Briefmarkenprüfung

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Die Briefmarkenprüfung dient dem Philatelisten der Beurteilung um Echtheit und Erhaltungsgrad seines Sammelgutes (Briefmarke, Ganzsache, Ganzstück, Briefstück und so weiter) durch unabhängige Experten. Je wertvoller ein Sammelobjekt ist, desto größer ist die Gefahr, dass dieses ge- oder verfälscht wird, oder dass wertmindernde Reparaturen verschleiert werden sollen. Das Ergebnis der Prüfung kann auf dem Sammelobjekt vermerkt (signiert) oder in einem Gutachten (Attest, Expertise, Befund oder Kurzbefund) festgehalten werden.

Einer der ersten deutschen Prüfer war Alfred Moschkau (um 1871), der damals hunderte Marken pro Jahr anhand seiner weltweiten Referenzsammlung kostenlos prüfte.[1] Erst ab 1877 folgte Waldemar Herrmann in Berlin, der für seine Prüfungen nun auch Gebühren nahm.[1] 1905 gab es in Deutschland dann etwa 150, meist spezialisierte, Prüfungsstellen, die oft Vereinen oder Händlern angeschlossen waren.[1] Bis ins 20. Jahrhundert hinein gab es aber auch weiter Allgemeinprüfer ohne Spezialisierung.

Briefmarkenprüfer sind Experten, die auf bestimmte Sach- bzw. Prüfgebiete (zeitlich und/oder regional) spezialisiert sind. Es gibt keine staatlich anerkannte Ausbildung. Das Ansehen eines Briefmarkenprüfers beruht daher primär auf seinem Ruf, den er durch seine – meist in Jahrzehnten erworbene – Fachkompetenz erworben hat. Die Mitgliedschaft in einem Prüfer-Verband setzt die Ablegung von verbandsinternen Prüfungen mit Nachweis der Kompetenz (technische Prüfmethoden) und Nachweis einer Vergleichssammlung voraus.[2] Das Mitglied unterwirft sich damit den Prüfregeln und dem Ehrenkodex des jeweiligen Verbandes.[3] Die Effektivität dieser Selbstkontrolle wird immer wieder in Frage gestellt und die Nähe von Prüfern zu Briefmarkenhändlern und Auktionatoren oftmals kritisiert.

Kurzbefund mit Fotoabbildung der geprüften Briefmarke
Befund mit Fotoabbildung der geprüften Briefmarke
Attest mit Fotoabbildung der geprüften Briefmarke

Briefmarkenprüfer prüfen philatelistische Sammelobjekte auf Echtheit und Qualität, meist auf Erhaltungsgrad. Die Prüfstücke werden zunehmend immer seltener signiert (rückseitig mit Prüfer-Namen gestempelt), sondern es wird ein mit einer Fotografie des Prüfstückes versehener „Kurzbefund“, bei höherem Wert ein „Befund“ oder ein „Attest“ ausgestellt. Befunde und Atteste sind mit Sicherheitsmerkmalen im Papier oder mittels Hologramm versehen. Gefälschte Briefmarken jedoch werden vom Briefmarkenprüfer (zumindest in der Vergangenheit allerdings nicht bei allen Verbänden zwingend[4][5][6]) als solche gekennzeichnet. Sie erhalten auf der Rückseite den Stempel „Falsch“. Teilfälschungen werden ebenfalls als solche erkenntlich gemacht. Die Stempel lauten in diesen Fällen etwa „Stempel falsch“ oder „Gummi falsch“.

Die Prüferverbände legen für ihre Mitglieder möglichst einheitliche Standards zu Prüfumfang und Prüfverfahren fest.[7]

„[…] Die Feststellungen eines Prüfers zu einem philatelistischen Prüfgegenstand können in der Regel nicht mit absoluter Sicherheit, sondern nur mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolgen. Ein generell anwendbares Verfahren zur Prüfung philatelistischer Gegenstände existiert nicht. Gegebenenfalls hat der Prüfer verschiedene Verfahren anzuwenden, um zu einem zutreffenden Prüfurteil zu gelangen.
Die Prüfung erfolgt auf der Grundlage des zum Zeitpunkt der Prüfung vorhandenen Wissens und der vorhandenen Vergleichssammlung. […].
Weiterhin sind Datensammlungen (zum Beispiel Register der besseren und fälschungsgefährdeten Stücke des Prüfgebietes, Kopien der vom Prüfer selbst erstellten Atteste, Auktionskataloge, Stempelabbildungen, Literatur) zur Prüfung notwendig.
Gesicherte Forschungsergebnisse philatelistischer Autoren und Arbeitsgemeinschaften sowie postgeschichtliche und zeitgeschichtliche Hintergründe zum Prüfgebiet sind zu berücksichtigen.“

