Benutzer Diskussion:Theghaz/Archiv/2010
Stimmberechtigung
Hallo Theghaz/Archiv/2010,
du hast bei der 8. Schiedsgerichtwahl deine Stimme abgegeben. Leider bist du aber nicht stimmberechtigt. Gemäß Wikipedia:Stimmberechtigung musst du
- angemeldet sein,
- mindestens zwei Monaten aktiv mitgearbeitet haben und
- mindestens 200 Bearbeitungen (Edits) im Artikelnamensraum vorgenommen, davon mindestens 50 in den letzten 12 Monaten haben.
Leider trifft letzteres auf dich nicht zu. Da du dadurch nicht allgemein stimmberechtigt bist, darfst du leider auch nicht bei der Schiedsgerichtwahl wählen. Bitte schau vor der Stimmabgabe im Tool zur Stimmberechtigung nach, ob du stimmberechtigt bist. Stelle dazu die Zeit auf den Beginn der Meinungsumfrage ein, da diese für die Stimmabgabe entscheidend ist. In den meisten Fällen ist auf der Meinungsbild-Seite schon ein mit der Anfangszeit programmierter Tool, wo man nur den Benutzernamen eingeben muss und er sofort sagt, ob man abstimmen darf. Gruß Funkruf 20:11, 11. Nov. 2010 (CET)