Benutzer Diskussion:Wikikoloss

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von DiRit
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Hallo Wikikoloss, Du bist mir bei der Artikelbearbeitung im Bereich Recht aufgefallen.

Ich möchte Dich daher auf das Portal Recht und die ihm zugeordneten Seiten aufmerksam machen und Dich herzlich einladen, Deine Kenntnisse auch dort einzubringen. Kompetente Mitarbeiter sind uns immer willkommen!

Vielleicht magst Du Dich in unsere Mitarbeiterliste eintragen und unsere zentrale Diskussionsseite in Deine Beobachtungsliste aufnehmen?

Portal:Recht
Einstiegsseite für juristische Themen
Neue Artikel
Die Seite, um auf neue Rechtsartikel aufmerksam zu machen
Portal Diskussion:Recht
Zentrale Diskussionsseite für Rechtsthemen
Fehlende Artikel
Artikel, die noch geschrieben werden müssen
Wikipedia:WikiProjekt Recht
Mitarbeiterportal für Rechtsthemen
Löschkandidaten · Review
Artikel, bei denen noch Verbesserungsbedarf besteht
Hilfe für neue Autoren
Einige Empfehlungen für die rechtlichen Artikel
Kategorienübersicht
Der Kategorienbaum zum Thema Recht

Ich würde mich freuen, bald weitere fundierte Beiträge von Dir zu lesen. Bis dahin wünsche ich Dir viel Spaß in der Wikipedia. --DiRit 23:05, 23. Nov. 2011 (CET)Beantworten



Ein kleiner Wermutstropfen noch hintendran: Den Ausdruck Aufhebungsklage habe ich noch nie gehört. Du beziehst dich dabei auf § 42 Abs. 1 VwGO. Ich habe dir den Paragrafen so zitiert, dass du ihn direkt über einen Link in der juristischen Datenbank juris nachlesen kannst. Das wird über eine Vorlage:§ erreicht, mit der du ganz leicht Paragrafen verlinken kannst, siehe die Gebrauchsanweisung in der Vorlage. Im WikiProjekt Recht findest du übrigens einiges an Hilfeangeboten. Unter anderem einen mit "Rechtsquellenverweise" beschrifteten Link auf die Seite Wikipedia:Belege/Recht, wo erläutert ist, wie man in Wikipedia üblicherweise Paragrafen zitiert. Die Bezeichnung von Absätzen mit römischen Ziffern verwenden wir hier nicht. - Aber zu deinem Artikel Aufhebungsklage. Wie du § 42 VwGo entnehmen kannst, heißt die Klage ausdrücklich "Anfechtungsklage". Entsprechend gibt es auch bereits einen Artikel Anfechtungsklage, der noch etwas ausführlicher ist als dein erster Versuch. Wenn du jetzt ein alter Hase mit Wikipedia-Erfahrung wärst, würde ich einen Löschantrag auf den Artikel Aufhebungsklage stellen und annehmen, dass du das leicht verkraftest. Aber du bist neu hier. Deshalb will ich dich nicht so erschrecken und damit vielleicht riskieren, dass du Wikipedia als unfreundlich empfindest und deine Mitarbeit wieder einstellst. Deshalb mache ich dich nur auf die Problematik aufmerksam. Vielleicht gehst du mit mir einig, dass der bestehende Artikel das Thema bereits ausreichend darstellt. Im übrigen möchte ich dich noch darauf hinweisen, dass unter Hilfe:Neu bei Wikipedia weitere Hilfen gegeben werden. Dort ist auch ein Mentorenprogrammj erwähnt, mit dem Neulinge persönlich betreut werden können. Es würde mich freuen, wenn du weiter mitwirkst und noch viele wertvolle Beiträge verfasst! --DiRit 23:05, 23. Nov. 2011 (CET)Beantworten