Brühwurst (Würstchen)
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Als Würstchen (auch Brühwürstchen) bezeichnet man in der Regel kleinere Brühwürste. Bei Rohwürstchen sind Gewichte bis 250 Gramm üblich.
Deutschland
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In Deutschland werden bei der Herstellung von Wurstsorten meist Standardrezepte verwendet. Beispiele dafür sind:[1]
- Augsburger, auch Augsburger Knackwurst
- Bockwurst, Variante Berliner Bockwurst mit Knoblauch
- Bouillonwürstchen, auch Saftwürstchen
- Brühpolnische
- Cabanossi, Variante Bauernwürstchen ohne Rosenpaprika
- Cocktailwürstchen, auch Saucischen
- Debreziner Würstchen
- Feuerteufel
- Frankfurter Rindswurst, auch Rindswurst, Rote und Rote Wurst
- Frankfurter Würstchen
- Geselchte
- Grafschafter Würstchen (Grafschaft Glatz)
- Halberstädter Würstchen
- Knacker einfach, auch Klöpfer, Schüblinge und Servala mit dem Zusatz "einfach"
- Knobländer, auch Knoblinchen
- Krakauer Würstchen
- Lungenwurst
- Münchner Weißwurst
- Paprikawürstchen
- Peitschenstecken
- Pfälzer Bauernseufzer
- Regensburger Würstchen, auch Regensburger Knacker
- Rote (Wurst), auch Stuttgarter Knackwürstchen und Rote Wurst
- Stockwurst
- Wiener Würstchen, auch Halberstädter Würstchen, Saitenwürstchen, Stuttgarter Saiten, Böhmische Krellwürstchen bzw. Krenwürstchen
- Würstchen, auch Fleischwürstchen, Knackerwürstchen, Frankfurter Knackwürstchen, Hamburger Knackwurst, Servela, Klöpfer, Schüblinge
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Hermann Koch, Martin Fuchs: Die Fabrikation feiner Fleisch- und Wurstwaren. 22., erweiterte Auflage. Deutscher Fachverlag, Frankfurt am Main 2009, ISBN 978-3-86641-187-6.