BPP: Prüfstandards des Bundes Philatelistischer Prüfer

Die Prüfung kann nach Arbeitsaufwand und -belastung des einzelnen Prüfers unterschiedlich lange dauern. Es gilt auch das Gebot der Wirtschaftlichkeit: Prüfmethoden, die üblicherweise dem Prüfer nicht zur Verfügung stehen oder die mit einem Kostenaufwand verbunden sind, der weit über das übliche Maß hinausgeht (zum Beispiel Isotopenverfahren, C-14-Altersbestimmung, Röntgen-Fluoreszenz) sind ausgeschlossen.[7]

Die Kosten einer Prüfung richten sich nach den Angaben der Prüfordnung des jeweiligen Prüfers oder Prüfer-Verbandes, in der Regel betragen sie zwischen 2 und 4 Prozent des Katalogwertes eines Prüfstückes, wobei in den Prüfordnungen oft Mindestgebühren pro Prüfsendung und Prüfobjekt sowie Gebühren für die Signierung beziehungsweise Attestart (Kurzbefund, Befund, Attest) ausgewiesen sind.

Die Qualität, Dauer und die Kosten der Bearbeitung werden von Kunden[8] aber auch intern unter Prüfern[9] immer wieder kritisiert.

Prüfzeichen-Stellungen

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Auf Wunsch des Besitzers kann der Prüfer, nach (zumindest in Deutschland) einheitlichen Vorschriften, rückseitig ein Prüfzeichen setzen. Die Stellung macht Aussagen zum Prüfobjekt. Prüfer-Signaturen bestehen in der Regel aus dem Namen des Prüfers und (seit einigen Jahren) dem Kürzel des Prüfverbandes. Das Signum wird mit einem Stempel auf die Rückseite der Briefmarke angebracht. Es ist im Vergleich zur Briefmarke verhältnismäßig klein. Es gibt verschiedene Stellungen für die Signaturen. Ungebrauchte Briefmarken werden anders signiert als gestempelte, Briefmarken ohne Aufdruck als Briefmarken mit solch einem sowie gezähnte Stücke anders als geschnittene. Das Signum gibt außerdem durch den Abstand von einer gedachten Grundlinie Auskunft über den Erhaltungszustand der Briefmarke.

Reale Markenprüfzeichen
Reale Markenprüfzeichen

1. Briefmarken ohne Aufdruck (links: mit Zähnung – mittig: mit Durchstich – rechts: ohne Zähnung):

Beschreibung
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2. Briefmarken mit Aufdruck (links: mit Zähnung – mittig: mit Durchstich – rechts: ohne Zähnung):

Beschreibung
Beschreibung

3. Probedrucke, Specimen, Essays:

Beschreibung
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4. Briefmarken mit Mängeln (links: kleinere Mängel – rechts: größere Mängel):

Beschreibung
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In den Abbildungen bedeutet: ** = Original-Gummierung, * = ohne Gummi (gegebenenfalls entfernt oder beschädigt, zum Beispiel durch Falz), o = gestempelt.

Gefälschte Prüfzeichen

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Da bei Sammlern aus verständlichen Gründen geprüfte Briefmarken bevorzugt werden, haben Fälscher auch die Möglichkeit erkannt, die Prüfstempel von renommierten Prüfern zu fälschen. Häufig verraten sich falsche Prüfstempel dadurch, dass die Buchstaben des Namens des Prüfers ungleichmäßig groß sind, nicht aufrecht oder aber auch nicht in einer exakt geraden Linie stehen. Im Zweifelsfall müssten die Marken nochmals einem Prüfer zur Kontrolle vorgelegt werden.

Beispiel für einen gefälschten BPP Prüfstempel auf einer echten Marke. Wegen einer in diesem Fall gefälschten Abstempelung wäre die Marke im Wert um einiges gestiegen.

Prüfer-Verbände und Prüfstellen

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Deutschsprachiger Raum

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Im deutschsprachigen Raum gibt es mehrere Prüfverbände.

Land Verband Gründung Anzahl Prüfer
D Bund Philatelistischer Prüfer e. V. (BPP)[10][11] 1958[12] 77[13]
D Verband Philatelistischer Prüfer e. V. (VP)[14][15] 2010[16] 43[17]
A Verband Österreichischer Briefmarkenprüfer (VÖB)[18] 1921[19] 18[20]
A Verband Philatelistischer Experten (VPEX)[21] 2012[22] 16[23]
CH Schweizerischer Briefmarken-Prüfer-Verband (SBPV)[24] 1987[25] 11[26]

Bund Philatelistischer Prüfer

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Der Bund Philatelistischer Prüfer e. V. wurde 1958 in München gegründet[12] und umfasst 2021 neben 83 aktiven Prüfern auch 18 Seniorenmitglieder und 8 öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige.[27] Im Jahre 2013 wurden etwa 80.000 Atteste und Kurzbefunde ausgestellt.[27] Seit 2011 führt Christian Geigle den Verband als Präsident.[28]

Die Qualität, Dauer und die Kosten der Bearbeitung werden von Kunden,[8] aber auch intern unter Prüfern[9] immer wieder kritisiert.

