Brutlacht

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Brutlacht (nd. brutlacht, -lichte, -loft, bruloff, neben mhd. brutloft, briutelouf, „Brautlauf“[1]) ist eine alte norddeutsche Bezeichnung für einen Teil der Hochzeitsfeier. Er bezeichnete die Feierlichkeiten nach der eigentlichen Hochzeit und damit ein teilweise tagelanges Besäufnis.[2] Die vorhergehende Prozedur, die die kirchliche Zeremonie, den Einzug in die Kirche und das Gelöbnis umfasst, wurde als Upslag bezeichnet.[2]

Das Wort wird teilweise auch direkt mit Hochzeit[3] und Hochzeitsbrauch[4] übersetzt.

Brutslacht ist außerdem ein Familienname.

Einzelnachweise

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  1. Brautlauf. In: Preußische Akademie der Wissenschaften (Hrsg.): Deutsches Rechtswörterbuch. Band 2, Heft 3 (bearbeitet von Eberhard von Künßberg). Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar (adw.uni-heidelberg.de – Erscheinungsdatum 1932 oder 1933).Brautlauft
  2. a b Glossar. In: Derek Meister: Rungholts Ehre. ISBN 978-3-442-36310-0; historischer Kriminalroman
  3. visselhoevede.de: Kleines Niederdeutsches Wörterbuch (Memento vom 15. März 2007 im Internet Archive)
  4. bocholt.de: Bocholter Stadtlexikon (Memento vom 28. September 2007 im Internet Archive)