Bund-Länder-Verbindungsnetz
Das Bund-Länder-Verbindungsnetz (auch Bund-Länder-Kommunen-Verbindungsnetz und NdB-Verbindungsnetz) ist ein deutsches Verbindungsnetz, das die Netze des Bundes mit den Regierungsnetzen der Länder und den Kommunalnetzen verbindet. Der Zweck ist der Datenaustausch zwischen Bund und Ländern.[1]
Das Verbindungsnetz ersetzt das frühere Netz der Deutschland Online Infrastruktur. Betrieben wird das Verbindungsnetz von der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, die auch mit dem Betrieb der Netze des Bundes betraut ist.[2]
Rechtsgrundlage
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In der Föderalismusreform II wurde in das Grundgesetz Artikel 91c ergänzt, der die Rechtsgrundlage für die Errichtung und den Betrieb von übergreifenden IT-Systemen zwischen Bund und Ländern darstellt.[3] Dies wird im IT-NetzG von 2009 näher ausgeführt. Demnach ist der Bund verantwortlich für die Errichtung,[4] den Betrieb[5] und die Finanzierung[6] eines Verbindungsnetzes, über das der Datenaustausch zwischen Bund und Ländern erfolgt.
Davon ausgenommen sind Onlinedienste nach dem Digitale-Dienste-Gesetz (ehemals Telemediengesetz) sowie Rundfunk, Sprechfunk und Telefonnetze.[7]
Technische Grundlage
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Zugang zum Verbindungsnetz erfolgt über ein VPN-Gateway (SINA-Box), einen MPLS-Router und ein Netzabschlussgerät. Das Verbindungsnetz unterstützt IPv4 und IPv6. Es besteht kein Übergang ins öffentliche Internet.[8]
Die Anschlüsse werden in verschiedenen Varianten von 1 Mbit bis 10 Gbit angeboten. Im Verbindungsnetz werden als Dienste E-Mail, DNS, eine PKI unterhalb der Verwaltungs-PKI, Verzeichnisdienste und ein Videokonferenzdienst angeboten.[8]
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- IT-NetzG – Gesetz über die Verbindung der informationstechnischen Netze des Bundes und der Länder – Gesetz zur Ausführung von Artikel 91c Absatz 4 des Grundgesetzes –