Verband Philatelistischer Prüfer

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Der Verband Philatelistischer Prüfer e. V. wurde 2010 in Münster gegründet,[29][30] die meisten VP-Prüfer waren vorher Mitglieder im Bund Philatelistischer Prüfer, aus dem sie aber ausgeschieden sind.[31] Im Jahre 2021 gibt es 26 prüfende Mitglieder.[32] Der Vorstand besteht 2017 aus: Lothar Herbst (1. Vorsitzender), Reinhard Hofrichter (2. Vorsitzender), Robert Brunel (Schatzmeister) und Axel Dörrenbach (Geschäftsstellenleiter, Öffentlichkeitsarbeit). Frühere Vorsitzende waren: Udo Eberhard Klein (2010–2013),[33] Carsten Burkhardt (2013–2014)[34] und Lothar Herbst.[14]

In mehreren vom Bund Philatelistischer Prüfer (BPP) angestrengten markenschutzrechtlichen Prozessen wurde dem Verein 2013 gerichtlich untersagt, die bisher verwendete[35] Abkürzung „VPP“ im Prüfstempel und auf Attesten weiter zu verwenden: Das Gericht sah eine Verwechslungsgefahr zum Kürzel „BPP“.[36][37]

Kurz nach Gründung wurde Kritik an der Integrität des Vereins und einzelner Mitglieder vonseiten des Briefmarkenhändler-Verbandes APHV,[38][39] des Briefmarken-Versteigerer-Verbandes BDB[40][41] und des Sammlerverbandes BDPh[42] laut.

„[…] Vor diesem Hintergrund hat der BDPh die Leistungen des Verbandes Philatelistischer Prüfer recherchiert, deren Prüfordnung gesichtet sowie intensive Gespräche mit Vertretern des Bundesverbandes Deutscher Briefmarken-Versteigerer (BDB) und des Bundesverbandes des Deutschen Briefmarkenhandels (APHV) geführt. Im Ergebnis wurde deutlich, dass der Verband Philatelistischer Prüfer und seine Mitglieder unserer Meinung nach diese Standards nicht im gewünschten Maße erreichen. […]“

Bund Deutscher Philatelisten: Erklärung des BDPh

Es wurde auch bemängelt, dass die Prüfordnung (im Vergleich zum BPP) weitaus weniger präzise gehalten sei und so mehr Interpretationsspielraum bestünde.[35]

Vereinigtes Königreich

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Im Vereinigten Königreich erfolgt die Briefmarkenprüfung unter anderem durch ein Expertenkomitee der Royal Philatelic Society London. Die damalige Philatelic Society London gründete 1894 nach mehreren Fälscherskandalen ein Expert Committee.[43] Bis zum Jahre 2013 wurden etwa 217.000 Atteste ausgestellt, pro Jahr kommen etwa 2500 bis 3000 hinzu.[44]

Vereinigte Staaten

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Wie im Vereinigten Königreich erfolgt die Prüfung in den Vereinigten Staaten meist durch Expertenkomitees, unter anderem bei der Philatelic Foundation[45] und der American Philatelic Society (American Philatelic Expertizing Service – APEX). Bei der Philatelic Foundation wurden seit 1945 mehrere hunderttausend Prüfzertifikate ausgegeben, der APEX der American Philatelic Society gibt 2017 insgesamt über 210.000 Prüfungen an, was einem Durchschnitt von monatlich 615 Prüfungen entspricht.[46]

International Association of Philatelic Experts (A.I.E.P.)

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Der A.I.E.P. ist ein internationaler Verband unabhängiger Prüfer, die zum Teil auch Mitglieder in nationalen Prüferverbänden sind. Aktuell gehören ihm 104 Prüfer an.[47] Ziel des Vereins ist die weltweite Zusammenführung, Kooperation und Meinungsaustausch der führenden Briefmarkenprüfer. Im Kampf gegen die Briefmarkenfälschung arbeitet der AIEP mit anderen internationalen und nationalen Organisationen zusammen.[48]

Der Verband wurde auf dem „1st Philatelic Experts‘ Congress“ 1954 in Meran gegründet.[49] Als Präsidenten fungierten Ferdinand Wallner, Ladislaus Varga, Hans Hunziker, Enzo Diena, Emil Rellstab, Wolfgang Hellrigl, Carl Aage Møller und Klaus M. Schöpfer. Der aktuelle Vorstand (2017) besteht aus Thomas Mathà (Präsident), James Van der Linden (Vizepräsident), Igor Rodin (Direktor) und Paul Wijnants (Sekretär).[50]

Seit 1996 wird für „ausserordentliche Verdienste um das Prüfwesen“ vom Auktionshaus Köhler der sogenannte Köhler-Preis vergeben. Der Gründer des Auktionshauses Heinrich Köhler war selbst Prüfer.

