Dépeçage

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Dépeçage (franz.: „Zerlegen“) ist ein Begriff des internationalen Privatrechts (IPR) und bezeichnet den Zustand, wenn ein Rechtsverhältnis (zum Beispiel ein Vertrag) mehreren Rechtsordnungen unterliegt.

  • Andrea Aubart: Die Behandlung der dépeçage im europäischen Internationalen Privatrecht. Tubingen: Mohr Siebeck 2013. (Studien zum deutschen und internationalen Privatrecht. 290.) ISBN 978-3-16152666-4