Benutzer Diskussion:Taowolf/Grenzwert
Grenzwert steht für:
- maximaler Toleranzwert bei einem Werkstück, siehe Nennmaß
- Biologischer Grenzwert, Maximalwert für die Konzentration eines Stoffes, seines Metaboliten oder eines Beanspruchungsindikators im biologischen Material eines Beschäftigten
- Grenzwert (Chemie), maximal zulässige Abweichung vom Sollwert
- /Grenzwert (Technik), ein maximal zulässiger Wert einer technischen Größe
- /Grenzwert (Recht)
- /Grenzwert (Politik)
in der Mathematik:
Siehe auch:
Allgemeines
[Quelltext bearbeiten]Grenzwerte sollen insbesondere dem Gesundheitsschutz und dem Arbeitsschutz dienen. Der Rechtsbegriff „Grenzwert“ wird in Gesetzen häufig verwendet, keines dieser Gesetze bietet jedoch eine Legaldefinition an; es handelt sich auch nicht um einen originär rechtswissenschaftlichen Terminus.[1] Grenzwerte sind im umweltrechtlichen Sinne präzise definierte Schadstoffkonzentrationen, die nicht überschritten werden dürfen bzw. deren Überschreitung vorab festgelegte Konsequenzen nach sich zieht.[2] Innerhalb der Grenzwerte liegende Messergebnisse sind zu tolerieren und hinzunehmen.[3] Grenzwerte markieren deshalb die Grenze zwischen schädlichen und nicht schädlichen Umweltrisiken; sie stellen ein gerade noch vertretbares Grenzrisiko dar. In der Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik ist der Grenzwert der Wert der Eingangsgröße eines Grenzsignalglieds, bei dem sich beim Grenzsignalglied das binäre Ausgangssignal ändert.[4]
Festlegung
[Quelltext bearbeiten]Die Festlegung von Grenzwerten beruht auf den Erkenntnissen von Paracelsus,[5] für den alle Dinge Gift waren und allein die Dosis mache aus, ob ein Ding kein Gift sei. Dies bedeutet, dass die Intensität biologischer Wirkungen von der Höhe und Dauer der Exposition bestimmt wird, jedoch unterhalb dieser Dosis keine Wirkungen zu erwarten sind. Diese „wirkungslose“ oder jedenfalls unbedenkliche Dosis ist der Grenzwert. (nicht signierter Beitrag von Taowolf (Diskussion | Beiträge) 14:54, 16. Jan. 2021 (CET))
Abgrenzung
[Quelltext bearbeiten]Ein Richtwert unterscheidet sich von einem Grenzwert dadurch, dass er eingehalten werden soll (Sollvorschrift), während der Grenzwert eingehalten werden muss (Mussvorschrift).[6] Ein Zielwert gibt einen meist zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erreichenden Höchstwert an. Zielwerte sind wie Richtwerte nicht verbindlich. (nicht signierter Beitrag von Taowolf (Diskussion | Beiträge) 14:57, 16. Jan. 2021 (CET))
- ↑ Klaus Hüttermann, Funktionen der Grenzwerte im Umweltrecht und Abgrenzung des Begriffs, 1993, S. 9 ff.
- ↑ Renate Mayntz, Entscheidungsprozesse bei der Entwicklung von Umweltstandards, in: Die Verwaltung, 1990, S. 140
- ↑ Jan Seidel, Grenzwerte im Bodenschutz, 2009, S. 42
- ↑ Markus Wagner (Hrsg.) Lexikon / Glossar: Grundlagen Begriffe Wortschatz Elektronik, Band 10, 2012, o. S.
- ↑ Helmut Greim, Grenzwert, in: Franz-Josef Dreyhaupt (Hrsg.), VDI-Lexikon Umwelttechnik, 1994, S. 587 f.
- ↑ Rolf Seyfarth/Klaus Joachim Soiné, Kleines Lexikon zur Trinkwasserbeschaffenheit, 2000, S. 78