Bernsburg

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Bernsburg
Gemeinde Antrifttal
Koordinaten: 50° 50′ N, 9° 11′ OKoordinaten: 50° 49′ 31″ N, 9° 10′ 33″ O
Höhe: 239 m ü. NHN
Fläche: 7,16 km²[1]
Einwohner: 269 (31. Dez. 2017)[2]
Bevölkerungsdichte: 38 Einwohner/km²
Eingemeindung: 31. Dezember 1971
Postleitzahl: 36326
Vorwahl: 06692

Bernsburg ist ein Ortsteil der Gemeinde Antrifttal im mittelhessischen Vogelsbergkreis.

Das Dorf wurde im Jahre 1248 erstmals mit dem Ortsnamen Bernhardesberc urkundlich erwähnt.[1] Die Gründung datiert vermutlich um 1100.

Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Bernsburg:

„Bernsburg (L. Bez. Kirtorf) evangel. Pfarrdorf; liegt an der churhessischen Grenze in einem engen Thälchen an der Andreft, 2 St. von Kirtorf, hat 54 Häuser und 360 evangel. Einwohner. Der Ort gehört zum Eußer Patrimonialgericht der Freiherrn von Schenk zu Schweinsberg, und es stehet die Gerichtsbarkeit in erster Instanz dem Staat und der Freiherrl. Familie von Schenk gemeinschaftlich zu. In der Gemarkung lag Watzenrode, wo die Watzenröder Wiesen und auch einige Brunnen sich befinden. Bei Bernsburg liegen auch Haustädter Wiesen, und ein Acker heißt der Haustädter Kirchhof. Der Sage nach war hier ein Städtchen mit Namen Haustadt. Dieser Ort, 14 St. von Bernsburg gegen Wahlen gelegen, zeigt noch Unebenheiten; auch ist hier noch ein Brunnen, der Glockenbrunnen, der von einer daselbst gefundenen Glocke den Namen haben soll. – Dieses Dorf kommt 1297 unter dem Namen Bernhardesdorph vor. Die Kirche war wohl, da sie in keinem Archidiakonats-Verzeichnisse vorkommt, irgend einem Kloster einverleibt.“[3]

und über das Eußer Gericht:

„Eußer Gericht (L. Bez. Kirtorf) Landstrich; enthält die Orte Arnshain, Bernsburg, Erbenhausen, Lehrbach, Obergleen und Wahlen, welche nun zum Bez. Kirtorf gehören. Die Gerichtsbarkeit erster Instanz stehet dem Staate und den Freiherrn von Schenk, Ganerben zu Schweinsberg, gemeinschaftlich zu. Die streitige Gerichtsbarkeit wird zu Homberg auf bestimmte Amtstage von dem Landrichter und dem von Schenkischen Amtsverweser gemeinschaftlich, hingegen die polizeilichen und andere Administrativ-Geschäfte ausschließend von dem Landrath ausgeübt. – Das Nassauische Haus hatte einen Antheil an dem Eußer Gericht erworben, und belehnte nachmals die Schenke von Schweinsberg damit. Die oben genannten Orte gehörten zum Amte Kirtorf. Anderwärts wie in Alsfeld, Romrod etc. wurde das Gericht aus Schöffen der Stadt und der Dörfer zusammengesetzt; da aber Kirtorf ausschließend den Grafen von Ziegenhain gehörte und nachher an die Landgrafen kam, an den obigen Orten aber die Schenke Antheil hatten, so konnte hier ein Gericht in der Art nicht gebildet werden, daher man das Gericht in Kirtorf (inneres Gericht) von dem der Dörfer (äußeres Gericht) unterschied. Auf diese Weise ist die Benennung Eußer Gericht entstanden, welcher Sprachgebrauch sich jedoch in neuern Zeiten ziemlich verloren hatte, und nun durch die letzte Organisation sich ganz verlieren muß.“[4]

Hessische Gebietsreform (1970–1977)

