Benutzerin:Anka Friedrich/Zuchtordnung
Abgrenzung: Sittenpolizeiliche Bestimmungen = Zuchtordnung; Schul- und Zuchtordnung, kirchliche Zuchtordnungen (im Sinne Zucht und Ordnung) (s. Suche G.-Books)
Hund
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]„Die VDH-Zucht-Ordnung ist eine Rahmenordnung. Sie legt die Mindestanforderungen für die Zucht von Hunden unter Beachtung des Tierschutzgesetzes sowie der Bestimmungen der FCI in der jeweils gültigen Fassung fest, die von den Rassehunde-Zuchtvereinen des VDH eingehalten und rassespezifisch ergänzt werden müssen.“
„Im VDH gilt eine der strengsten Zuchtordnungen der Welt mit hohen Qualitätsstandards.“
„Die Zuchtzulassung soll erstmals einheitlich definiert werden, Rahmenkriterien werden vorgegeben. Die drei Säulen „Gesundheit, Verhalten und Phänotyp/Formwert“ gewährleisten eine einheitliches Anforderungsprofil, das rassespezifisch ausgestaltet werden kann.“
Zuchtordnung des VDH (mit Durchführungsbestimmungen) (in Kraft getreten am 23. Juni 2009)
Pferd
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]FN: Zuchtverbandsordnung
„Die ZVO koordiniert die züchterische Arbeit der FN-Mitgliedsverbände und gibt als Rahmenrichtlinie einheitliche Mindestanforderungen vor, unter anderem für die Ausgestaltung der Zuchtprogramme, die Unterteilung und Führung von Zuchtbüchern, die Ausstellung von Zuchtbescheinigungen sowie für die Identitätssicherung aller in den Zuchtbüchern eingetragenen Pferde. In der ZVO ist auch die Durchführung von Leistungsprüfungen, Körungen, Zuchtwertschätzung und Zuchtbucheintragungen beschrieben. Hinzu kommen Informationen zu EU-Bestimmungen sowie nationalen Gesetzen und Verordnungen, die die Pferdezucht betreffen.“
Bienen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Zuchtordnung des Österreichischen Imkerbundes (vgl. [1]