Bundespatentgericht (Deutschland)

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Deutschland
Bundespatentgericht
— BPatG —p1
Staatliche Ebene Bund
Stellung Bundesgericht
Aufsichts­organ(e) Bundesministerium der Justiz
Bestehen seit 1. Juli 1961
Hauptsitz München, Bayern Bayern
Leitung Regina Hock,[1] Präsidentin des Bundespatentgerichts
Website www.bundespatentgericht.de
Dienstgebäude des Bundespatentgerichts

Das Bundespatentgericht (BPatG) ist das zweitgrößte deutsche Bundesgericht und hat seinen Sitz in München. Es wurde am 1. Juli 1961 gegründet. Aufgabe dieses Gerichts ist es, in bestimmten Rechtsstreitigkeiten über gewerbliche Schutzrechte (u. a. Patente und Marken) zu entscheiden.

Seit der Errichtung des Deutschen Patentamts im Jahre 1877 wurden dessen Entscheidungen in einem Beschwerdeverfahren durch besondere Stellen des Patentamts selbst überprüft. Diese Aufgabenteilung wurde auch nach 1949 unter der Geltung des Grundgesetzes (GG) zunächst beibehalten. Dadurch entstand das Problem, dass Art. 19 Abs. 4 GG bei jeder Verletzung von Rechten durch die öffentliche Gewalt den Rechtsweg zu unabhängigen Gerichten eröffnet. Den Streit, ob die Beschwerdeausschüsse des Patentamts solche unabhängigen Gerichte waren, entschied das Bundesverwaltungsgericht 1959 dahin, dass alle Entscheidungen des Patentamts der Kontrolle der Verwaltungsgerichtsbarkeit unterliegen. Daraufhin wurde 1961 das Grundgesetz durch Einfügung von Art. 96 GG ergänzt, wonach der Bund für Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes ein Bundesgericht errichten kann, und das Bundespatentgericht noch im selben Jahr unter Nutzung der jetzt im Grundgesetz geschaffenen Ermächtigung ins Leben gerufen.

Gerichtsbarkeit

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Das Bundespatentgericht gehört formell als einziges bundesrechtlich bestimmtes besonderes Gericht zur ordentlichen Gerichtsbarkeit, weil es gem. Art. 96 Abs. 3 GG im Rechtszug unter dem Bundesgerichtshof eingeordnet ist. Materiell nimmt das Bundespatentgericht verwaltungsgerichtliche Aufgaben der rechtlichen Kontrolle der Entscheidungen des Deutschen Patent- und Markenamts und des Bundessortenamts wahr. Darüber hinaus ist es zuständig für Nichtigkeitsklagen, mit denen Dritte die Gültigkeit eines nationalen Patentes oder eines europäischen Patents für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland oder eines dazu erteilten ergänzenden Schutzzertifikats (für Arzneimittel und Pflanzenschutzmittel) angreifen. Ferner ist es für die (sehr selten vorkommende) Erteilung von Zwangslizenzen an diesen Patenten zuständig.

Für Rechtsstreitigkeiten, in denen die Verletzung eingetragener Schutzrechte geltend gemacht wird, ist nicht das Bundespatentgericht zuständig, sondern die ordentliche Gerichtsbarkeit der Länder, zumeist Spezialkammern bestimmter Landgerichte.

Gerichtsorganisation/Spruchkörper

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Sitzungssaal mit IT-Ausstattung
Richterbank im Sitzungssaal mit IT-Ausstattung
Bibliothek
Sitzungssaal mit IT-Ausstattung

Das Bundespatentgericht entscheidet die einzelnen Streitigkeiten durch Senate, deren Besetzung von der Rechtsmaterie des einzelnen Falles abhängt (vgl. hierzu z. B. § 67 PatG und § 67 MarkenG).