Im Zuge der Gebietsreform in Hessen schlossen sich zum 31. Dezember 1971 die fünf Gemeinden Bernsburg, Ohmes, Ruhlkirchen, Seibelsdorf und Vockenrod auf freiwilliger Basis zur neuen Großgemeinde Antrifttal zusammen.[5]

Verwaltungsgeschichte im Überblick

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Die folgende Liste zeigt die Staaten und Verwaltungseinheiten,[Anm. 1] denen Bernsburg angehört(e):[6][1][7]

Gerichtszugehörigkeit seit 1803

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In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das Hofgericht Gießen als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Bernsburg das Eußergericht zuständig. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt.

Mit der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurde diese Funktion beibehalten, während die Aufgaben der ersten Instanz 1821 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Landgerichte übergingen. „Landgericht Homberg an der Ohm“ war daher von 1821 bis 1879 die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht in Homberg an der Ohm, das für Bernsburg zuständig war. Die Freiherrn Schenck zu Schweinsberg verzichteten am 13. März 1822 auf ihre Polizei- und andere administrative Rechte zugunsten der Landesbehörden. Im Landgericht Homberg wurden die Rechtsprechung weiter gemeinschaftlich ausgeübt.[14][15] Erst infolge der Märzrevolution 1848 wurden mit dem „Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren“ vom 15. April 1848 die standesherrlichen Sonderrechte endgültig aufgehoben.[16] Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglich hessischen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Homberg an der Ohm“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen.[17] Gleichzeitig wurde Bernsburg dem Bereich des Amtsgerichts Alsfeld zugeordnet.

In der Bundesrepublik Deutschland sind die übergeordneten Instanzen das Landgericht Gießen, das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sowie der Bundesgerichtshof als letzte Instanz.

Einwohnerentwicklung

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• 1791: 242 Einwohner[18]
• 1800: 246 Einwohner[19]
• 1806: 276 Einwohner, 50 Häuser[10]
• 1829: 360 Einwohner, 54 Häuser[3]
• 1867: 332 Einwohner, 56 Häuser[20]
Bernsburg: Einwohnerzahlen von 1791 bis 2014
Jahr  Einwohner
1791
  
242
1800
  
246
1806
  
276
1829
  
360
1834
  
369
1840
  
398
1846
  
382
1852
  
342
1858
  
319
1864
  
343
1871
  
309
1875
  
296
1885
  
284
1895
  
294
1905
  
295
1910
  
303
1925
  
296
1939
  
300
1946
  
459
1950
  
449
1956
  
321
1961
  
305
1967
  
295
1970
  
289
1980
  
?
1990
  
?
2000
  
?
2008
  
329
2011
  
312
2014
  
278
Datenquelle: Histo­risches Ge­mein­de­ver­zeich­nis für Hessen: Die Be­völ­ke­rung der Ge­mei­nden 1834 bis 1967. Wies­baden: Hes­sisches Statis­tisches Lan­des­amt, 1968.
Weitere Quellen: [1][2]; Zensus 2011[21]

Historische Religionszugehörigkeit

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• 1829: 360 evangelische (= 100 %) Einwohner[3]
• 1961: 281 evangelische (= 92,13 %), 22 katholische (= 7,21 %) Einwohner[1]

Sehenswert ist die denkmalgeschützte Evangelische Kirche.

Anmerkungen und Einzelnachweise

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Anmerkungen

  1. Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter und frühen Gerichte sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan.
  2. Infolge der Rheinbundakte.
  3. Trennung zwischen Justiz (Landgericht Homberg an der Ohm) und Verwaltung,
  4. Der Norddeutsche Bund war der erste deutsche Bundesstaat unter der Führung Preußens. Er war die geschichtliche Vorstufe des Deutschen Reichs. Infolge des Deutschen Krieges wurde die Provinz Oberhessen dort zwangsweise Mitglied.
  5. Im Zuge der Gebietsreform 1938 wurde die Provinz Oberhessen aufgelöst.
  6. Infolge des Zweiten Weltkriegs.

