellt ist: Kann Wikimedia ohne diese Fotografen existieren, welche den Ruf von Wikimedia nachhaltig zu schädigen imstande sind? Ich sage: Ja, Wikimedia kann! Der Kern des Projekts ist nicht Commons, der Kern ist Wikipedia, das geschriebene Wort. Bilder sind hübsch, aber gegenüber dem Wort nur zweitrangiger Aufputz. Und irgendein Bild wird es immer geben. --Hubertl (Diskussion) 09:36, 20. Jan. 2017 (CET)
- Genau so sehe ich das auch. Ich bin überhaupt kein Gegner von Abmahnungen, aber für mich muss sichergestellt sein, dass vorrangig das Wohl des Gesamtprojekts und nicht der von einzelnen erwartete pekuniäre Vorteil im Vordergrund steht. --Hubertl (Diskussion) 13:49, 19. Jan. 2017 (CET)
Habe dein Selbsterklärung mal unter Disk eingetragen Wikipedia:Meinungsbilder/keine Bilder in Artikelnamensraum von direkt abmahnenden Fotografen Groetjes --Neozoon (Diskussion) 14:52, 22. Jan. 2017 (CET)
Banksy
Sorry! Natürlich Fehler von mir. --Rehgina (Diskussion) 14:08, 5. Mär. 2017 (CET)
- Macht nix, sowas passiert. --Superbass (Diskussion) 14:22, 5. Mär. 2017 (CET)
Meinungsbild Abmahnpraxis
Hallo Superbass, du hattest dich seinerzeit in der Diskussion zu diesem Meinungsbild zu Wort gemeldet. Im Rückblick muss ich sagen: Du hattest vollkommen recht und ich hatte unrecht. Inzwischen liegt der Entwurf zu einem Meinungsbild vor, der sich an deinem damaligen Vorschlag orientiert, nämlich bestimmte Abmahnpraktiken für unerwünscht zu erklären, ohne sofort mit Sanktionen draufzuhauen. Vielleicht magst du einmal einen Blick darauf werfen. Freundlichen Gruß --Jossi (Diskussion) 15:31, 7. Mär. 2017 (CET)
- Danke für die Info, werd ich machen. --Superbass (Diskussion) 00:24, 8. Mär. 2017 (CET)
Du bist Dein Foto ist im Fernsehen!
Nicht ganz lizenzkonform, aber sie haben sich Mühe gegeben: [1] :-D Viele Grüße, emha d℩b 15:44, 17. Mär. 2017 (CET)
- Danke, hatte ich auch schon gesehen! Das Neomagazin Royal benutzt sehr häufig Commons-Bilder, und schon mehrmals welche von mir, und ich stand schon ein paamaal mit denen über Facebook in Kontakt wegen der richtigen Lizenzierung. Eigentlich bekommen sie das inzwischen hin, aber diesmal haben sie die Lizenz nochmal vergessen. Ich warte noch auf die Freikarten zur Wiedergutmachung :-) --Superbass (Diskussion) 21:22, 17. Mär. 2017 (CET)