Beim Bundespatentgericht wirken als Richter sowohl rechtskundige Mitglieder, die die Befähigung zum Richteramt haben müssen, als auch technische Mitglieder, die in einem Zweig der Technik sachverständig sein müssen (zumeist ehemalige Prüfer des Deutschen Patent- und Markenamts). Die Besetzung der Senate ist in § 67 PatG, § 67 Abs. 1 MarkenG, § 18 Abs. 3 GebrMG und § 34 Abs. 5 SortSchG geregelt. Demnach sind die technischen Beschwerdesenate mit drei technischen Richtern und einem Juristen, die Nichtigkeitssenate mit drei technischen Richtern und zwei Juristen, die Markensenate und der juristische Beschwerdesenat nur mit drei Juristen besetzt. Der Gebrauchsmuster-Beschwerdesenat entscheidet über Beschwerden gegen die Zurückweisung der Anmeldung eines Gebrauchsmusters in der Besetzung mit zwei rechtskundigen Mitgliedern und einem technischen Mitglied, über Beschwerden gegen Beschlüsse der Gebrauchsmusterabteilungen über Löschungsanträge in der Besetzung mit einem rechtskundigen Mitglied und zwei technischen Mitgliedern. Zum 31. Dezember 2019 waren 97 Richter am BPatG beschäftigt, 28 Richterinnen und 69 Richter. Dabei waren die Senate mit 53 technischen Mitgliedern, d. h. solchen mit einer technisch-naturwissenschaftlichen Ausbildung, und 44 rechtskundigen Mitgliedern (Juristinnen und Juristen) besetzt.[2]

Seit 1. Mai 2021 bekleidet Regina Hock das Amt der Präsidentin.[3] Vizepräsident ist seit Juli 2010 Klaus Strößner.[4]

Das Verfahren vor dem Bundespatentgericht ist durch die einzelnen Gesetze des gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere durch das Patentgesetz und das Markengesetz, sowie nachrangig durch die Zivilprozessordnung geregelt.

Das Gericht nimmt teil am elektronischen Rechtsverkehr, weshalb dort elektronische Dokumente eingereicht werden können. Seit September 2007 können beim Bundespatentgericht und beim Bundesgerichtshof elektronische Dokumente u. a. in Form des ISO-zertifizierten OpenDocument-Formats eingereicht werden.[5]

Geschäftsverteilung

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Beim Bundespatentgericht bestehen (Stand 2020):[6]

  • 1 Beschwerdesenat für Sortenschutzsachen (36. Senat),
  • 1 Gebrauchsmuster-Beschwerdesenat (35. Senat),
  • 1 Juristischer Beschwerdesenat und Nichtigkeitssenat (7. Senat),
  • 4 Marken-Beschwerdesenate (25., 26. und 28.–29. Senat),
  • 1 Marken- und Design-Beschwerdesenat (30. Senat),
  • 6 Nichtigkeitssenate (1.–6. Senat),
  • 10 Technische Beschwerdesenate (8., 9., 11., 12., 14., 17.–20. und 23. Senat).

Am Bundespatentgericht arbeiten 97 Richter und 97 sonstige Bedienstete – davon 28 Richterinnen und 69 weibliche Bedienstete – (Stand 31. Dezember 2019).[2] Zum Stichtag 31. Dezember 2018 gab es drei Richter kraft Auftrags und keinen Richter auf Probe.[7]

Präsidenten und Vizepräsidenten

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Präsidenten des Bundespatentgerichts
Nr. Name Beginn der Amtszeit Ende der Amtszeit
1 Ulrich Weiss 1. Juli 1961 30. Nov. 1966
2 Werner Jungbluth 19. Juni 1967 31. Mai 1971
3 Rudolf Neumar 18. Juli 1971 15. April 1972
4 Ernst Karl Pakuscher 18. Okt. 1972 August 1986
5 Elisabeth Steup 1. Sept. 1986 31. Mai 1992
6 Antje Sedemund-Treiber 1. Juni 1992 31. März 2001
7 Hans-Georg Landfermann 1. Juli 2001 28. April 2006
8 Raimund Lutz 2. Mai 2006 31. Dez. 2010
9 Beate Schmidt 1. Mai 2011 30. April 2021
10 Regina Hock 1. Mai 2021
Vizepräsidenten des Bundespatentgerichts
Nr. Name Beginn der Amtszeit Ende der Amtszeit
1 Karl Kaiser 1. Juli 1961 30. Juni 1965
2 Adolf Brösamle 29. Juli 1966 31. Juli 1969
3 Hermann Köttgen August 1969 31. Dezember 1974
4 Erich Gast Januar 1975 30. April 1978
5 Karl-Heinz Leise Mai 1978 31. Januar 1984
6 Gerhard Bühler 1. Februar 1984 30. April 1987
7 Hans Engelhardt Mai 1987 31. Mai 1991
8 Norbert Haugg Juni 1991 31. Juli 1995
9 Hansjörg Schnegg 22. Dezember 1995 30. Januar 2004
10 Bernd Tödte 5. Mai 2004 30. September 2009
11 Klaus Strößner Juli 2010 31. August 2022
12 Gerald Rothe 1. September 2022
Robe am Bundespatentgericht

Die Amtstracht für die Richter und die Urkundsbeamten am Bundespatentgericht wurde mit der Anordnung des Bundespräsidenten über die Amtstracht bei dem Bundespatentgericht[8] festgelegt.

Die Amtstracht besteht aus einer Amtsrobe und einem Barett. Zur schwarzen Amtsrobe wird eine breite weiße Halsbinde mit herabhängenden Enden getragen, ausgenommen Urkundsbeamte, welche eine einfache weiße Halsbinde tragen. Der Besatz an der Amtsrobe und am Barett ist abhängig von der Funktion. Für Richter ist der Besatz aus stahlblauem Samt und für das Urkundspersonal ist der Besatz aus stahlblauem Wollstoff. Am Barett trägt der Präsident des Bundespatentgericht zwei Schnüre in Gold. Der Vizepräsident und die Senatspräsidenten tragen eine Schnur in Gold.

Abweichend von der Anordnung wird das Barett im Gerichtsalltag nicht verwendet. Zudem wird statt der weißen Halsbinde mit herabhängenden Enden häufig eine weiße Krawatte getragen.

  • Achim Bender (Hrsg.), Klaus Schülke (Hrsg.), Volker Winterfeldt (Hrsg.): 50 Jahre Bundespatentgericht: Festschrift zum 50-jährigen Bestehen des Bundespatentgerichts am 1. Juli 2011. Heymanns, Köln 2011, ISBN 3-45-227526-4

Einzelnachweise

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  1. Gerichtsleitung – Präsidentin des Bundespatentgerichts – Dr. Regina Hock, Bundespatentgericht
  2. a b Bundespatentgericht - Jahresbericht 2019. (PDF) Die Präsidentin des Bundespatentgerichts, Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Informationsdienste, Juli 2020, abgerufen am 30. November 2020 (deutsch, englisch).
  3. Amtswechsel beim Bundespatentgericht. Dr. Regina Hock folgt Präsidentin Beate Schmidt. Bundespatentgericht, 30. April 2021, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 3. Mai 2021; abgerufen am 4. Mai 2021 (Pressemitteilung): „Im kleinen Kreis verabschiedeten Bundesjustizministerin Christine Lambrecht und Staatssekretärin Dr. Margaretha Sudhof die bisherige Präsidentin des Bundespatentgerichts Beate Schmidt in den Ruhestand. Zugleich führten sie Dr. Regina Hock als neue Präsidentin in ihr Amt ein.“  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bundespatentgericht.de
  4. Dr. Klaus Strößner neuer Vizepräsident des Bundespatentgerichts. Bundespatentgericht, 29. September 2010, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 14. Juli 2014; abgerufen am 10. Juli 2014 (Pressemitteilung): „Der promovierte Physiker Klaus Strößner ist am 29. September 2010 in das Amt des Vizepräsidenten des Bundespatentgerichts eingeführt worden.“  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bundespatentgericht.de
  5. Elektronische Poststelle. Bundespatentgericht, abgerufen am 10. Juli 2014.
  6. Geschäftsverteilung des Bundespatentgerichts für das Geschäftsjahr 2020. In: BAnz AT 10.02.2020 S2, S. 87. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, 10. Februar 2020, abgerufen am 30. November 2020.
  7. Richterstatistik 2018. (PDF) Bundesamt für Justiz, 15. November 2018, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 1. März 2021; abgerufen am 8. September 2020.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bundesjustizamt.de
  8. Anordnung des Bundespräsidenten über die Amtstracht bei dem Bundespatentgericht. (pdf) In: Gesetze im Internet. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, juris GmbH, abgerufen am 10. Juli 2014.
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Koordinaten: 48° 5′ 30″ N, 11° 36′ 5″ O