Bootszeugnis
Das Bootszeugnis ist ein Dokument, das das Vermieten eines Sportbootes erlaubt.
Gesetzliche Grundlagen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im Seebereich ist die gesetzliche Grundlage für das Bootszeugnis die Verordnung über die Inbetriebnahme von Sportbooten und Wassermotorrädern sowie deren Vermietung und gewerbsmäßige Nutzung im Küstenbereich (See-Sportbootverordnung – SeeSpbootV).[1]
Im Binnenbereich ist die gesetzliche Grundlage für das Bootszeugnis die Verordnung über die gewerbsmäßige Vermietung von Sportbooten sowie deren Benutzung auf den Binnenschifffahrtsstraßen (Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung, BinSch-SportbootVermV).[2]
Ausgestellt wird das Bootszeugnis vom örtlich zuständigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt für eine Dauer von jeweils zwei Jahren, bei Werftneubauten von drei Jahren. Voraussetzung ist eine Besichtigung, bei der Schiffskörper und Ausrüstung unter Sicherheitsgesichtspunkten geprüft werden.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ See-Sportbootverordnung – SeeSpbootV.
- ↑ Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung – BinSch-SportbootVermV.