Consistoire Mainz
Das Consistoire Mainz, mit Sitz in der Stadt Mainz, wurde wie das Consistoire central israélite und weitere zwölf regionale Konsistorien von Napoleon durch ein kaiserliches Dekret vom 15. März 1808 geschaffen. Die linksrheinischen Gebiete waren bis 1814 in das Territorium des französischen Staates eingegliedert.
Aufgaben
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Konsistorien, die einen halbstaatlichen Status erhielten, sollten nach protestantischem Vorbild die inneren Angelegenheiten der jüdischen Glaubensgemeinschaft regeln. Das Konsistorium hatte den Kultus zu verwalten, die Juden zur Ausübung nützlicher Berufe anzuhalten und den Behörden die jüdischen Rekruten zu benennen.
In der dreigliedrigen hierarchischen Struktur stand oben das Consistoire central israélite (Zentrales Konsistorium) in Paris, dem die regionalen Konsistorien (Consistoires régionaux) unterstanden, und diesen waren die einzelnen jüdischen Gemeinden (communautés juives) untergeordnet. Die Konsistorien hatten die Aufgabe, die Religionsausübung innerhalb der staatlichen Gesetze zu überwachen und die Steuern festzulegen und einzuziehen, damit die Organe der jüdischen Konfession ihre Ausgaben bestreiten konnten.
Jedes regionale Konsistorium besaß einen Großrabbiner und vier Laienmitglieder, die von den jüdischen Notabeln der angeschlossenen Gemeinden gewählt wurden. Der Mainzer Großrabbiner war Samuel Wolf Levi (1751–1813).[1]
Nach der Niederlage Napoleons 1814 wurden die linksrheinischen Gebiete auf dem Wiener Kongress neu aufgeteilt und die französischen Gesetze über die Organisation der jüdischen Bewohner wurden unwirksam.
Gebiet
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Konsistorium Mainz war für die jüdischen Gemeinden des Départements Mont-Tonnerre zuständig. 1808 lebten im Département 11.122 jüdische Bürger (Citoyen).
Gemeinden (1808)
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Jüdische Gemeinde Mainz, 1.264 Personen
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Jean-Philippe Chaumont, Monique Lévy (Hrsg.): Dictionnaire biographique des rabbins et autres ministres du culte israélite. France et Algérie, du Grand Sanhédrin (1807) à la loi de Séparation (1905). Berg International Éditeurs, Paris 2007, ISBN 978-2-911289-97-2, S. 15–22.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Membres du Grand Sanhédrin; Fritz Reuter: Samuel Wolf Levi (1751-1813), Rabbiner in Worms und Mainz. In: Mainzer Zeitschrift Bd. 96–97, 2001–2002, S. 163–168.