Bierbrand
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Als Bierbrand oder Eau de vie de bière darf eine Spirituose bezeichnet werden, die ausschließlich durch unmittelbare Destillation von frischem Bier gewonnen wurde. Sie muss so destilliert werden, dass das Destillationserzeugnis die geschmacklichen Merkmale von Bier aufweist und einen Alkoholgehalt von mindestens 38 Vol.-%, jedoch höchstens 86 Vol.-% beträgt. Es darf weder Alkohol zugesetzt, noch aromatisiert werden. Zuckercouleur zur Anpassung der Farbe darf verwendet werden.
Bierbrand unterscheidet sich vom Whisky durch die Verwendung von Hopfen. Eine Lagerung des Bierbrands in einem Holzfass ist zudem nicht zwingend.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Verordnung (EG) Nr. 110/2008 des europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2008 zur Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Etikettierung von Spirituosen sowie zum Schutz geografischer Angaben für Spirituosen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 1576/89. In: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. L, Nr. 39, 2008, S. 16–54.
- Beata Vecseri-Hegyes, Gabriella Farkas, Roland Utassy, Ilona Panyik: Elaboration of the Technology for the Production of Bierbrand in a Pilot Plant. In: Journal of the Institute of Brewing. Band 111, Nr. 1, 9. Oktober 2005, S. 11–19, doi:10.1002/j.2050-0416.2005.tb00643.x (englisch, wiley.com [PDF; 1,7 MB]).