  • Das DBR-Fälschungs(erkennungs)-Lexikon von A–Z. (Artikelserie) In: Deutsche Briefmarken-Revue ab Nr. 4/2017
  • Arnau, Frank: Lexikon der Philatelie. [Briefmarkenkunde von A bis Z]. Ullstein, Frankfurt a. M. 1958, DNB 363292616, S. 404–406.
  • Billig, Fritz ; Stiedl, Otto: Grosses Handbuch der Fälschungen. In: Grosses Handbuch der Fälschungen. Nr. 1933–1935. Billig, Wien.
  • Fischer, Peter: Das philatelistische Prüfwesen in SBZ und DDR (1945–1990) (= Bund Philatelistischer Prüfer: Schriftenreihe des Bundes philatelistischer Prüfer e.V. Band 4). Phil Creativ, Schwalmtal 2008, ISBN 978-3-932198-81-6.
  • Fischer, Peter: Prüfer: Im Kampf gegen Fälschungen. In: Deutsche Briefmarken-Zeitung/Sammler Express (DBZ/se) Ausgabe Nr. 23/2014, S. 22; aus der Artikelserie/Rubrik: Basiswissen – Philatelie von A bis Z
  • Häger, Ullrich: Grosses Lexikon der Philatelie. Bertelsmann-Lexikon-Verlag, Gütersloh, Berlin, München, Wien 1973, ISBN 3-570-03229-9.
  • Maassen, Wolfgang: Die Geschichte des Prüfwesens in der deutschen Philatelie (1860–1945) (= Bund Philatelistischer Prüfer: Schriftenreihe des Bundes philatelistischer Prüfer e.V. Band 1). Phil Creativ, Schwalmtal 2008, ISBN 978-3-932198-78-6.
  • Maassen, Wolfgang. In Zusammenarb. mit Wilhelm van Loo: Echt oder falsch? - das ist hier die Frage! : Fälschungen und Fälscher in der Philatelie (= Ratgeber für Briefmarkensammler. Band 3). Phil Creativ, Schwalmtal 2003, ISBN 3-932198-48-4.
  • Penning, Hans-Karl ; Oechsner, Helmut: 50 Jahre Bund philatelistischer Prüfer : (1958–2008) (= Bund Philatelistischer Prüfer: Schriftenreihe des Bundes philatelistischer Prüfer e.V. Band 3). Phil Creativ, Schwalmtal 2008, ISBN 978-3-932198-80-9.

