Bleisulfochromatgelb
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Allgemeines | ||||||||||||||||
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Name | Bleisulfochromatgelb | |||||||||||||||
Andere Namen |
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Summenformel | Pb(Cr,S)O4 | |||||||||||||||
Kurzbeschreibung |
gelbes, geruchsloses Pulver[1] | |||||||||||||||
Externe Identifikatoren/Datenbanken | ||||||||||||||||
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Eigenschaften | ||||||||||||||||
Molare Masse | nicht angebbar, Stoffgemisch | |||||||||||||||
Aggregatzustand |
fest[1] | |||||||||||||||
Dichte |
5–6 g·cm−3[1] | |||||||||||||||
Löslichkeit |
praktisch unlöslich in Wasser[1] | |||||||||||||||
Sicherheitshinweise | ||||||||||||||||
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Zulassungsverfahren unter REACH |
besonders besorgniserregend: krebserzeugend, fortpflanzungsgefährdend (CMR)[3]; zulassungspflichtig[4] | |||||||||||||||
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen (0 °C, 1000 hPa). |
Bleisulfochromatgelb ist ein Gemisch aus Blei(II)-chromat (PbCrO4) und Blei(II)-sulfat (PbSO4). Der Anteil von Bleichromat liegt bei etwa 61–76 %, der des Bleisulfats bei 20–38 %.[5] Bleisulfochromatgelb ist im Colour Index unter C.I. Pigment Yellow 34:1 gelistet und wird auch als Chrome Yellow Light bezeichnet.
Sicherheit
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Bleisulfochromatgelb gilt als karzinogen und reproduktionstoxisch und wird deshalb in Europa nicht mehr verwendet.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ a b c d e f Eintrag zu Bleisulfochromatgelb in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 23. Juli 2016. (JavaScript erforderlich)
- ↑ Eintrag zu Lead sulfochromate yellow im Classification and Labelling Inventory der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), abgerufen am 1. August 2016. Hersteller bzw. Inverkehrbringer können die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung erweitern.
- ↑ Eintrag in der SVHC-Liste der Europäischen Chemikalienagentur, abgerufen am 16. Juli 2014.
- ↑ Eintrag im Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe der Europäischen Chemikalienagentur, abgerufen am 16. Juli 2014.
- ↑ ECHA: Lead sulfochromate yellow (C.I. Pigment Yellow 34) Datenblatt (PDF; 141 kB)
Kategorien:
- Krebserzeugender Stoff
- Stoff mit reproduktionstoxischer Wirkung
- Gesundheitsschädlicher Stoff (Organschäden)
- Umweltgefährlicher Stoff (chronisch wassergefährdend)
- CMR-Stoff
- SVHC-Stoff
- Zulassungspflichtiger Stoff nach REACH-Anhang XIV
- Anorganisches Pigment
- Stoffgemisch
- Bleiverbindung
- Beschränkter Stoff nach REACH-Anhang XVII, Eintrag 28
- Chromat
- Beschränkter Stoff nach REACH-Anhang XVII, Eintrag 47
- Beschränkter Stoff nach REACH-Anhang XVII, Eintrag 63
- Beschränkter Stoff nach REACH-Anhang XVII, Eintrag 30
- Beschränkter Stoff nach REACH-Anhang XVII, Eintrag 72