Benutzer Diskussion:Udo T./Archiv/2022
Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Udo T. in Abschnitt Victor D'Hondt und d'hondtsch und d'Hondtsch und D'Hondtsch
Victor D'Hondt und d'hondtsch und d'Hondtsch und D'Hondtsch
Guten Morgen, Udo T.: Interessant, der Eintrag im Duden. Bei der Herkunft verweist der Duden auf Victor d'Hondt. Es ist nur so, dass der Mann Victor D'Hondt hieß. So hat er veröffentlicht, so hat er in Autographen unterschrieben, so erscheint der Name durchgängig in seinem Nachlass (den die Universitätsbibliothek Gent verwahrt). Dies schließt m.E. die Version d'Hondtsch aus, ob Satzanfang oder nicht. Ich werde mal die Duden-Redaktion anfragen, was die meinen. Vielen Dank für den Hinweis! --Repp2 (Diskussion) 09:25, 29. Jan. 2022 (CET)
- Hallo Repp2, darüber, ob der Nachname des Mannes nun „d’Hondt“ oder „D’Hondt“ geschrieben wurde, besteht anscheinend Uneinigkeit. So schreibt auch der Online-Brockhaus in seinem Artikel über das „d'hondtsche Höchstzahlverfahren“, dass es von „Victor d’Hondt“ entwickelt wurde...
- Aber selbst wenn wir mal davon ausgehen, dass „D’Hondt“ die korrekte Schreibweise des Nachnamens sei, dann muss man immer noch 2 Fälle unterscheiden:
- Beim „D'Hondt-Verfahren“ handelt es sich um ein Kompositum aus dem Nachnamen „D’Hondt“ und dem Substantiv „Verfahren“; hier wäre das große „D“ dann korrekt.
- Bei „d’Hondt’sch“ bzw. alternativ auch „d’hondtsch“ handelt es sich aber um ein Adjektiv. Lediglich bei der 1. Schreibweise „d’Hondt’sch“ wird dem Eigennamen-Charakter Rechnung getragen und das „Hondt“ großgeschrieben.
- Frag mich bitte nicht nach der genauen Regel; vielleicht gibt es zu diesem nun wirklich speziellen Einzelfall auch gar keine. Möglich, dass hier (zumindest für Duden und Brockhaus) der §60 E1 greift: „Ein vorangestellter Artikel ist in der Regel nicht Bestandteil des Eigennamens und wird darum kleingeschrieben.“ Das würde dann auch die Schreibweise „d’Hondt“ des Nachnamens bei Duden und Brockhaus erklären.
- Für das Adjektiv wäre dann §63 maßgeblich. Der §63 (3) trifft sicherlich nicht zu. Möglich wäre noch, dass eine der Bestimmungen des §63 (2) angewendet werden könnte, wonach dann für das Adjektiv neben der Variante „d’Hondt’sch“ auch die Schreibweisen „D’Hondt’sch“ möglich sein könnte.
- Gruß --Udo T. (Diskussion) 12:34, 29. Jan. 2022 (CET)
- Vielen Dank für die Überlegungen und Verweise. Wenn sich die Duden-Redaktion dazu äußern sollte, was ich hoffe, melde ich mich wieder. Schönen Winterabend noch! --Repp2 (Diskussion) 17:35, 29. Jan. 2022 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Udo T. (Diskussion) 14:43, 19. Mai 2022 (CEST)