Anmerkungen und Einzelnachweise

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  1. a b c Theodor Haas: Lehrbuch der Briefmarkenkunde. Gebr. Senf, Leipzig 1905, Prüfstellen, S. 576 (filatelia.fi [abgerufen am 30. Dezember 2016]): „Auch hier war Alfred Moschkau der erste, der sein Wissen in den Dienst der Allgemeinheit stellte und unentgeltlich zunächst für seine Bekannten Briefmarken prüfte. Bald nahm aber die Arbeit derart zu, daß er davon absehen mußte, um so mehr als seine Kunden ihm zum Teil nicht einmal die Portoauslagen ersetzten.“
  2. Richtlinien für die Aufnahme als Verbandsprüfer im BPP. Bund Philatelistischer Prüfer e. V., abgerufen am 30. Dezember 2016 (Zum Beispiel wird verlangt, dass der Prüfer vorlegt: eine Aufstellung über die zur Verfügung stehende Literatur, ein Nachweis einer Datei über wesentliche Stücke des Prüfgebietes und Fälschungen, eine Beschreibung des Umfangs und Inhaltes der eigenen Prüfsammlung (Marken, Abstempelungen usw.), die Angabe der zur Verfügung stehenden technischen Hilfsmittel unter Angabe des Herstellers (UV-Lampe, wissenschaftliches Mikroskop, Fotoausrüstung, Fotokopiergerät, Computer, Drucker, Scanner usw.). Die Prüfung selbst umfasst: Allgemeine Kenntnisse der Philatelie, Geschichte, Fachausdrücke; Aussortieren von echten, falschen bzw. reparierten Marken; Papier, Farben, Gummi, Zähnung, Wasserzeichen; Druckverfahren; Entwertungen; Ausstellung eines Attestes.).
  3. Verhaltensgrundsätze für Prüfer im BPP e. V. Bund Philatelistischer Prüfer e. V., abgerufen am 30. Dezember 2016 (Die Pflichten umfassen unter anderem: Der Prüfer führt seine Tätigkeit gewissenhaft aus. Informationen, die den Wert eines Prüfgegenstandes erheblich beeinflussen, dürfen nicht wissentlich verschwiegen und zum eigenen Vorteil ausgenutzt werden. Grundlage seiner Prüfung ist die Prüfordnung sowie für das jeweilige Prüfgebiet aufgestellte Sonderregelung. Von der Prüfordnung abweichende individuelle Abreden sind nur unter Umständen zulässig (Schriftform). Der Prüfer hat nach Grundsätzen des BPP Prüfstandards und Richtlinien zur Erstellung von Befunden und Attesten einzuhalten. Der Prüfer ist verpflichtet, die Vergütung für seine Prüfungstätigkeit mit einem festen Prozentsatz vom jeweiligen MICHEL-Katalogwert oder vom Handelswert zu bestimmen. Das Recht zur Vereinbarung einer Mindestvergütung bleibt unberührt; die Höhe der Mindestvergütung darf nicht vom Ergebnis der Prüfung abhängig gemacht werden. Der Prüfer darf nur dann gleichzeitig für mehrere Beteiligte (zum Beispiel Käufer und Verkäufer) als Auftraggeber tätig werden, wenn dies ausdrücklich vereinbart und offen gelegt wird.).
  4. Prüfordnung des Bundes Philatelistischer Prüfer e. V. Bund Philatelistischer Prüfer e. V., 1. Juli 2016, abgerufen am 30. Dezember 2016: „7.4. Der Prüfer ist zur gut sichtbaren und untilgbaren Kennzeichnung von Fälschungen berechtigt und verpflichtet.“
  5. Prüfordnung des Verbandes Philatelistischer Prüfer e. V. Stand: 4.01.2015. Verband Philatelistischer Prüfer, 4. Januar 2015, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 30. April 2015; abgerufen am 30. Dezember 2016 (in dieser nicht mehr gültigen Version der Prüfordnung besteht effektiv kein Zwang zur Signierung als „falsch“): „6. […] Der Prüfer ist berechtigt, Fälschungen zu kennzeichnen. […] – 11. […] Für falsch oder verfälscht zu kennzeichnende Prüfgegenstände ab Mi. 300,00 € werden 1 % berechnet, höchstens 50,00 €, auch wenn keine Signatur angebracht wird. […]“
  6. Geschäftsordnung für Prüfaufträge (VP-Prüfordnung). Stand: 24.4.2018. Verband Philatelistischer Prüfer, 24. April 2018, abgerufen am 25. November 2018 (anders als in älteren Versionen der Prüfordnung sollen Fälschungen als „falsch“ gekennzeichnet werden): „5.6 Falsche oder verfälschte Prüfobjekte sollen vom Verbandsprüfer gut sichtbar und untilgbar gekennzeichnet werden; […]“
  7. a b Prüfstandards des Bundes Philatelistischer Prüfer e. V. (BPP). Bund Philatelistischer Prüfer e. V., abgerufen am 30. Dezember 2016 (Einzelaspekt einer Prüfung: Prüfung der Echtheit und Klassifizierung des Prüfgegenstandes; Prüfung der Entwertung; Prüfung des Zustandes des Prüfstückes. Dies geschieht unter Zuhilfenahme technischer Hilfsmittel (unter anderem verschiedene Lichtquellen, Lupen, Mikroskop, UV-Lampe, Zähnungsschlüssel, Wasserzeichensuchgeräte, Papierstärkenmessgerät).).
