Concejal

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Ein Concejal (Plural: Concejales) ist das Mitglied eines Concejos (oder auch Consejo), einer Ratsversammlung (lat. concilium = Rat, Zusammenkunft) in der politischen Verwaltung spanischsprechender Länder. Er entspricht in etwa dem deutschen Gemeinderat.

In Artikel 140 der Verfassung des Königreiches Spanien von 1978 wird der Begriff Concejal im Sinne von Gemeinderatsmitglied verwendet. Es heißt dort, dass sich die Gemeindevertretungen (Ayuntamientos) aus den Bürgermeistern (Alcaldes) und den Gemeinderatsmitgliedern (Concejales) zusammensetzen. Ihnen obliegt die Regierung und Verwaltung der Gemeinde. Die Gemeinderatsmitglieder (Concejales) werden von den Bürgern ihrer Gemeinde in allgemeiner, gleicher, freier, unmittelbarer und geheimer Wahl gewählt. Die Bürgermeister werden von den Gemeinderatsmitgliedern gewählt.

In vielen Ländern Lateinamerikas heißen die Gemeindevertretungen Consejo Municipal. Die Concejales werden in der Regel für die Dauer von vier Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist in einigen Ländern, z. B. Kolumbien oder Venezuela, nicht erlaubt.

  • Im gleichen Sinn wie Concejal wird in Spanien gelegentlich auch der Begriff Edil verwendet. In Lateinamerika ist für Gemeinderatsmitglieder häufig auch der Begriff Regidor zu finden.