Bewegungskosten

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Die Bewegungskosten sind diejenigen Kosten, die entstehen, wenn nach einem Schadensfall unbeteiligte Sachen bewegt werden müssen.[1] Sie müssen vom Versicherer getragen werden, der die Deckungspflicht für den ursprünglichen Schaden übernommen hat, soweit diese Kosten mitversichert sind.[2] Eine ähnliche Kostenart sind die Schutzkosten, die nicht durch die Bewegung unbeteiligter Sachen, sondern durch deren Schutzaufwand entstehen.

Bewegungskostendeckende Versicherungen

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Typische Versicherungen, in denen die Deckung der Bewegungskosten geregelt ist, sind Gebäudeversicherungen und Hausratversicherungen.[2]

Erweiterte Bewegungskosten

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Von Schutz gegen erweiterte Bewegungskosten wird gesprochen, wenn Kosten für die Bewegung einer Sache entstehen, die durch einen anderen Versicherungsvertrag gegen dieselbe Gefahr versichert ist.[3]

Beispiele für Bewegungskosten

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  • Fortbewegen von Mobiliar aus einer Wohnung nach einem Leitungswasserschaden[3]
  • Entfernen von Werkstatteinrichtungen, um Zugang zum Ausbau defekt gewordener versicherter Maschinen zu erlangen[4]

Einzelnachweise

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  1. Rocco Jula: Sachversicherungsrecht. Verlag Versicherungswirtschaft, 2013, ISBN 978-3-86298-567-8, S. 256 (google.de [abgerufen am 17. Dezember 2024]).
  2. a b Tim Siewert: Die magische Haustür: Bedeutung von Schutz- und Bewegungskosten bei Versicherungen. In: Bauschaden. 5. September 2024, abgerufen am 17. Dezember 2024.
  3. a b Bernd Josten, Britta Horn: Die Feuer-Industrie-Versicherung: Hinweise zur Versicherungswert-Ermittlung und Bestimmung von Versicherungssummen. Ein Handbuch für den Praktiker. VVW GmbH, 1999, ISBN 978-3-88487-734-0, S. 51 (google.de [abgerufen am 17. Dezember 2024]).
  4. Maschinenversicherung. Abgerufen am 17. Dezember 2024 (deutsch).