  8. a b Wolfgang Maassen: Auktionatoren im BDB suchen Dialog und Kundennähe. In: philatelie. Band 63, Nr. 410, 2011, ISSN 1619-5892, S. 14 (Zitat: „[…] Seinen Gästen […] schrieb er seine Wünsche ins "Gebetbuch": Schnellere Prüfzeiten einzelner Prüfer, maßvollere Prüfkostenansätze bei umfangreichen oder besonders werthaltigen Aufträgen und so manches andere gehörten dazu. Rauhut und seine Kollegen hatten es leicht, hier aus einer gesicherten Position heraus zu argumentieren, sind sie doch nicht nur der größte "Kunde" der Mitglieder des Prüferverbandes, sondern auch in der Lage, bestehende Probleme bis hin zum Einzelfall mit Ross und Reiter zu belegen. […]“ (Harald Rauhut ist 2011 Präsident der Bundes Deutscher Briefmarkenversteigerer BDB)).
  9. a b Wolfgang Maassen: BPP-Tagung in Nürnberg: ein gelungener Mix von Kontinuität, Wachstum und Innovation. In: philatelie. Band 64, Nr. 421, 2012, ISSN 1619-5892, S. 59 (Zitat: "[…] Zu lange Prüfzeiten bei fehlender Benachrichtigung von Prüfkunden, einfach einbehalten Alt-Atteste, unzulässige Kennzeichnung vorgelegter Expertisen oder gar das Wildern in fremden Prüfgebieten, waren nur einige dieser Punkte, die den Zuhörern […] sicherlich nicht neu, eher bekannt vorkamen. […]" (Der Autor referiert die Rede des Präsidenten des BPP, Christian Geigle.)).
  10. Marke Eigenbau. Focus Online, 22. April 2013, abgerufen am 13. Januar 2015.
  11. Vorsicht, Fälschung! Welt.de, 18. Februar 2006, abgerufen am 13. Januar 2015.
  12. a b Penning, Oechsner: 50 Jahre Bund Philatelistischer Prüfer 1958–2008, S. 21.
  13. Prüferliste. Bund Philatelistischer Prüfer e. V., archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 14. Januar 2015; abgerufen am 30. Dezember 2020 (Prüfordnung).  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/bpp.de
  14. a b Verband Philatelistischer Prüfer e. V.: Impressum. Abgerufen am 23. Dezember 2022.
  15. VPP mit erfolgreichem Jahr. Briefmarken-Spiegel (PHILAPRESS Zeitschriften und Medien GmbH & Co. KG), 3. April 2012, abgerufen am 17. Januar 2015.
  16. Prüferliste. Deutsche Briefmarken Revue, 7. Januar 2011, abgerufen am 17. Januar 2015.
  17. Verband Philatelistischer Prüfer e. V.: Verbandsprüfer - Namensübersicht. In: vpev.de. Abgerufen am 23. Dezember 2022.
  18. Briefmarkenprüfer. Verband Österreichischer Philatelistenvereine, ehemals im Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 14. Januar 2015.@1@2Vorlage:Toter Link/www.voeph.at (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven)
  19. VÖPh. Verband Österreichischer Philatelistenvereine, abgerufen am 24. Januar 2017.
  20. Prüferliste des VÖB. (PDF; 51 kB) Verband Österreichischer Philatelistenvereine, März 2013, archiviert vom Original am 26. Februar 2015; abgerufen am 23. Dezember 2022.
  21. Die Verbandsprüfer für Briefmarken und postalische Belege. Verband Philatelistischer Experten – VPEX, ehemals im Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 14. Januar 2015.@1@2Vorlage:Toter Link/www.vpex.info (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven)
  22. Neuer Prüferverband gegründet. Briefmarken-Spiegel (PHILAPRESS Zeitschriften und Medien GmbH & Co. KG), 12. Oktober 2012, abgerufen am 17. Januar 2015.
  23. Liste der Verbandsprüfer mit ihren Prüfgebieten. Verband Philatelistischer Experten – VPEX, abgerufen am 14. Januar 2015 (Prüfordnung: http://www.vpex.info/SidePruford.htm).
  24. Willkommen. Schweizerischer Briefmarken-Prüfer-Verband (SBPV), abgerufen am 14. Januar 2015 (Prüfordnung: http://www.briefmarken-pruefer.ch/?tsk=show_page&id=3).
  25. Statuten. (PDF) Schweizerischer Briefmarken-Prüfer-Verband (SBPV), ehemals im Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 17. Januar 2015 (Prüfordnung: http://www.briefmarken-pruefer.ch/?tsk=show_page&id=3).@1@2Vorlage:Toter Link/www.briefmarken-pruefer.ch (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven)
  26. Verzeichnis der offiziellen, aktiven Prüfer des Verbandes Schweizerischer Philatelistenvereine. Schweizerischer Briefmarken-Prüfer-Verband (SBPV), abgerufen am 23. Juli 2018.
  27. a b Torsten Berndt: Wie wird man BPP-Prüfer? (PDF) Gespräch mit Christian Geigle und Dr. Hans-Karl Penning. Deutsche Briefmarken-Zeitung (DBZ/se), archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 15. April 2015; abgerufen am 27. Januar 2015 (PDF mit den drei Artikeln aus Heften 2, 3 und 4/2013; Download auf Website des BPP.).  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bpp.de
  28. bdph.de: Mitgliederversammlung wählt neuen Präsidenten (Memento vom 13. Januar 2015 im Internet Archive)
  29. Konkurrenz für den Prüferbund! Deutsche Briefmarken Revue, 7. Januar 2011, abgerufen am 17. Januar 2015.
  30. Markus Riese: Zweiter Verband gegründet. In: Briefmarken Spiegel. ISSN 0007-0041 51. 2011, Nr. 2, S. 10.
