Bundesarbeitsgemeinschaft der Taubblinden

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Taubblinden e.V. (BAT) ist eine Interessenvertretung für Taubblinde in Deutschland und befasst sich mit der Wahrnehmung der sozialpolitischen, kulturellen und beruflichen Belange und Interessen dieses Personenkreises.

Die BAT ist Nachfolgeorganisation des 2005 gegründeten Deutschen Kulturvereins der sehbehinderten Gehörlosen und Taubblinden (DKT). Sie hat die Rechtsform eines Vereins mit Sitz in Recklinghausen und ist seit 2006 im Vereinsregister des dortigen Amtsgerichtes eingetragen.[1]

Der Verein ist Mitglied im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband (DPWV), in der European Deafblind Union (EDBU) und der World Federation of the Deafblind (WFDB). Außerdem ist sie Gesellschafter in der Deutschen Gesellschaft für Taubblindheit.[2]

Projekte und Forderungen

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Um Teilhabe am Leben und Selbstbestimmtheit in der Gesellschaft zu ermöglichen, setzte sich die Arbeitsgemeinschaft gemeinsam mit anderen Verbänden über mehrere Jahre hinweg für die Einführung des Merkzeichens „Taubblindheit“ (TBL) im Schwerbehindertenausweis sowie die Anerkennung des Berufes „Taubblinden-Assistenz“ ein, das Taubblindheit als eigenständige Behinderung anerkennt und den Weg für spezielle Leistungen und Ansprüche, etwa die Persönliche Assistenz ebnet.[3][4] Das Merkzeichen wurde im Rahmen der Reform des Bundesteilhabegesetzes Ende 2016 im Bundesrat verabschiedet.[5]

Einzelnachweise

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  1. Amtsgericht Recklinghausen VR 2443
  2. Deutsche Gesellschaft Taubblindheit – Gesellschafter. In: gesellschaft-taubblindheit.de. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 7. Januar 2017; abgerufen am 1. Januar 2017.
  3. Barbara Dribbusch: Helfer für Taubblinde. Die Hände sind das Tor zur Welt. In: taz.de. 4. Oktober 2013, abgerufen am 7. Januar 2017.
  4. Zwei Jahre, null Veränderung. Taubblinde weiter in Notsituationen. In: br.de. Sehen statt Hören, 13. Januar 2016, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 7. Januar 2017; abgerufen am 7. Januar 2017.
  5. Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz - BTHG). Artikel 18 Änderungen weiterer Vorschriften in Zusammenhang mit Artikel 2. Abgerufen am 7. Januar 2017.