Benutzer Diskussion:Tanneneichhorn/Gender-Diskussionen

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Der Richter am OLG Bamberg Harald Schütz formulierte es am 10. Mai 1997 auf dem 49. Deutschen Anwaltstag konkret so:

„In unserem Rechtsstaat kann es Menschen, weit überwiegend Vätern, widerfahren, daß gegen ihren Willen und ohne ihnen anzurechnendes schuldhaftes Verhalten ihre Ehen geschieden, ihnen ihre Kinder entzogen, der Umgang mit diesen ausgeschlossen, der Vorwurf, ihre Kinder sexuell mißbraucht zu haben, erhoben und durch Gerichtsentscheid bestätigt und sie zudem durch Unterhaltszahlungen auf den Mindestselbstbehalt herabgesetzt werden. Die Dimension solchen staatlich verordneten Leides erreicht tragisches Ausmaß und sollte seinen Platz auf der Bühne, nicht in unserer Rechtswirklichkeit haben.“

Harald Schütz: Amtsblatt 8+9/97 Seite 466-468, 1997

Rolf Lamprecht sagte zum Fall Görgülü:

„Justizverbrechen werden von der eigenen Zunft nur widerwillig wahrgenommen. Nichts sehen! Nichts hören! Nichts sagen! Letztmals geschehen in Naumburg. Dort beging das Oberlandesgericht (OLG) – objektiv – Rechtsbeugung im Wiederholungsfall. Keiner regte sich auf. (…) Diese Apathie ist ein schlimmes Zeichen. Sie schürt Wiederholungsängste. Schon einmal, 1933, als sich Recht in Unrecht verkehrte, nahm der „Stand“ den Verfall achselzuckend hin. (…) So dreist haben Überzeugungstäter erst ein Mal die Autorität des Rechts herausgefordert: Baader und Meinhof. Der Unterschied: Damals rebellierten Desperados, heute sind es drei Herren in roter Robe.“[1]

siehe auch hier:

<references>

  1. Berliner Zeitung vom 31. März 2007