  31. Christian E. Geigle: VPP (Verband philatelistischer Prüfer) – wer weiß Genaueres? 13. Dezember 2010, abgerufen am 27. Januar 2015 (Thread im BDPh-Forum, Geigle war zum Zeitpunkt noch nicht BPP-Präsident): „Herr Hettler hat den für eine Verlängerung über das 70. Lebensjahr hinaus notwendigen Antrag form- und fristgerecht beim BPP eingereicht. Bei der Abstimmung über diesen Verlängerungsantrag in der Mitgliederversammlung 2010 stimmte eine Mehrheit der Mitglieder des BPP gegen den Antrag. Damit endet die Prüftätigkeit des Herrn Hettler im BPP am 31.12.2010.“
  32. Prüfer. Verband Philatelistischer Prüfer e. V., abgerufen am 6. Februar 2017 (Prüfordnung.).
  33. Torsten Berndt: Udo Eberhard Klein. Nachruf. In: DBZ Deutsche Briefmarken-Zeitung. Band 89, Nr. 25, 2014, ISSN 1438-2830, S. 8.
  34. VPEX wächst weiter. Dr. Carsten Burkhardt neuer VPEX-Verbandsprüfer. Verband Philatelistischer Experten, abgerufen am 3. Februar 2015: „Wien, Dr. Carsten Burkhardt aus Cottbus, Deutschland, bekannter Experte der Fachgruppe Köpfe/Pieck in der Arge DDR-Spezial, bis vor kurzer Zeit noch Prüfer und zuletzt auch Vorsitzender beim VP e. V. in Deutschland, hat gemäß den Richtlinien zur Zertifizierung und Zulassung als Verbandsprüfer des „Verbandes Philatelistischer Experten – VPEX“ ab 1. 5. 2014 seine Prüftätigkeit im zugewiesenen Prüfgebiet als Mitglied des VPEX (wieder) aufgenommen. […]“
  35. a b Martin Jenrich: Neuer Prüferbund: Verband Philatelistischer Prüfer e. V. (VPP). Arge Danzig e. V., 16. April 2011, ehemals im Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 14. Februar 2015 (Arge Danzig, Rundschreiben 231, Seite 2172.): „Es gibt eine Prüfordnung, die zwar deutlich kürzer ausfällt als die BPP-Prüfordnung, in den meisten Punkten aber gleiche oder ähnliche Festlegungen enthält. Allerdings ist sie weitaus weniger präzise gehalten, sodass mehr Interpretationsspielraum besteht.“
  36. BPP bekommt recht. In: Briefmarken Spiegel. Band 53, Nr. 4, 2013, ISSN 0007-0041, S. 8 (Zitat: „Das Landgericht Hamburg untersagte dem Verband Philatelistischer Prüfer, die Buchstabenfolge "VPP" im Prüfsiegel zu verwenden. Zudem muss der Verein seine Attestformulare ändern. Damit folgten die Richter dem Bund Philatelistischer Prüfer (BPP), der Verwechselungsgefahr sah. Um den Sammlern den größtmöglichen Schutz vor Fälschungen und Verfälschungen bieten zu können, hat der BPP seine Materialien markenrechtlich eintragen lassen. Der Richterspruch ist ein sogenanntes Anerkenntnisurteil. Das bedeutet, dass der Beklagte während der Verhandlung den Rechtsanspruch des Klägers anerkannt hat. Verstößt der VPP gegen das Urteil, kann gegen ihn ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro verhängt werden.“).
  37. Wolfgang Maassen: Der Bund Philatelistischer Prüfer auf dem Weg zu neuem Profil. In: philatelie. Band 65, Nr. 432, 2013, ISSN 1619-5892, S. 14 (Zitat: „[…] Stolz konnte Geigle auch vermelden, dass man einem konkurrierenden Prüferverband gerichtlich in mehreren Verfahren erfolgreich dessen zum Verwechseln ähnliches Verbandskürzel untersagt habe. Weniger erfreulich sicherlich, dass trotz gewonnener Prozesse letztlich doch das juristische Engagement mit knapp 12.000 Euro an Kosten für die laufende Rechtsberatung zu Buche schlägt. […]“).
  38. Arnim Hölzer: Verfehlter Bericht. In: Briefmarken Spiegel. Band 51, Nr. 3, 2011, ISSN 0007-0041, S. 39 (Zitat: „[…] Uns ist der Leserbrief des Vorsitzenden des Bundesverbandes Deutscher Briefmarken-Versteigerer, Herrn Harald Rauhut (s. o.), bekannt. Wir machen uns die detaillierten Ausführungen von Herrn Rauhut zu Eigen und fragen uns, wie die von ihm genannten Fakten Ihrer Aufmerksamkeit entgehen konnten. […]“).
  39. Arnim Hölzer: Verfehlter Bericht. 18. März 2011, abgerufen am 28. Januar 2015 (zitiert von Harald Krieg. Herr Hölzer ist Geschäftsführer des APHV.): „[…] Uns ist der Leserbrief des Vorsitzenden des Bundesverbandes Deutscher Briefmarken-Versteigerer, Herrn Harald Rauhut (s. o.), bekannt. Wir machen uns die detaillierten Ausführungen von Herrn Rauhut zu Eigen und fragen uns, wie die von ihm genannten Fakten Ihrer Aufmerksamkeit entgehen konnten. […]“
  40. Harald Rauhut: Verfehlter Bericht. In: Briefmarken Spiegel. Band 51, Nr. 3, 2011, ISSN 0007-0041, S. 39 (So soll es Unregelmäßigkeiten bei den Abrechnungen eines Prüfers (während seiner Zugehörigkeit zum BPP) gegeben haben, ein weiteres Mitglied soll am 26. August 2006 eine eidesstattliche Versicherung abgegeben haben, ein weiteres Mitglied sei seit dem 4. Mai 2007 im Insolvenzverfahren, und ein viertes Mitglied sei wegen Unregelmäßigkeiten vom Landgericht Konstanz (Az. 40 261/2010) verurteilt worden. Herr Rauhut ist Auktionator und Vorsitzender des Bundes Deutscher Briefmarken-Versteigerer BDB.).