Einzelnachweise

  1. a b c d e Bernsburg, Vogelsbergkreis. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 16. Oktober 2018). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  2. a b Zahlen - Daten -Fakten. In: Internetauftritt. Gemeinde Antrifttal, archiviert vom Original; abgerufen am 20. Juni 2018. (Daten aus Web-Archiv)
  3. a b c Georg Wilhelm Justin Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band 3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt August 1830, OCLC 312528126, S. 24 f. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  4. Georg Wilhelm Justin Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band 3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt August 1830, OCLC 312528126, S. 64 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  5. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27.5.1970 bis 31.12.1982. W. Kohlhammer, Stuttgart/Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S. 347 (Digitalisat in: Statistische Bibliothek des Bundes und der Länder [PDF]).
  6. Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com.
  7. Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, OCLC 162730471, S. 12 ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  8. Die Zugehörigkeit des Amtes Kirtorf anhand von Karten aus dem Geschichtlicher Atlas von Hessen: Hessen-Marburg 1567–1604., Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt 1604–1638. und Hessen-Darmstadt 1567–1866.
  9. Wilhelm von der Nahmer: Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins : vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band 3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, OCLC 165696316, S. 6 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  10. a b Hessen-Darmstädter Staats- und Adresskalender 1806. Im Verlag der Invaliden-Anstalt, Darmstadt 1806, S. 232 (Online in der HathiTrust digital library).
  11. Neuste Länder und Völkerkunde. Ein geographisches Lesebuch für alle Stände. Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und die freien Städte. Band 22. Weimar 1821, S. 422 (online bei Google Books).
  12. Georg W. Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band 3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt 1830, S. 143 ff. (online bei Google Books).
  13. Gesetz über die Aufhebung der Provinzen Starkenburg, Oberhessen und Rheinhessen vom 1. April 1937. In: Der Reichsstatthalter in Hessen Sprengler (Hrsg.): Hessisches Regierungsblatt. 1937 Nr. 8, S. 121 ff. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 11,2 MB]).
  14. Eva Haberkorn, Friedrich Boss: Kreis Alsfeld 1821 - 1945 (= Repertorien Hessisches Staatsarchiv Darmstadt) Abt. G15 Alsfeld (PDF; 172 kB). In: Archivinformationssystem Hessen (Arcinsys Hessen), Stand: 1985, abgerufen am 18. Oktober 2017.
  15. Die Ausübung der gerichtlichen, polizeilichen und administrativen Gerichtsame im gemeinschaftlichen Eußergericht vom 13. März 1822. In: Großherzoglich Hessisches Ministerium des Innern und der Justiz (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1822 Nr. , S. 168 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 36,6 MB]).
  16. Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren vom 7. August 1848. In: Großherzog von Hessen (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1848 Nr. 40, S. 237–241 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 42,9 MB]).
  17. Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1879 Nr. 15, S. 197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 17,8 MB]).
  18. Hessen-Darmstädter Staats- und Adresskalender 1791. Im Verlag der Invaliden-Anstalt, Darmstadt 1791, S. 181 (Online in der HathiTrust digital library).
  19. Hessen-Darmstädter Staats- und Adresskalender 1800. Im Verlag der Invaliden-Anstalt, Darmstadt 1800, S. 191 (Online in der HathiTrust digital library).
  20. Ph. A. F. Walther: Alphabetisches Verzeichniss der Wohnplätze im Grossherzogtum Hessen. G. Jonghaus, Darmstadt 1869, OCLC 162355422, S. 12 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  21. Ausgewählte Daten über Bevölkerung und Haushalte am 9. Mai 2011 in den hessischen Gemeinden und Gemeindeteilen. (PDF; 1 MB) In: Zensus 2011. Hessisches Statistisches Landesamt, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 27. Oktober 2020;.