Benutzer Diskussion:Tobi Gerking

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Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Pe-sa in Abschnitt Vollstreckungsbehörde
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Hallo Tobi Gerking,
ich begrüße Dich als Neuzugang unter den registrierten Wikipedianern!

Wir alle erwarten, dass mit Dir ein weiterer Star-Autor den Weg in unsere Gemeinde gefunden hat und hoffen inständig, dass Du nicht nur ein vorübergehender Gast bleibst. In Handbuch, Hilfe und FAQ kannst Du Dir einen Überblick darüber verschaffen, wie das Edit-Elend hier funktioniert. Fragen kannst Du am besten hier stellen. Viele Antworten finden sich jedoch schon hier und wenn sich dort nicht gleich eine Lösung findet, helfen die meisten Wikipedianer (ich auch) gerne. Lies Dir am besten erst einmal Wikipedia:Erste Schritte (vielleicht auch Wikipedia:Tutorial und Wikipedia: Wie schreibe ich gute Artikel) durch, bevor du loslegst. Hier kann dann alles ausprobiert und getestet werden!
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Gruß --Lung (?) 22:05, 27. Jun 2006 (CEST)

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Vollstreckungsbehörde

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Hallo, ich habe gesehen, dass du dich bei dem o. g. Artikel engagierst. Ich möchte da nicht so ohne weiteres drin rumpfuschen - u. a. deshalb, weil mir im Moment keine gescheite Formulierung einfällt. M. E. sollte man die Einleitung allgemeiner abfassen (den 1. Satz). Vollstreckungsbehörden gibt es nicht nur bei den Kommunen, sondern auch bei den Ländern und beim Bund. Auch Finanzämter sind Vollstreckungsbehörden, in NRW sind es die Kassen des Landes, in Niedersachsen ist für die Forderungen des Landes das Landesamt für Bezüge und Versorgung zuständig. Es ist ein wenig zu kurz gesehen, wenn man den Begriff auf die kommunalen Vollstreckungsbehörden beschränkt ... es sei denn man ändert die Überschrift. Es wäre aber besser, eine allgemeine Erklärung zu finden. Vielleicht fällt dir was gescheites ein. Gruß --Pe-sa 17:33, 26. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Vollstreckungsbehörde

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Hallo Pe-Sa!

Ja, da wirds kompliziert. Vollstreckungsbehörden bzw. ähnliche öffentlich-rechtliche Konstrukte gibt es auch bei vielen Landes und Bundesbehörden und teilweise auch bei den gesetzlichen Krankenkassen. Das Problem hierbei ist, dass diese häufig besondere Mischformen darstellen (das Nds. Landesamt für Bezüge und Versorgung greift häufig zwecks Vollstreckung auf den Gerichtsweg zurück) bzw. jeweils andere Rechtsgrundlagen herangezogen werden, so dass man - wollte man den einzelnen Feldern völlig gerecht werden - den Artikel deutlich ausbauen muss.

Habe den Artikel jetzt erstmal ein bisschen umformuliert, so dass auch die Landes- und Bundesbehörden mit einbezogen werden.

Ich denke, dass ich den Artikel zunächst bei Gelegenheit so überarbeiten werde, dass in einem Abschnitt auf die Situation der Kommunen eingegangen wird und in einem zweiten auf die Bundes- und Landesebene sowie in einem dritten auf die besonderen Formen wie die Krankenkassen oder besonders bestellte wie die Klosterkammer Hannover oder den Betrieb Abfallwirtschaft Nienburg/Weser. Für letzteren Bereich müsste ich jedoch noch einiges Recherchieren, da ich mich am Besten bei den Kommunen auskenne (bin selber kommunaler Vollstreckungsbeamter/Vollstreckungssachbearbeiter mit Schwerpunkt Innendienst). Wäre daher für Ergänzungen von dir dankbar.

Gruß Tobi Gerking


Hallo Tobi, so wie du den Anfang jetzt überarbeitet hast ist es korrekt. Danke! Beim erneuten Durchlesen ist mir noch etwas aufgefallen ... die Begriffe Vollstreckungsbeamter und Vollziehungsbeamter. Der Vollstreckungsbeamte gehört zur Vollstreckungsbehörde ... der Begriff umfasst den Innen- und Außendienst - ein reiner Außendienstler ist der allseits bekannte Vollziehungsbeamte. Ein Vollzugsbeamter ist in der Justiz tätig und vollzieht die Haftbefehle ... er hat überhaupt nix mit der Vollstreckung von Geldforderungen zu tun, sondern nur mit der Vollstreckung von Haftbefehlen jeglicher Art (z. B. Erzwingunghaft eV, normale Haftstrafe). Diese beiden Begriffe werden aber häufig als Synonyme gesehen, was rechtlich nicht korrekt ist. Selbst unsere Juristen im Innenministerium musste ich da mal aufklären. Es würde mich also nicht wundern, wenn es in den Gesetzen anderer Bundesländer ebenfalls zur falschen Verwendung der beiden Begriffe kommt. Ich bin so frei und korrigiere das mal im Artikel. Übrigens ... das NLBV ist keine Mischform wie von dir angenommen. Es ist eine vollwertige Vollstreckungsbehörde, die theoretisch auch einen eigenen Außendienst haben könnte. Das NLBV verzichtet lediglich auf eigene Vollziehungsbeamte und bedient sich der Außendienstler im Justizbereich. In NRW haben wir im Justizaußendienst noch Vollziehungsbeamte (Aufsteiger aus dem einfachen Justizdienst mit 2-jähriger Ausbildung) und Gerichtsvollzieher (3-jährige Ausbildung). In den meisten Bundesländern gibt es aber nur noch Gerichtsvollzieher. Das es sich bei den Justizlern um Landesbedienstete handelt, macht es Sinn, wenn man als Landesbehörde ihre Hilfe in Anspruch nimmt. Es muss ja nicht jede Behörde eines Landes oder jedes Ressort der Landesregierung eigene Vollziehungsbeamte haben. Eine Ausnahme sind da die Finanzämter mit ihrem eigenen Außendienst. Das hängt aber mit dem Steuergeheimnis zusammen. Wenn das Finanzamt die Justizaußendienstler in Anspruch nehmen würde, dürfte es denen nicht sagen was es über den Schuldner aus den Steuerakten weiß ... und das wäre für den Vollstreckungserfolg des Finanzamtes wohl eher kontraproduktiv. Viele Grüße Sandra --Pe-sa 19:43, 3. Dez. 2007 (CET)Beantworten