  41. Harald Rauhut: Verfehlter Bericht. 18. März 2011, abgerufen am 28. Januar 2015 (zitiert von Harald Krieg. Herr Rauhut ist Auktionator und Vorsitzender des Bundes Deutscher Briefmarken-Versteigerer BDB.): „[…] Tatsächlich gibt es keine Notwendigkeit für einen zweiten Prüferverband, erst recht, wenn die personelle Zusammensetzung "bedenklich" ist. Von den acht in ihrem Artikel aufgeführten "Prüfern" sind sieben ehemalige BPP-Prüfer, von denen nach meinem Kenntnisstand lediglich einer altersbedingt ausgeschieden ist. Man fragt sich, warum die anderen nicht mehr BPP-Mitglieder sind? In einem Falle gab es sowohl seitens der Sammler als auch Händler und Auktionatoren eine Vielzahl von Negativstimmen bezüglich der, vorsichtig formuliert, sehr fantasievoll angelegten Prüfvergütungsberechnung. […] Weiterhin hat von den acht aufgeführten Mitgliedern eines eine eidesstattliche Versicherung abgegeben (26. August 2008), ein weiteres befindet sich im Insolvenzverfahren (Insolvenzeröffnung 4. Mai 2007), bei einem dritten "Prüfer" sind ebenfalls Unregelmäßigkeiten dokumentierbar (siehe gerade erst ergangenes Urteil, Landgericht Konstanz, Az. 40 261/2010). Wer eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, verfügt über keine finanziellen Mittel, um im Falle einer Fehlprüfung zu haften, obwohl er zu einer gesetzlichen Haftung verpflichtet ist. Zudem müsste er theoretisch dann auch so mittellos sein, dass er keine Vergleichssammlung besitzen darf, also auch fachlich gar nicht prüfen kann. […]“
  42. Bund Deutscher Philatelisten: Erklärung des BDPh. 18. März 2011, abgerufen am 28. Januar 2015 (zitiert von Harald Krieg): „[…] Vor diesem Hintergrund hat der BDPh die Leistungen des Verbandes Philatelistischer Prüfer recherchiert, deren Prüfordnung gesichtet sowie intensive Gespräche mit Vertretern des Bundesverbandes Deutscher Briefmarken-Versteigerer (BDB) und des Bundesverbandes des Deutschen Briefmarkenhandels (APHV) geführt. Im Ergebnis wurde deutlich, dass der Verband Philatelistischer Prüfer und seine Mitglieder unserer Meinung nach diese Standards nicht im gewünschten Maße erreichen. Darüber hinaus weisen die Leserbriefe vom Präsidenten des Bundesverbandes Deutscher Briefmarken-Versteigerer und dem Präsidenten des Bundesverbandes des Deutschen Briefmarkenhandels im Briefmarken Spiegel 3/2011 auf Seite 39 auf einige Tatsachen hin, die die Bedenken des BDPh unterstreichen und die einer vertrauensvollen Zusammenarbeit entgegenstehen. Der BDPh bleibt daher bei seiner Feststellung, dass der Bund Philatelistischer Prüfer BPP e. V. für ihn der einzige und unumstrittene Partner in Fragen von Prüfungen philatelistischen Materials ist und bleibt. […]“
  43. Experts. Royal Philatelic Society London, abgerufen am 6. Februar 2017 (englisch).
  44. Frank Walton: RPSL Expert Committee’s Certificate Numbers. (PDF; 36 kB) Royal Philatelic Society London, 17. Februar 2014, ehemals im Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 6. Februar 2017 (englisch).@1@2Vorlage:Toter Link/www.rpsl.org.uk (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven)
  45. The Expertizing Process. The Philatelic Foundation, abgerufen am 6. Februar 2017.
  46. American Philatelic Society: Stamp Authentication. Serving the Philatelic Community Since 1903. In: stamps.org. Archiviert vom Original am 29. Oktober 2015; abgerufen am 23. Dezember 2022 (englisch): „The American Philatelic Expertizing Service (APEX) utilizes the services of more than 120 specialists and a variety of high-tech equipment to provide guaranteed opinions.“
  47. A.I.E.P. Experts. International Association of Philatelic Experts, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 6. Februar 2017; abgerufen am 6. Februar 2017.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.aiep-experts.net
  48. Objectives. International Association of Philatelic Experts, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 6. Februar 2017; abgerufen am 6. Februar 2017.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.aiep-experts.net
  49. About us. International Association of Philatelic Experts, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 6. Februar 2017; abgerufen am 6. Februar 2017.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.aiep-experts.net
  50. Board of the A.I.E.P. International Association of Philatelic Experts, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 6. Februar 2017; abgerufen am 6. Februar 2017.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.aiep-experts.net