Bezugsschein
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Bezugsschein steht für:
- Lebensmittelmarke, die zum Erwerb von Lebensmitteln und anderen Konsumgütern berechtigt
- Die verbriefte und somit handelbare Form von Bezugsrechten
Siehe auch
Wiktionary: Bezugsschein – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen