Certificat qualité de l’air

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Vignetten
Beispiel eines Straßen­schilds Zone circulation restreinte in Paris, das die Durchfahrt von Fahr­zeugen mit den Vignetten­kategorien 0 bis 4 erlaubt. Die Durchfahrt für die Kategorie 5 ist hier untersagt.
Rechnung der Crit'Air, welche hinter der Windschutzscheibe ausgelegt werden kann als Nachweis, wenn die Crit'Air Vignette vor Abreise noch nicht angekommen ist.

Das Certificat qualité de l’air, kurz Crit’Air, ist eine in Frankreich eingesetzte Umweltvignette. Umweltzonen (französisch Zones à Circulation Restreinte) dürfen nur noch mit Fahrzeugen befahren werden, welche die Crit’Air-Vignette tragen.

Das Crit’Air ist mit der deutschen Umweltplakette vergleichbar.

Geschichte und Ziele

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Frankreich wurde am 1. Juli 2016 eine Vignette mit der Bezeichnung Crit’Air eingeführt. Einige französische Städte haben bereits Umweltzonen („Zones à Circulation Restreinte“) eingerichtet, weitere werden folgen. Vorreiter war die Stadt Paris, welche die Umweltzone bereits zum 1. Juli 2016 einführte. Am 1. November folgte Grenoble. am 12. Dezember 2016 die Region Lyon.

Die entsprechenden Zonen dürfen nur noch mit Fahrzeugen befahren werden, welche die Crit’Air-Vignette tragen. Ziel der Vignette ist eine mittel- und langfristige Reduzierung von Emissionen und Luftschadstoffen, die Förderung neuer und energieeffizienter Fahrzeuge sowie den Ausschluss verschmutzender Kraftfahrzeuge aus dem Verkehr.[1] Insbesondere soll die Belastung mit Stickoxiden (NOx) und Feinstäuben verringert werden. Ab dem 1. April 2017 gilt die Vignettenpflicht auch für den EU-Wirtschaftsverkehr und Touristen. Über das französische Umweltministerium[2] oder private Anbieter ist eine Online-Bestellung der Vignetten möglich. Bei Online-Bestellung einer Vignette für in Frankreich zugelassene Fahrzeuge über das Umweltministerium fallen Gebühren von 3,11 Euro zuzüglich Inlandsporto von 0,66 Euro an, für außerhalb Frankreichs zugelassene Fahrzeuge werden 3,11 Euro zuzüglich 1,65 Euro Auslandsporto fällig (Stand: September 2024).[2] Private Anbieter erheben jedoch zum Teil wesentlich höhere Gebühren. Es wird daher empfohlen, die Vignette über die offizielle Crit'Air Seite des französischen Umweltministeriums zu bestellen.[2] Die Erteilung der Crit'Air dauert bis zu 21 Tage.

Schadstoffgruppen/Crit’Air-Farben

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Insgesamt existieren sechs unterschiedliche Kategorien und Farben, in denen die Crit’Air-Vignette zugeteilt werden kann. Abweichend von den Regelungen in Deutschland hängt die Zuteilung neben der Emissionsmenge auch von der Energieeffizienz, dem Fahrzeugtyp und dem Jahr der Erstzulassung ab. Komplett emissionsfreie Fahrzeuge (Elektrofahrzeuge oder wasserstoffbetriebene Fahrzeuge) erhalten die Kategorie 0 (grüne Vignette). Es folgen weitere Abstufungen bis hin zur Kategorie 5 (graue Vignette), in der sich etwa Diesel-Pkw mit Euro 2 befinden. Keine Vignette erhalten Pkw mit Euro 1, ohne Euro-Norm oder einer Erstzulassung vor dem 1. Oktober 1997. Für Nutzfahrzeuge gelten allgemein strengere Vorgaben. Eine detaillierte Aufstellung, unterteilt in Fahrzeugkategorien, ist auf der offiziellen Website[3] zu finden.

Die Crit'Air ist zeitlich unbegrenzt gültig und gut lesbar hinter der Windschutzscheibe anzubringen. Bei Motorrädern, Trikes und Quads sollte die Plakette an einem gut sichtbaren Fahrzeugteil angebracht werden, welches mit dem Fahrzeug fest verbunden ist. Sollte die Crit'Air bis zur Abreise noch nicht eingetroffen sein, genügt es, die Rechnung der Crit'Air "facture" gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe auszulegen.[4][5]

Übersicht der französischen Crit’Air-Vignetten[2]
Vignette Kategorie Farbe Fahrzeugklasse
Kategorie 0 – grün
Kategorie 0 – grün
0 grün alle 100 Prozent elektrische und Wasserstofffahrzeuge
Kategorie 1 – lila
Kategorie 1 – lila
1 lila
  • alle Gasfahrzeuge und Plug-in-Hybride
  • leichte Nutzfahrzeuge Benzin Euro 5, 6
  • Lkw Benzin Euro 6
  • Lkw Biodiesel Euro 6
  • Zweiradfahrzeuge Euro 4, 5
Kategorie 2 – gelb
Kategorie 2 – gelb
2 gelb
  • leichte Nutzfahrzeuge Benzin Euro 4, Lkw Benzin Euro 5
  • leichte Nutzfahrzeuge Diesel Euro 5, 6, Lkw Diesel Euro 6
  • Zweiradfahrzeuge Euro 3
Kategorie 3 – orange
Kategorie 3 – orange
3 orange
  • leichte Nutzfahrzeuge Benzin Euro 2, 3, Lkw Benzin Euro 3, 4
  • leichte Nutzfahrzeuge Diesel Euro 4, Lkw Diesel Euro 5
  • Lkw Biodiesel Euro 5
  • Zweiradfahrzeuge Euro 3
Kategorie 4 – bordeauxrot
Kategorie 4 – bordeauxrot
4 bordeauxrot
  • leichte Nutzfahrzeuge Diesel Euro 3, Lkw Diesel Euro 4
  • Lkw Biodiesel Euro 4
  • Zweiradfahrzeuge ohne Standard von Juni 2000 bis Juni 2004
Kategorie 5 – grau
Kategorie 5 – grau
5 grau
  • leichte Nutzfahrzeuge Diesel Euro 2, Lkw Diesel Euro 3
  • Lkw Biodiesel Euro 3

Praxisumsetzung der Umweltzonen

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Certificat qualité de l’air (Frankreich)
Certificat qualité de l’air (Frankreich)
Aix-Marseille
Grenoble
Lyon
Montpellier
Nizza
Paris
Reims
Rouen
Saint-Étienne
Straßburg
Toulouse
Umweltzonen in Frankreich

Die Umweltzonen haben nur innerhalb bestimmter Uhrzeiten Geltung. Konkret bedeutet dies, dass von Montag bis Freitag, jeweils von 8 bis 20 Uhr, nur Fahrzeuge mit einer gültigen Vignette in die eingerichteten Zonen einfahren dürfen, sofern nichts abweichendes kommuniziert wird. Fahrzeuge ohne Vignette dürfen außerhalb dieses Zeitrahmens ebenfalls die Umweltzone befahren. Ausnahmen gelten lediglich für alte Busse und Lastwagen.[6] Außerdem benötigen Menschen mit einem Behindertenparkausweis keine Crit’Air, da dieser Ausweis europaweit einheitlich und damit anerkannt ist (Dekret n°2016-847 vom 28. Juni 2016).[7] Erkennbar sind die Zonen anhand von Verkehrsschildern mit der Aufschrift Zone circulation restreinte. Das Verlassen der Zone ist mit dem Schild Fin de zone circulation restreinte gekennzeichnet.

Umweltzonen bestehen mit Stand Juni 2023 in folgenden Städten bzw. Agglomerationen:[8]

Es gibt auch temporär eingerichtete Umweltzonen ZPA ("zone de protection de l’air") und ZPAd ("zone de protection de l’air departementale"). Diese werden vorab über digitale Straßenschilder oder einen Tag vorher über die französischen Medien, kommuniziert. Die bekannten Beschränkungen (Fahrverbot für Fahrzeuge ohne entsprechender Vignette, Vignettenpflicht) in der ZPA und ZPAd gelten jedoch nur, wenn bei Überschreiten der Schadstoffgrenzwerte der Umweltalarm ausgerufen wurde.[5]

Ab den 1. Januar 2025 sollen in den großen Ballungsräumen neue feste Umweltzonen eingeführt werden:[9]

Ahndung von Verstößen

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Falle fehlender oder einer falschen Crit’Air-Vignette werden seit dem 15. Januar 2017 Geldbußen fällig. Die Höhe richtet sich nach dem Fahrzeugtyp. So werden bei Verstößen mit Lkw und Bussen (>3,5 t) 135 Euro fällig, bei Verstößen mit Pkw und allen anderen Fahrzeugen (<3,5 t) 68 Euro.[10] Wird die Geldbuße nicht innerhalb von 45 Tagen bezahlt, erhöht sie sich für Pkw auf 180 Euro und für Lkw sowie Busse auf 375 Euro. Es wird nicht zwischen in Frankreich zugelassenen und ausländischen Fahrzeugen unterschieden.[4] Die Kontrolle der Crit'Air erfolgt durch die französische Polizei und Ordnungskräften.

Städte und Metropolen können in ihren Umweltzonen Einführungsphasen einrichten. In den zeitlich begrenzten Einführungsphasen werden noch keine Bußgelder verhängt.[4]

Anerkennung außerhalb Frankreichs

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Crit'Air der Kategorien 0-3 (grün, gelb oder orange) wird in der deutschen Umweltzone Freiburg im Breisgau[11] anerkannt.

Darüber hinaus wird die Crit'Air in den Umweltzonen in Spanien[12] und in der Umweltzone Genf[13] anerkannt.

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. Laetitia Van Eeckhout: Crit’Air : mode d’emploi des vignettes antipollution obligatoires à Paris. Le Monde, 16. Januar 2017, abgerufen am 28. März 2017 (französisch).
  2. a b c d Commander votre vignette Crit’Air sur le site officiel. Ministère de la Transition écologique et de la Cohésion des territoires, abgerufen am 16. September 2024 (französisch, deutsch, englisch).
  3. Certificats qualité de l’air : Crit’Air. Ministère de la Transition écologique et de la Cohésion des territoires, Ministère de la Transition énergétique, 9. Februar 2023, abgerufen am 12. Oktober 2023 (französisch).
  4. a b c Tina Hinault: Französische Umweltplakette | cec-zev.eu. 2. Februar 2024, abgerufen am 15. September 2024.
  5. a b Umweltzonen in Frankreich: Wo Sie eine Umweltplakette brauchen. ADAC, 28. Mai 2024, abgerufen am 16. September 2024.
  6. Angélique Négroni: Vignettes antipollution dans Paris : mode d’emploi. Le Figaro, 29. November 2016, abgerufen am 28. März 2017 (französisch).
  7. Umweltzonen in Frankreich. Nationale Tourismusagentur in Frankreich, 21. August 2023, abgerufen am 21. Dezember 2024.
  8. La carte des ZFE-m. Abgerufen am 12. Juni 2023
  9. Tina Hinault: Französische Umweltplakette | cec-zev.eu. 12. Juni 2024, abgerufen am 15. Dezember 2024.
  10. Frankreich: Bußgeld bei falscher oder fehlender Umweltplakette droht. Abgerufen am 15. September 2024.
  11. Allgemeinverfügung der Stadt Freiburg i. Br. zur Zulassung von Ausnahmen von Verkehrsverboten nach § 1 Abs. 2 der 35. BImSchV in der Umweltzone von Freiburg für Kraftfahrzeuge mit bestimmten Crit’Air-Plaketten. Stadt Freiburg im Breisgau, 1. Juni 2022, abgerufen am 15. Dezember 2024.
  12. DGT, Ministerio interior: Conduce en el extranjero. Abgerufen am 15. Dezember 2024 (spanisch).
  13. Genf wird zur verbotenen Stadt. Abgerufen am 15. Dezember 2024.